Alle Beschäftigten der Schule, Schüler/innen sowie alle Personen, die regelmäßig an der Schule arbeiten, sind angehalten, die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden zu beachten.
Die Schulleitung informiert die Lehrkräfte und alle Mitarbeitenden sowie die Erziehungsberechtigten über die Hygienemaßnahmen der Schule.
Die Hygiene- und Abstandsregeln werden mit allen Schüler/innen altersangemessen durch die Klassenlehrkräfte thematisiert. Die Verhaltensregeln müssen mit den SuS eingeübt und kontrolliert werden.
Je nach Infektionsgeschehen legt die Landesschulbehörde in Absprache mit dem Gesundheitsamt die Art des Szenariums A, B oder C fest.
Szenario A – Eingeschränkter Regelbetrieb
Um einen weitgehend normalen Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten, wird das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern zugunsten eines Kohorten-Prinzips aufgehoben. Unter Kohorten werden festgelegte Gruppen / Klassen verstanden, die in ihrer Personenzusammensetzung möglichst unverändert bleiben. In diesem Szenarium werden alle Schüler/innen im Klassenverband ohne Abstandsgebot unterrichtet. Lehrkräfte sowie pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (PM) sind angehalten, das Abstandsgebot untereinander und zu ihren SuS einzuhalten, wo immer dies möglich ist.
Szenario B – Schule im Wechselmodell
Szenario B sieht eine Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause vor. In diesem Fall gilt dann wieder:
· maximal 16 Personen in Präsenzunterricht
· Mindestabstand von 1,5 Metern auch wieder innerhalb der Lerngruppen
· Wechsel von Präsenzunterricht und verpflichtendem „Lernen zu Hause“
Szenario C – Quarantäne und Shutdown
Bei lokalen oder landesweiten Schulschließungen bzw. Quarantänemaßnahmen tritt das Szenario C in Kraft. Neben regionalen Schließungen ganzer Schulen können auch einzelne Jahrgänge, Klassen oder Gebäudenutzer durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen dann ausschließlich zu Hause und die Lehrkräfte leiten an und kommunizieren regelmäßig mit den Schülerinnen und Schülern.
Zutrittsbeschränkungen in der Schule
Der Zutritt von Personen, die nicht in der Schule unterrichtet werden oder dort nicht regelmäßig tätig sind, ist nach Möglichkeit während des Schulbetriebs auf ein Minimum zu beschränken und soll nur nach Anmeldung aus einem wichtigen Grund (z. B. Elternabende) unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern erfolgen. Die Kontaktdaten dieser Personen werden dokumentiert. Eine Begleitung von Schülerinnen und Schülern, z. B. durch Eltern oder Erziehungsberechtigte, in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt und auf notwendige Ausnahmen zu beschränken.
Schulbesuch bei Erkrankung
Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein. Abhängig von der Symptomschwere können folgende Fälle unterschieden werden:
· Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden.
· Bei Infekten mit einem ausgeprägten Krankheitswert (z. B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d. h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.
· Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit o Fieber ab 38,5°C oder o akutem, unerwartet aufgetretenem Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder o anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARSCoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind.
Persönliche Hygiene
- Sofort nach Betreten der Schule sind alle Lehrkräfte und Schüler/innen angewiesen, sich die Hände im eigenen Klassenraum / Toilette zu waschen.
- außerhalb des Klassenraumes Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,50 m zu anderen Personen
- Einhaltung der Husten- und Niesetikette (siehe Verhaltensplakate)
- auf regelmäßiges Händewaschen hinweisen, vor allem nach dem Betreten des Schulgebäudes, nach Toilettengängen, nach den Pausen, vor dem Essen
- Händedesinfektion unter Aufsicht der Lehrkraft nur als Ausnahme und nicht als Regelfall praktizieren
- bei Anzeichen von Krankheitszeichen zu Hause bleiben und die Schule informieren
- körperlichen Kontakt zu anderen Personen vermeiden
- Gegenstände (Stifte, Kleber, icht mit anderen Personen teilen
- Kontakt zu häufig genutzten Flächen (Türklinken, Lichtschalter etc.) möglichst minimieren oder den Ellenbogen benutzen
- In den öffentlichen Verkehrsmitteln, im Schulgebäude und überall dort, wo der Abstand nicht gewährleistet ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen
Raumhygiene
- die Sitzordnung wird dauerhaft beibehalten und dokumentiert, jegliche Änderungen werden dokumentiert und drei Wochen aufbewahrt.
- mehrmals täglich, mindestens alle 45 Minuten, ist eine Stoßlüftung (vollständig geöffnete Fenster!) vorzunehmen
- die Klassenräume sind mit Flüssigseife und Papiertüchern ausgestattet
Hygiene im Sanitärbereich
- die Toiletten sind mit Flüssigseife, Papiertüchern und Abfallbehältern ausgestattet
- in den Toiletten nur einzeln aufhalten, bei Belegung ist das WC-Schild an die Türklinke zu hängen
Pausen
- Maskenpflicht im Schulgebäude
- im Schulgebäude und auf dem Schulhof sind die Abstandsregeln zu beachten
- Wegweiser an den Türen und auf den Fluren beachten
- Aufsichten gegebenenfalls verdoppeln
- versetzte große Pausen zur Einschränkung der Personenzahl auf dem Schulhof (nach der 1. + 3. Stunde bzw. nach der 2. + 4. Stunde)
Konferenzen
- Konferenzen finden, wenn möglich, möglichst in kleinen Gruppen statt
- Abstandsregeln und Regeln zur Raumhygiene werden eingehalten
- Gegebenenfalls wird auf Videokonferenzen zurückgegriffen
Sportunterricht
- Der Sportunterricht findet nach Möglichkeit draußen auf dem Sportplatz statt
- In der Turnhalle müssen während des Unterrichtes die Fenster geöffnet sein
- Unmittelbar nach dem Verlassen der Sporthalle muss die Notausgangstür und die Eingangstür geöffnet werden, um einen 30 minütigen Luftaustausch zu gewähren
Dokumentation und Nachverfolgung
Zentral in der Bekämpfung jeder Pandemie ist das Unterbrechen der Infektionsketten. Um im Falle einer Infektion bzw. eines Verdachtsfalls ein konsequentes Kontaktmanagement durch das örtliche Gesundheitsamt zu ermöglichen, ist vor allem Folgendes zu beachten:
· Dokumentation der Zusammensetzung der Kohorten
· Dokumentation der Abweichungen vom Kohorten-Prinzip
· regelhaftes Dokumentieren der Anwesenheit in den Klassenbüchern
· Die Sitzordnung der Schülerinnen und Schüler ist für jede Klasse zu dokumentieren (z. B. Sitzplan im Klassenbuch) und bei Änderungen anzupassen. Eine Änderung von Sitzordnungen ist möglichst zu vermeiden.
· Dokumentation der Anwesenheit des regelhaft in der Schule eingesetzten Personals
· Dokumentation der Anwesenheit weiterer Personen
Diese Dokumentation ist drei Wochen aufzubewahren und muss dem Gesundheitsamt zur Fallnachverfolgung auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung gestellt werden können. Zur Dokumentation werden die bestehenden Dokumentationssysteme, wie Klassenbücher, Vertretungspläne und ein Besucherbuch genutzt. Der Datenschutz ist gewährleistet.