Außerschulische Nutzer des Schulgebäudes und des Schulhofes haben sich an folgende Hinweise zu halten. Die Hausordnung gilt auf dem gesamten Schulgelände. Dieses umfasst den Schulhof und das Schulgebäude. Die Ordnungen der Fachräume und der Mensa sowie der Alarmplan und der Waffenerlass sind Bestandteil dieser Hausordnung.
- Unbefugte dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht betreten.
- Den Weisungen der Schulleitung, der Lehrkräfte und des Hausmeister ist Folge zu leisten.
- Die Nutzung des Schulgebäudes und des Schulhofes ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Schulleitung erlaubt. Nutzungszeiten sind mit der Schulleitung abzustimmen. Während des Schulbetriebs muss eine Störung des Unterrichts durch die außerschulische Nutzung ausgeschlossen sein.
- Nach Unterrichtsschluss ist die Nutzung des Schulhofes auf eigene Gefahr erlaubt.
- Die Räumlichkeiten, die benutzt werden sollen, sind der Schulleitung mitzuteilen. Fachräume sowie die Mensa dürfen nur nach ausdrücklicher Erlaubnis durch die Schulleitung betreten und genutzt werden.
- Das Betreten der Verwaltung ist nach Schulschluss nicht gestattet.
- Schüler- und Lehrermaterialien sowie klassen-/schulspezifische Unterlagen in den Räumlichkeiten dürfen nicht benutzt werden.
- Mit dem Schulgebäude und dem Schulinventar ist sorgsam umzugehen.
- Genutzte Räumlichkeiten, Toilettenanlagen sowie der genutzte Schulhof sind in einem sauberen und reinen Zustand zu halten. Für Abfälle sind die Mülleimer im Gebäude und auf dem Schulhof zu nutzen. In den Unterrichtsräumen befinden sich drei verschiedene Mülleimer zur Mülltrennung.
- Beim Verlassen der genutzten Räumlichkeiten sind die Fenster zu schließen, die Jalousien hochzufahren, die Tafel zu putzen, das Mobiliar wieder zurückzustellen, die Stühle aufzustellen, das Licht zu löschen und der Raum abzuschließen.
- Das Betreiben ungeprüfter elektrischer Geräte (Wasserkocher, Kaffeemaschinen usw.) und das Laden von Handys sind im Schulgebäude nicht gestattet.
- Offenes Feuer ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.
- Das Jugendschutzgesetz gilt auch auf dem gesamten Schulgelände.
- Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
- Um Verletzungen und Beschädigungen zu vermeiden, sind das Laufen, Toben, Drängeln, Schubsen, Werfen mit Gegenständen und das Ballspielen in der Pausenhalle sowie im gesamten Schulgebäude aufgrund der Enge nicht erlaubt.
- Fahrräder sind im Fahrradstand abzustellen.
- Das Befahren des Schulhofes mit motorisierten Fahrzeugen ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Schulleitung erlaubt.
- Es ist nicht erlaubt, Bilder mit Personen, Aushänge, Schülerarbeiten oder Einrichtungsgegenstände usw. zu fotografieren.
- Haustiere sind vom Schulgelände fernzuhalten.
- Die Fluchttüren und -treppen sind nur in Notfällen (z.B. Feueralarm) zu benutzen. Haus- und Hofeingänge, Treppen und Flure sind als Fluchtwege grundsätzlich freizuhalten.
- Der Alarmplan ist zur Kenntnis zu nehmen und im Gefahrenfall zu befolgen.
- Im Alarmfall gelten die Weisungen der in diesem Fall Zuständigen (z.B. Feuerwehr oder Polizei).
gezeichnet:
Michael Kramer, Bürgermeister Dirk Zumdohme, Schulleiter
Stand: 01.01.2019
Weitere Bestandteile der Hausordnung:
Waffenerlass
Auszug aus dem Erlass „Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen“
RdErl. d. MK v. 6.8.2014 – 36.3-81704/03 (Nds. MBl. Nr. 29/2014 S. 543; SVBl. 9/204 S. 458) – VORIS 22410 –
In der Schule wollen wir friedlich zusammenleben und gemeinsam lernen. Um niemanden zu verletzen oder in Gefahr zu bringen, hat der Gesetzgeber für alle Schulen sinngemäß folgende Regeln aufgestellt: Es ist grundsätzlich und ohne jede Ausnahme verboten, Waffen oder andere gefährliche Gegenstände mit in die Schule zu bringen oder bei Schulveranstaltungen (z.B. Wanderungen) mitzunehmen.
