Zusammenarbeit mit der Erich Kästner Förderschule Suhlendorf
Seit vielen Jahren arbeiten wir eng mit der Förderschule in Suhlendorf zusammen.
In unserer Grundschule werden im Rahmen des regionalen Integrationskonzeptes Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf gemeinsam mit altersgemäß entwickelten Kindern unterrichtet. Grundlage der Zusammenarbeit ist der § 4 des Nds. Schulgesetz.
§ 4 Nds. Schulgesetz
„Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen (§14, Abs. 2 Satz 1), sollen an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen und unterrichtet werden, wenn auf diese Weise dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden kann und soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheit erlauben:“
Es sollen demnach auch Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten, mit Sprachstörungen und Verhaltensauffälligkeiten in der Grundschule verbleiben und dort von Lehrkräften der Grundschule zusammen mit Sonderpädagogen gefördert werden. Außerdem wird in allen Grundschulen versucht, die Entstehung einer Lern-, Sprach- und Verhaltensstörung frühzeitig zu erkennen und deren Entwicklung durch präventive Maßnahmen entgegenzuwirken.“
Unsere Schule erhält pro Klasse 2 Stunden. Bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden Förderschullehrer – Stunden ist der Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Priorität einzuräumen.
Die zugewiesenen Stunden verteilen sich auf folgende Aufgabenbereiche, die nach Priorität geordnet sind:
- sonderpädagogische Grundversorgung bei festgestelltem Unterstützungsbedarf in den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, der geistigen Entwicklung und der sozial – emotionalen Entwicklung in allen Klassenstufen
- Prävention von Lernschwierigkeiten (erste Klassen, Schülerinnen und Schüler, die von sonderpädagogischem Förderbedarf bedroht sind)
- Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, Schreibens und Rechnens
Weitere sonderpädagogische Maßnahmen und Hilfen können sein:
- Beratung von Grundschulkolleg/innen in sonderpädagogischen Fragestellungen
- Unterstützung in der Elternberatung
- Beteiligung an der Schullaufbahnberatung
- Beratung von Eltern in sonderpädagogischen Fragestellungen (sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf, Fördermaßnahmen bei Teilleistungsstörungen, Fragen zur Schullaufbahn bei festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf)
Organisatorische Rahmenbedingungen:
Für eine effiziente sonderpädagogische Förderung und Kooperation mit den Kolleginnen und Kollegen der Erich Kästner Förderschule sind folgende organisatorische Maßnahmen sinnvoll:
- Erhebung der Förderbedürfnisse und der zu fördernden Schülerinnen und Schüler durch die Kolleg/innen unserer Grundschule
- Kurz nach Schuljahresbeginn (max. 14 Tage) werden die Förderbedürfnisse und Fördernotwendigkeiten, sowie die Verteilung der Förderschullehrerstunden in einer gemeinsamen Dienstversammlung erörtert und beschlossen.
- Um begonnene Fördermaßnahmen fortsetzen zu können, ist es sinnvoll und notwendig bei der Verteilung der Förderschullehrer – Stunden auf Kontinuität in der personellen Besetzung zu achten.
- Für einen langfristigen Erfolg der gemeinsamen Arbeit kommt der Prävention von Lernschwierigkeiten im Eingangsbereich und der Eingangsdiagnostik, die in Zusammenarbeit zwischen Grundschul- und Förderschullehrkräften durchgeführt wird, eine große Bedeutung zu.
- Sonderpädagogische Förderung findet vorzugsweise integrativ statt. Werden Fördermaßnahmen im Rahmen äußerer Differenzierung organisiert, richtet sich die Gruppengröße nach den individuellen Fördernotwendigkeiten. Mögliche Organisationsformen sind:
- Einzelförderung
- Fördermaßnahmen in einer Kleingruppe mit maximal 4 Kindern
- Sonderpädagogische Fördermaßnahmen sollten aus unserer Sicht möglichst nicht parallel zu musisch – kreativen und sportlichen Aktivitäten stattfinden, weil gerade in diesen Fächern grundlegende basale Fähigkeiten gefördert werden können.
- Den Förderschullehrkräften werden für die Fördermaßnahmen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.
- Im Lehrerzimmer befindet sich ein Postfach für die Förderschullehrkräfte.
- Es finden regelmäßige Treffen zwischen den Grundschullehrkräften und den Förderschullehrkräften (Förderkommission) zur Besprechung der Ausgangslage, der Zielsetzung und der Hilfestellungen für die Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf statt. Die Eltern werden in angemessener Art und Weise mit einbezogen.