Zuschuss zum Mittagessen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
- Ansprüche auf BuT haben alle in Ihrem Haushalt lebenden Kinder, wenn Sie oder Ihr Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen beziehen:
- Kinderzuschlag
- Bürgergeld
- Sozialgeld
- Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
- Wohngeld
- Asylbewerber-Leistung
- Derzeit gibt es Möglichkeiten der Subventionierung über den Landkreis Gifhorn, Fachbereich III oder Fachbereich V und das Jobcenter. Subventionierte Essen sind kostenfrei bestellbar, sobald uns der Bescheid vorgelegt wurde.
- Kinder, die nach dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt werden, senden bitte einen entsprechenden Nachweis (Bewilligungsbescheid) in Kopie oder per Mail an folgende Adresse:
- Mensa der Samtgemeinde Meinersen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Am Gajenberg 3
38536 Meinersen - info@schulmensa-meinersen.de
- Vergessen Sie dabei nicht, die Einrichtung anzugeben, die Ihr Kind besucht.
- Mensa der Samtgemeinde Meinersen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG
Wenn die Eltern einen Antrag auf Subventionen gestellt haben, gibt es für die Zeit der Überbrückung von der Antragstellung bis zum Bescheid die Möglichkeit, die Kinder über die Härtefallregelung der Samtgemeinde abzurechnen. Dafür benötigen wir das beigefügte Härtefallformular (unterschrieben von zwei Mitarbeitern der jeweiligen Schule).
Für Fragen stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Annette Schulte
Mensa der Samtgemeinde Meinersen UG
(haftungsbeschränkt) & Co. KG
Am Gajenberg 3
38536 Meinersen
0 53 72-9 71 90 10