Dazu gehören die im WaffG als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sog. Butterflymesser, Faustmesser, Springmesser, Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.) sowie die Gegenstände, für die nach dem WaffG ein Verbot des Führen besteht (Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm usw.) sowie Schusswaffen.
Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z.B. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen), Gassprühgeräte, Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer.
Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des WaffG ganz oder teilweise ausgenommen sind (z.B. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i.S. des WaffG verwechselt werden können.
Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann.
Mensaordnung (Stand: September 2018)
Damit die Mensa für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft ein angenehmer Aufenthaltsort ist, müssen sich alle Nutzer an folgende Regeln halten:
Essensbestellung
- Die Bestellung des Essens wird über die Internetplattform „SAMS-ON“ getätigt und muss für die Folgewoche bis spätestens freitags 12:00 Uhr eingegangen sein.
- In besonderen Fällen kann täglich bis 9:30 Uhr ein Notfallessen im Sekretariat bestellt werden.
- Eine Abmeldung vom Essen muss über „SAMS-ON“ bis 8.30 Uhr des aktuellen Tages erfolgt sein.
Grundregeln für das Verhalten in der Mensa
- Die Mensa wird grundsätzlich sauber betreten. Besonders die Hände sind gereinigt. Im Zweifelsfall werden die Handwaschbecken in den Toilettenanalgen zum Reinigen der Hände aufgesucht.
- Schultaschen und Jacken werden nicht mit in die Mensa genommen. Sie werden auf der Bühne in der Aula abgelegt.
- Der Eingang bleibt frei von Gepäck und Kleidung.
- Die Klassen 5 essen in ihren Schülerpatengruppen und werden von mindestens einem Schülerpaten begleitet. Alle anderen Schülerinnen und Schüler essen in ihren Tischgruppen.
- Alle Schülerinnen und Schüler halten sich mindestens 12 Minuten in der Mensa auf!
- Alle Mensagäste gehen respekt- und rücksichtsvoll miteinander um.
- Das Essen wird ausschließlich in der Mensa eingenommen. Auch Geschirr und Besteck dürfen nur in der Mensa benutzt werden.
- Die Einrichtungsgegenstände (Mobiliar, Inventar, …) werden sachgerecht behandelt.
- Den Anweisungen der Lehrkräfte und Aufsichten ist Folge zu leisten.
- Alle Mensagäste halten sich an die folgenden „Verhaltensregeln in der Mensa“:
Verhaltensregeln in der Mensa
Vor dem Essen:
- Ich gehe zur angegebenen Essenszeit in die Mensa.
- Ich esse zusammen an einem Tisch mit meiner Tischgemeinschaft.
- Wenn ich mein eigenes Essen von zu Hause mitgebracht habe, begebe ich mich direkt an meinen Tisch.
- Wenn ich Essen bestellt habe, stelle ich mich an der Essensausgabe Vor der Essensausgabe drängle und schubse ich nicht.
- An der Essensausgabe lasse ich mir nur so viel auf den Teller geben, wie ich auch essen möchte. Ich kann mir später einen Nachschlag holen.
Während des Essens:
- Ich rufe nicht laut durch den Raum, sondern unterhalte mich in einer angemessenen Lautstärke und passenden Wortwahl.
- Ich achte auf gute Tischmanieren.
Nach dem Essen:
- Ich verlasse meinen Tisch erst, wenn auch der letzte Schüler am Tisch zu Ende gegessen hat.
- Ich bringe mein schmutziges Geschirr auf den dafür vorgesehenen Geschirrwagen und sortiere es ordnungsgemäß.
