Fortbildungskonzept

„Fortbildung dient der Erhaltung und Aktualisierung der beruflichen Kompetenz der Lehrkräfte, damit sie den sich wandelnden Anforderungen ihres Lehramtes gerecht werden und den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule erfüllen können.

Weiterbildung dient der Qualifizierung von Lehrkräften für weitere Unterrichtsfächer, für Unterrichtsbereiche oder für besondere Aufgaben in der Schule.

Dienstliche Fortbildung und Weiterbildung tragen wesentlich bei zur Weiterentwicklung des niedersächsischen Schulwesens.“[1]

Folgende sechs Schritte bilden den Kern des Fortbildungskonzepts der Grundschule Rosche:

1)      Ermittlung des Fortbildungsbedarfs

2)      Fortbildungsbedarfsplan

3)      Maßnahmenplan

4)      Durchführung von / Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen

5)      Evaluation und Transfer

6)      Praxis-Erprobung in Unterricht bzw. Schule[2]

Ermittlung des Fortbildungsbedarfs:

Im Rahmen einer Dienstbesprechung möglichst zu Anfang des Schuljahres wird der Fortbildungsbedarf innerhalb des Kollegiums der Grundschule Rosche ermittelt. Dieses geschieht mit Hilfe eines Fragebogens (siehe Anhang). Bei Auswertung des Fragebogens  wird eine Rangfolge der Fortbildungswünsche ermittelt, die in den Fortbildungsbedarfsplan aufgenommen werden.

Fortbildungsbedarfsplan:

Im Fortbildungsbedarfsplan wird der ermittelte Fortbildungsbedarf für einen bestimmten Zeitraum verankert. Außerdem wird die Finanzierung aus dem Schulbudget nach Kalenderjahr festgeschrieben.

Maßnahmenplan:

Mit Hilfe des Fortbildungsbedarfsplans wird entschieden, welche Personen(gruppen) des Kollegiums an welcher Fortbildung teilnehmen (einzelne Kollegen, das gesamte Kollegium, Kollegen eines bestimmten Fachbereichs, …). Dieses wird im Maßnahmeplan festgehalten. Im Maßnahmenplan wird außerdem dokumentiert, ob eine bestimmte Fortbildung intern, extern, und mit welchem Referenten stattfinden kann (siehe Anhang, Fortbildungs- und Maßnahmenplan)   

Durchführung von / Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen:

Die Teilnahme an SCHILF ist für alle Kollegen verpflichtend.

Schulexterne, individuelle Fortbildungen werden von den teilnehmenden Kolleginnen auf dem Dienstweg beantragt. Die Schulleiterin genehmigt diese nach Überprüfung der Budgetmittel und der dienstlichen Belange.

Der mögliche Unterrichtsausfall durch die an einer Fortbildung teilnehmende(n) Kollegin(nen) wird durch die pädagogischen Mitarbeiter und die angelegten Vertretungsordner aufgefangen (siehe auch Vertretungskonzept).

Die Teilnahme an allen Fortbildungen wird in der Akte der jeweiligen Kollegin dokumentiert, insbesondere individuelle Fortbildungen in der unterrichtsfreien Zeit.

Die Kolleginnen berichten auf Dienstbesprechungen von der jeweiligen Fortbildungsveranstaltung.

Schulinterne Fortbildungsveranstaltungen erfordern die Festlegung folgender Rahmenbedingungen, z.B. im Rahmen einer Dienstbesprechung:

– Referenten (möglicherweise Lehrkräfte der eigenen Schule oder Oberschule?)

– Zeiten

– Räumlichkeiten

– Verpflegung (?)

– Kosten(beteiligung?)

Evaluation und Transfer:

Die Teilnahme an Fortbildungen wird in der Personalakte der Lehrkräfte dokumentiert. Nach der Teilnahme an externen, individuellen Fortbildungsveranstaltungen berichten die Kolleginnen auf Dienstbesprechungen von der jeweiligen Fortbildungsveranstaltung. Möglicherweise erhaltene Materialien sollten von den weiteren Kollegen bei Interesse gesichtet werden können, um inhaltlichen Transfer zu ermöglichen. Der Fortbildungsbedarfsplan wird nach Ablauf des Schuljahres evaluiert.

Praxis-Erprobung in Unterricht bzw. Schule:

Je nach Art der Fortbildung wird das Gehörte / Erfahrene auf unterrichtlicher, organisatorischer, pädagogischer, … Ebene erprobt und ausprobiert. Ein Austausch über die dabei gemachten Erfahrungen ist wünschenswert (z.B. bei einem Kolleginnen-Treffen).


 

[1] http://www.schure.de/2241001/0035075.htm

[2]  siehe auch http://www.nibis.de/~rlfb-cux/pdf/Reader_FoBiKo.pdf