Evaluation dient grundsätzlich der Qualitätssicherung und der Qualitätsentwicklung. Jede Schule ist zur Evaluation laut Erlass verpflichtet. Mit Hilfe von folgenden Punkten evaluieren wir unsere Arbeit.
Alle zwei Jahre führen wir eine Evaluation durch. Den Bereich der Evaluation legt der Schulvorstand fest. Dieser ist auch für die Durchführung der Befragung zuständig. An der Befragung können die Schüler und Schülerinnen aller Klassen, deren Eltern, alle Lehrkräfte unserer Grundschule sowie die Mitarbeiter (Hausmeister, Sekretärin, pädagogische Mitarbeiterinnen) teilnehmen. Die Auswertung übernimmt ebenfalls der Schulvorstand. Im Anschluss werden die Eltern in geeigneter Weise informiert..
Die einzelnen Fachbereiche evaluieren stets im Laufe des Schuljahres ihre Arbeitspläne und Bewertungsgrundlagen. Zuständig für die Durchführung der Evaluation ist der Fachkonferenzleiter.
Jede Schulaktion/Feier/Veranstaltung unterliegt einer Evaluation. In der darauf folgenden Dienstversammlung wird gemeinsam ein Rückblick gehalten und eventuelle Verbesserungen schriftlich festgehalten.