Zur Elternarbeit in der Schule
Sehr geehrte Eltern,
Elternarbeit und Elterngespräche sind ein wesentlicher Bestandteil schulischen Lebens.
Das Elterngespräch sollten Sie nicht nur in „schwierigen Situationen“ suchen, es dient auch der Information über aktuelle Ereignisse. Alle Gespräche sollten immer im Geist der Partnerschaft und ohne Vorwürfe durchgeführt werden.
Elternarbeit findet darüber hinaus durch die Klassenelternschaft statt.
Die Klassenelternschaft wählt zu Beginn der Klasse 1 und 3 aus ihrer Mitte für 2 Jahre einen Klassenelternvertreter/ -vertreterin und die Stellvertretung. Diese sind auch Mitglied im Schulelternrat.
Die Klassenelternschaft und der Schulelternrat können alle die Klasse und Schule betreffenden Fragen und Probleme erörtern.
Hierzu zählen Informationen über:
- Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts
- Hausaufgaben
- Schriftliche Arbeiten
- Leistungsbewertung
- Schulfahrten
- Integrationsklassen
- Verkauf von Nahrungsmitteln und Getränken
- Bewegliche Ferientage
- Einführung von Schulbüchern u.v.m.
Die Gesamtkonferenz ist an Empfehlungen der Klassenelternvertretungen und des Schulelternrates nicht gebunden.
Die Klassenelternschaft wählt neben dem Vorsitz und der Stellvertretung noch
- mindestens ein Mitglied für die Klassen-/Zeugniskonferenz
- über den Schulelternrat Mitglieder für die Fachkonferenzen
Im Einvernehmen mit der jeweiligen Klassenleitung sollte mindestens zweimal im Jahr eine Elternversammlung einberufen werden.
Weitere Informationen können über das Internet unter www.elternrat.niedersachsen.info eingeholt werden.