- Ich sorge dafür, dass der Tisch nach dem Essen mit einem Reinigungstuch abgeputzt
- Ich schiebe meinen Stuhl leise an den Tisch.
Wer gegen die Mensaordnung verstößt, kann aus der Mensa verwiesen werden.
Alarmplan (Stand: Dezember 2018)
Verhalten bei Alarm
1. Alarmierung
- Entdeckt ein Schüler / eine Schülerin einen Brand, so informiert er umgehend eine Lehrkraft oder den Hausmeister.
- Bei außerordentlicher Gefahr kann auch der Schüler /die Schülerin selbst Alarm auslösen.
Notruf 112
2. Verhalten beim Verlassen des Gebäudes
- Im Alarmfall werden zunächst alle Fenster geschlossen, ebenso die Türen nach dem Verlassen der Räume.
- Die Schüler/innen verlassen unter Aufsicht der Lehrkraft den Klassenraum und gehen möglichst unter Einhaltung des vorgeschriebenen Fluchtweges aus dem Gebäude.
- Jacken/Mäntel und Lernmaterial dürfen nicht mitgenommen werden.
- Beim Verlassen des Gebäudes ist darauf hinzuwirken, dass die Schüler/innen gehen, nicht laufen oder drängeln!
- Die Lehrkraft vergewissert sich, dass alle Schüler der Klasse geräumt sind und nimmt das Klassenbuch mit.
- Lehrer/innen, die im Alarmfall keinen Unterricht haben, verlassen das Schulgebäude auf dem vorgeschriebenen Fluchtweg. Ferner unterstützen sie die Kollegen / Kolleginnen bei der sachgemäßen Umsetzung des Alarmplans.
3. Alarm in der Pause
- Wird Alarm in der Pause ausgelöst, so verlassen die Schüler/innen durch die nächstgelegene Fluchttür das Schulgebäude und sammeln sich auf dem entsprechenden Sammelplatz.
- Der Schulleiter bzw. eine eingewiesene Lehrkraft beauftragt Lehrer aus dem Lehrerzimmer die Vollständigkeit der Klassen am Sammelplatz festzustellen. Dazu erhalten sie im Sekretariat Klassenschilder und Klassenlisten.
4. Sammelpunkte
- Jede Klasse stellt sich im Klassenverband oder Kurs auf.
- Die Lehrkräfte überprüfen die Vollzähligkeit ihrer Klassen/Kurse, und jeder Sammelpunkt macht daraufhin eine Meldung an die Schulleitung auf Vollzähligkeit bzw. auf Fehlen eines/einer Schüler/in.
5. Einweisung
Die Einweisung der Schüler/innen in den Alarmplan erfolgt durch den/die Klassenlehrer/in am jeweiligen Schuljahresbeginn.
Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, die Kenntnisnahme des Alarmplans und die Einweisung der Schüler/innen durch Unterschrift auf der im Lehrerzimmer aushängenden Namensliste zu bestätigen.
6. Fluchtwege
- Die Räume sollten durch folgende Türen verlassen werden
Untergeschoss
Raum | Ausgang | Sammelplatz |
A 11, A 12, A 13,
A 14, B 11 Kiosk |
I oder II
gelb (III gelb) |
Asphaltierte Skateranlage |
N 11, N 12, N 13
N 14, N 15, N 16 V 11 |
II rot
I rot |
Asphaltierte Skateranlage |
F 11, F 12 | II blau | Asphaltierte Skateranlage |
Obergeschoss
Raum | Ausgang | Sammelplatz |
A 21, A 22, A 23
A 24, A 25, A 26 B 21, B 22, B 23, B 24, B 25, B 26, |
IV gelb
II gelb |
Asphaltierte Skateranlage
Asphaltierte Skateranlage |
N 21, N 22, N 23 | II rot | Asphaltierte Skateranlage |
V 21, V 22, V 23 | I blau | Asphaltierte Skateranlage |
F 21, F 22, F 23 | II blau | Asphaltierte Skateranlage |
Die Fluchtwege sind auf Tafeln in allen Gebäudeteilen dargestellt.