Konflikt- und Beschwerdekonzept

Vorbemerkung

Am Gymnasium Haren gehen wir wertschätzend miteinander um. Es herrscht ein Klima, in dem wir offen und konstruktiv miteinander umgehen. Die wichtigste Grundlage, um vertrauensvoll miteinander zusammenzuarbeiten, ist ein von gegenseitiger Respekt, Verantwortungsbewusstsein, Teamgeist und Toleranz geprägter Umgang miteinander.

In der Institution Schule wirken sowohl mehrere Generationen als auch unterschiedliche Gruppen mit, um den Erziehungs- und Bildungsauftrag zu erfüllen. Wenn eine so große Gruppe von Menschen mit unterschiedlichen Ansprüchen, Rollen, Vorerfahrungen, Erwartungen, Wünschen und Hoffnungen miteinander umgeht, sind Konflikte nichts Ungewöhnliches. Im schulischen Alltag werden vielfältige Entscheidungen getroffen, die Widerspruch hervorrufen können. Beschwerden sollten als eine Art „Frühwarnsystem“ angesehen, das auf Probleme oder tatsächlich unterlaufene Fehler aufmerksam machen kann. Eine frühzeitige Klärung der Sachverhalte verhindert eine Eskalation und ermöglicht die gemeinsame Suche nach konstruktiven Regelungen bzw. Lösungen. Außerdem können diese Hinweise bestenfalls zur Ausgestaltung unseres Schullebens genutzt werden. Ein derartiger professioneller Umgang mit Problemen und Beschwerden steigert die Zufriedenheit und trägt zu einem positiven Schulklima bei, das allen an Schule beteiligten Menschen zugutekommt.

Besonders wichtig ist uns, dass die Lösung von Konflikten unmittelbar, transparent und in kooperativer Weise angestrebt wird. Die beteiligten Personen sollten schnellstmöglich wieder handlungsfähig werden, indem ein respektvoller Umgang untereinander wiederhergestellt wird. Um eine schnelle Aufarbeitung des Konflikts zu ermöglichen, ist es unbedingt notwendig, den richtigen Beschwerdeweg einzuhalten. 

Grundsätze:

  • Konstruktive Kritik ist immer mit der Hoffnung auf eine Änderung eines Umstandes oder des Verhaltens des Gegenübers verbunden, ohne diese Hoffnung würde die Beschwerde nicht vorgebracht werden. Deshalb ist Kritik auch immer ein Zeichen der Wertschätzung des Gegenübers und ist insgesamt als etwas Gutes aufzufassen.
  • Beschwerden sollen Chancen der Zusammenarbeit eröffnen. Ziel in jedem Konfliktfall ist es, eine Lösung zu finden, bei der es nicht um Sieger oder Verlierer geht. Es sollen Vereinbarungen angestrebt werden, die alle Beteiligten wieder sachlich sowie zufriedenstellend handeln lassen und die Fortsetzung von Kommunikation sowie Zusammenarbeit ermöglichen. Grundlage dafür ist eine offene und wertschätzende Kommunikation. Dabei können nicht immer sofort Lösungen erwartet werden, wohl aber eine zeitnahe Bearbeitung des Problems.
  • Getroffene Absprachen und Vereinbarungen werden auf Einhaltung und Wirksamkeit überprüft.
  • Beschwerden werden dort bearbeitet, wo sie auftreten. Die nächste Ebene wird erst dann eingeschaltet, wenn die direkt Beteiligten keine Lösung finden.
  • Alle Beteiligten sind zeitnah zu hören, bevor eine Bewertung der Situation oder des Beschwerdeanlasses vorgenommen wird.
  • Der Verlauf und die Bearbeitung von schriftlich vorgebrachten Beschwerden werden in jedem Fall dokumentiert.
  • Handelt es sich bei dem Beschwerdegrund um ein Problem großer Tragweite (z. B. physische oder psychische Gewalt, sexuelle Übergriffe, schwerwiegende Dienstpflichtverletzung), ist die Schulleitung zuständig.
  • Beschwerden im Rahmen von Verwaltungsakten (Zeugnisse, Versetzungen, Abitur, …) sind grundsätzlich an die Schulleitung zu richten.
  • Rechtliche Vorgaben und gesetzliche Beschwerdewege werden durch diesen Handlungsrahmen nicht eingeschränkt und bleiben unberührt.
  • Ausreichend Zeit sowie Verständnis tragen wesentlich zur Klärung der Situation bei.
  • Jeder der Beteiligten hat das Recht, weitere Vertrauenspersonen zu einem Gespräch dazuzubitten. Alle Beteiligten sind vor dem Gespräch darüber zu informieren.
  • Bei Bedarf wird ein Protokoll geführt, in dem Gesprächsinhalte und Vereinbarungen notiert werden.

