Neustrukturierung der Filmklappe

bei der Braunschweiger Filmklappe stehen für die kommenden Wettbewerbsjahre einige Veränderungen an. Diese Änderungen beziehen sich auf alle regionalen Filmklappen und die Niedersachsen Filmklappe.

Neuer Abgabetermin

Der Abgabeschluss für die Wettbewerbsfilme verschiebt sich vom 15.September auf den 31.Januar. Der nächste Abgabetermin ist der 31.Januar 2020. Die Preisverleihungen der regionalen Filmklappen werden dann bis zu den Osterferien durchgeführt und die Preisverleihung der Niedersachsen Filmklappe findet kurz vor den Sommerferien in Hannover statt. Leider wird die Preisverleihung der Braunschweiger Filmklappe dann nicht mehr im Rahmen des “Braunschweig International Film Festival” stattfinden. Alle Schülerkurzfilme, die seit dem letzten Abgabeschluss am 15.September 2018 produziert worden, können für den neuen Durchgang eingereicht werden.

Helmstedt mit in die Braunschweiger Filmklappe aufgenommen

Bisher gab es 15 regionale Filmklappen. Durch einige Zusammenlegungen verkleinert sich die Anzahl der regionalen Filmklappen auf 11 Regionen. Zur Braunschweiger Filmklappe ist die Helmstedter Filmklappe hinzugekommen. Der Name „Braunschweiger Filmklappe“ bleibt erhalten. Künftig können Schülerinnen und Schüler der Landkreise Peine, Wolfenbüttel, Helmstedt und der Städte Salzgitter und Braunschweig ihre Kurzfilme bei der Braunschweiger Filmklappe einreichen.

Neue Alterskategorien und offene Sonderpreise

Durch eine Änderung der Alterskategorien ergibt sich ein neuer Spielraum für thematische Sonderpreise, die ebenfalls für den Landesentscheid nominiert und wie ein erster Preis mit 200€ dotiert werden. Die Kategorie „Förderschule“ entspricht nicht mehr dem inklusiven Zeitgeist und fällt weg. Es bleiben drei Alterskategorien bestehen, deren Sieger für die Niedersachsen Filmklappe nominiert werden:

Klasse 1-6 / KiTa                        Klasse 7-10                      Sekundarstufe 2 / BBS

Als thematische Sonderpreise kann es neben dem Sonderpreis „Dokumentarfilm“ auch Auszeichnungen für gutes Schauspiel, eine gelungene Dramaturgie, usw. geben. Diese weiteren Sonderpreise werden nicht separat ausgeschrieben, sondern ergeben sich aus hervorstechenden Leistungen. Über die thematischen Sonderpreise haben jetzt auch andere Formate außer dem Kurzspielfilm und dem Dokumentarfilm eine Chance für die Nominierung zum Landesentscheid, wie z.B. Musikvideos, Erklärvideos, o.Ä.

Das bleibt wie es war

Die Filmdauer ist weiterhin auf maximal 12 Minuten begrenzt und die Kurzfilme müssen federführend von Schülerinnen und Schülern gemacht sein, wobei technische Unterstützung in der jüngsten Alterskategorie zugelassen ist. Die zweitplatzierten Filme erhalten weiterhin Kinogutscheine für die gesamte Filmcrew.

Unterstützung und Equipment

Beratende Unterstützung in Planung, Durchführung und Nachbearbeitung, sowie alle notwendigen technischen Geräte finden Sie bei uns im Medienzentrum oder bei den Multimediamobilen. Natürlich kostenlos.

Gern können Sie sich online unter www.filmklappe.com über die Hintergründe und Aktuelles informieren. Bei Fragen und Anregungen können Sie sich gerne an mich wenden.

Viel Erfolg und Freude bei der Produktion von Kurzfilmen!

Michael Zientek

Medienpädagogischer Berater des NLQ für die Stadt Braunschweig