Hausaufgabenkonzept
1. Hausaufgabenerlass
Hausaufgaben sind Aufgaben, die von den Schüler/innen außerhalb der Schule selbstständig angefertigt werden sollen.
Die rechtliche Grundlage bildet der Erlass „Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen” (RdErl. D. Mk. V. 22.03.2012).
Hausaufgaben gewöhnen die Schülerinnen und Schüler an das regelmäßige und selbstständige Arbeiten und vermitteln ihnen die Fähigkeiten wie Gewissenhaftigkeit, Genauigkeit, Fleiß, Ordentlichkeit und Formgefühl. Schülerinnen und Schüler steigern durch das regelmäßige Anfertigen von Hausaufgaben in der Regel ihre Lernleistungen und Lernerfolge.
Hausaufgaben sind dazu da, um
– den Unterricht zu ergänzen, fortzuführen und auch vorzubereiten
– etwas nachzuschlagen und zu erklären
– etwas zu wiederholen und sich einzuprägen
– etwas auszuprobieren und zu üben
– etwas zu vertiefen und zu erweitern
– etwas in neuen Situationen anzuwenden
Zeitumfang:
Die konzentrierte Arbeitszeit der täglichen Hausaufgaben sollte für alle Jahrgänge 30 Minuten nicht überschreiten.
2. Allgemeine Grundsätze
– Hausaufgaben zu erledigen, ist eine Pflicht.
– Die Schüler und Schülerinnen sollen ihre HA selbstständig (möglichst ohne Hilfe), zügig (möglichst ohne Ablenkung, … ) und genau (möglichst korrekt, sachlich richtig, richtige Schreibweisen, sauber und übersichtlich) anfertigen.
– Bei Lese- und Lernhausaufgaben (z.B. Gedichte, 1X1-Reihen,…) ist die häusliche Unterstützung wünschenswert.
– Es können differenzierte HA gestellt werden.
– Hausaufgaben werden regelmäßig kontrolliert bzw. verglichen.
– Über das Hausaufgabenkonzept wird regelmäßig auf dem 1.Elternabend des neuen Schuljahres gesprochen.
– Das Erledigen der HA fließt in die Bewertung des Arbeitsverhaltens mit ein.
– Hausaufgaben selbst werden nicht bewertet.
3. Organisatorisches
– Jeder Schüler / jede Schülerin muss ein Hausaufgaben- oder Mitteilungsheft führen.
– Die HA werden vom Lehrer angeschrieben und müssen von den Schüler/innen am Ende des Schultages notiert werden.
– Jedes Kind benötigt zuhause einen ruhigen Arbeitsplatz.
4. Aufgabenverteilung Lehrer/innen
Die Lehrer/innen
– erklären die Hausaufgaben.
– stellen im Umfang angemessene HA.
– kontrollieren die HA.
Eine Kontrolle kann durch Vorlesen, Vergleichen, kompletter oder stichprobenhafter Durchsicht erfolgen und mit Lob, Häkchen, Namenszeichen der Lehrer oder Verstärkersymbolen abgeschlossen werden.
– halten nicht oder nur unzureichend erledigte Hausaufgaben fest.
– nimmt bei wiederholtem Nichterledigen oder nicht sorgfältig erledigten HA Kontakt mit den Eltern auf.
5. Aufgabenverteilung Eltern
Zu Hause sind Eltern dafür verantwortlich, dass
– die Kinder ausreichend Zeit für die Bearbeitung der Hausaufgaben haben
– die Kinder eigenständig den Ranzen aufräumen und packen.
– die Kinder eine ordentliche Mappenführung einhalten und ordentlich mit ihren Materialien umgehen.
– die Kinder mündliche Hausaufgaben wie Lesen, Kopfrechnen, 1×1, Informationen sammeln, … durchführen können.
Eltern halten ihre Kinder dazu an:
– die Arbeitszeit in der Schule angemessen zu nutzen.
– geben Lehrer/innen Rückmeldung bei auffälligen Schwierigkeiten.
Eltern sollten:
– Interesse an den Hausaufgaben zeigen
– Mut machen
– einen ruhigen, angemessenen Arbeitsplatz bereitstellen
– loben, aber auch angemessen tadeln
– Aufgaben nicht für die Kinder lösen
– keinen übertriebenen Druck ausüben
– regelmäßig in die Hausaufgaben- bzw. Mitteilungshefte sehen
– ihr Kind dazu anhalten bei Versäumen des Unterrichtes den Stoff/ die Hausaufgaben nachzuholen
6. Aufgabenverteilung Schüler/innen
Die Schüler/innen
– kennzeichnen oder notieren die HA.
– passen bei der Erklärung auf oder fragen nach.
– bemühen sich, zügig, konzentriert und selbstständig zu arbeiten.
– geben zuverlässig Auskunft, wie viel Zeit sie für die HA benötigt haben.
– erkundigen sich bei Versäumen des Unterrichtes, welche HA zwingend nachzuholen sind.
7. Sanktionen
– Vergessene oder unvollständige Hausaufgaben werden nachgeholt.
– Bei häufigem Fehlen bzw. unvollständigen HA erfolgt eine Bemerkung ins Zeugnis.
– Es ist möglich – in Absprache mit den Eltern – den Schüler / die Schülerin dazu zu verpflichten, die HA in einer zusätzlichen Unterrichtsstunde nachzuholen.
– Eltern, deren Kinder innerhalb von zwei Monaten bei einer Lehrkraft dreimal ihre HA vergessen bzw. diese sechsmal unvollständig erledigt haben, erhalten einen Formbrief mit Empfangsbestätigung, welcher in die Schülerakte abgeheftet wird.
– Sollte erneut ein Formbrief erforderlich sein, so werden die Eltern von der Klassenlehrkraft zum Gespräch geladen. Es sollte eine Zielvereinbarung getroffen und schriftlich festgehalten werden.