Dieses Konflikt- und Beschwerdekonzept tritt auf Beschluss der Gesamtkonferenz am 21.02.2024 in Kraft. Es wird allen Schülerinnen und Schülern, allen Eltern sowie allen Lehrkräften ausgehändigt. Es ist zu Beginn eines jeden Schuljahres in den Lerngruppen altersspezifisch zu besprechen. Ein Vermerk im digitalen Klassenbuch dokumentiert diese Besprechung.

Sollte eine Bestimmung dieses Konflikt- und Beschwerdekonzeptes unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen bzw. nichtigen Bestimmung werden die Schulleitung und die Lehrkräfte eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen bzw. nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.

Um die Gültigkeit der Schulordnung zu überprüfen, findet alle drei Jahre zum Ende eines Schuljahres eine Evaluation statt. Der nächste Termin ist: August 2027.

Stand: 29. Februar 2024                                                                                          D. Gerdes

 Konflikt zwischenGespräch zwischenGespräch mit (wenn keine Klärung erreicht werden konnte)
SchülerInnenden Beteiligten
ggf. unter Hinzuziehen
– des Klassensprechers, der Klassensprecherin
– der aufsichtführenden Lehrkraft
– des Fachlehrers, der Fachlehrerin
– des Klassenlehrers, der Klassenlehrerin
– des Beratungslehrers Herrn Witzel oder der Ersthelferin für psychische Gesundheit Frau Scheel  

ggf. Benachrichtigung der Eltern   
– Jahrgangsleitung/ Koordinator
– Schulleitung
SchülerInnen und LehrerInnenden Beteiligten  
ggf. unter Hinzuziehen
– des Klassensprechers, der Klassensprecherin
– einer weiteren Lehrkraft
– des Beratungslehrers Herrn Witzel oder der Ersthelferin für psychische Gesundheit Frau Scheel
– der Eltern             
– Jahrgangsleitung/ Koordinator
– Schulleitung
Elternden Beteiligten  
ggf. unter Hinzuziehen
– der Klassenelternschaften            
– Schulelternrat
Eltern und LehrerInnenden Beteiligten  
ggf. unter Hinzuziehen
– des Schulelternrates  
– Schulleitung
Eltern und Schulleitungden Beteiligten  
ggf. unter Hinzuziehen
– des Beratungslehrers Herrn Witzel oder der Ersthelferin für psychische Gesundheit Frau Scheel  
– Schulfachlicher Dezernent
– RLSB
LehrerInnenden Beteiligten  
ggf. unter Hinzuziehen
– des Personalrates  
– Schulleitung
LehrerInnen und Schulleitung  den Beteiligten  
ggf. unter Hinzuziehen
– des Personalrates  
– Schulpsychologie
– Schulfachlicher Dezernent
– RLSB
-> Einhaltung des Dienstweges beachten
LehrerIn und Hausmeister, Reinigungskräfte, Schulsekretärin, Busfahrer, übrige Personenden Beteiligten  
ggf. unter Hinzuziehen
– einer Vertrauensperson