Verpflichtende Antigen-Selbsttestung

Nach den Osterferien müssen sich die Schüler und die Mitarbeiterinnen 2 x pro Woche zu Hause vor Unterrichtsbeginn testen. Die Tests sind jetzt verpflichtend. Wer dies nicht möchte, kann einen Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht stellen. Ihr Kind darf dann nicht mehr zur Schule gehen.
Die Kinder, die täglich oder am Montag, Mittwoch und Freitag zur Schule gehen, testen sich montags und mittwochs. Die Kinder, die am Dienstag und Donnerstag zur Schule gehen, testen sich dienstags und donnerstags, jeweils vor Unterrichtsbeginn.
Die Testkits erhalten Sie von der Schule – immer vorausgesetzt, dass wir die Lieferungen termingerecht erhalten. Die Eltern bestätigen die Durchführung und das negative Testergebnis im Hausaufgabenheft.
Wie Sie im Fall eines positiven Ergebnisses vorgehen, wird auf dem Informationsblatt “Testpflicht Elterninfo” erklärt. Daher können wir am Montag wie angekündigt mit der Gruppe A mit dem Unterricht starten.

2021-04-01_Brief_an_Eltern

Testpflicht_Elterninfo  
FormularfrHA-Heft

2021-03-31_-_Formular_Befreiung_von_der_Pr_senzpflicht