Je nach Möglichkeit bieten wir allen Schüler/innen in jedem Halbjahr eine Auswahl an freiwilligen Arbeitsgemeinschaften an.
- Die Schulleitung erfragt bei allen Eltern der Grundschüler die Bereitschaft, eine AG zu leiten.
- Den Inhalt der AG legt jeder Leiter in Absprache mit der Schulleitung fest.
- Die Schulleitung gibt die zur Auswahl stehenden AG’s den Klassenlehrern zu Beginn des Schuljahres/ des Halbjahres bekannt.
- Die Termine werden gemeinsam im Kollegium festgelegt.
- Die Klassenlehrer fragen die Teilnahme an den AG’s bei den Schülern ab und geben die Rückmeldung an die Schulleitung weiter.
- Die Schulleitung sorgt für die Nutzung entsprechender Räume und für die finanzielle Grundlage.
- Die Teilnahme ist für ein Halbjahr verbindlich. Ausnahmen werden mit dem Schüler, den Eltern, dem betreffenden Kollegen, dem Klassenlehrer sowie der Schulleitung besprochen.
- Nach Möglichkeit sollen die Schüler/innen im Laufe des Halbjahres ihre erworbenen Fähigkeiten/Fertigkeiten den anderen Schülern in geeigneter Weise präsentieren (Weihnachtsfeier, Abschlussfest, …).
Arbeitsgemeinschaften 2.Halbjahr 2018/19
- Flöten
- Mannschaftsspiele (Klassen 1-4)
- Fußball (Klassen3+4)
- Gitarre (Musikschule Uelzen-Oldenstadt – kostenpflichtig)
- Posaune
- Chor (Klassen 1-4)
- Französisch
- Forderkurs Deutsch – Schülerzeitung (Klassen 3+4)
- Mathe-Knobeleien (Klassen 3+4)