Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,folgende Nachricht des Landkreises Diepholz erreichte uns heute:
Nachdem die Landesregierung bekannt gegeben hat, sich hinsichtlich des Schulbetriebes künftig am Inzidenzwert des Infektionsschutzgesetzes (165) zu orientieren, erreichen mich – absolut verständlich – zahlreiche Nachfragen zum Schulbetrieb ab 10.05.2021.
Hierzu kann ich Ihnen aktuell leider nur folgende „Wasserstandsmeldung“ geben:
Aufgrund der Überschreitung des aktuell noch in Niedersachsen maßgeblichen Inzidenzwertes „100“ und der daraufhin erlassenen Allgemeinverfügung gilt im Landkreis Diepholz seit 05.05.2021 nicht nur die „Bundesnotbremse“, sondern für die Schulen (außer Grundschulen, Förderschulen Geistige Entwicklung und Tagesbildungsstätten sowie Abschlussklassen) auch die Untersagung des Präsenzunterrichtes (= Szenario C).
Die für diese Unterrichtsbeschränkung verantwortliche Nds. Corona-Verordnung gilt noch bis zum 09.05.2021. Die geplante Änderungsverordnung (mit der Abkehr vom bisherigen Grenzwert „100“ hin zum Grenzwert „165“ befindet sich offenbar in Vorbereitung und soll ab der kommenden Woche gelten.
Die Anpassung der gegenwärtig wirkenden Allgemeinverfügung des Landkreises Diepholz setzt möglicherweise eine geänderte Rechtsgrundlage, d.h. die Nds. Corona-Verordnung, voraus. Wenn diese Änderungs-VO erst am morgigen Freitag käme, kann der Landkreis folgerichtig auch erst am Freitag oder Samstag seine Allgemeinverfügung (sofern diese denn erforderlich ist) erlassen – käme diese später, würde sich das Procedere noch weiter verzögern. Sollte der Entwurf der Änderungs-VO bereits früher vorliegen, werden die Kolleginnen und Kollegen in der Kreisverwaltung selbstverständlich auch die Allgemeinverfügung schon parallel vorbereiten, damit es nach dem Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung schnell gehen kann.
Während die Änderungen der Nds. Corona-Verordnung und auch der Allgemeinverfügung nüchtern betrachtet eine Formsache zu sein scheint, ist für den Schulbetrieb der kommenden Woche(n) entscheidend, ob der neue Inzidenzwert 165 unter- oder aber überschritten wird.
Sollten mir vor dem Wochenende nähere Erkenntnisse vorliegen, würde ich Ihnen umgehend eine weitere Nachricht zuleiten – ansonsten bitte ich Sie, die Homepage des Landkreises „im Blick zu behalten“.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hülskämper
(stv. Fachdienstleiter Bildung)