Unsere Schule von A bis Z

Liebe Eltern/ liebe Erziehungsberechtigte!

Das folgende, stichpunktartig zusammengestellte Schul-ABC soll Ihnen und Ihrem Kind Informationen über das Schulleben und die Organisation innerhalb der Schule geben. Dies wird stetig angepasst und erneuert. Sollten Ihnen weitere Information fehlen, wenden Sie sich gerne an die Schule.

A wie …

Abschlüsse: An der Oberschule Lastrup haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, verschiedene Abschlüsse nach den Klassen 9 und 10 zu erwerben. Nach der 9. Klasse können die Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss erwerben. Nach der 10. Klasse gibt es die Möglichkeit, den erweiterten Sekundarabschluss I, den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss, den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss oder den Hauptschulabschluss zu erreichen.

An-und Abmeldung: Die An-und Abmeldung neuer Schülerinnen und Schüler findet bei Frau Niemann im Sekretariat statt.

Aufsicht: Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf das gesamte Schulgelände während des Unterrichts, in den Pausen und bei Schulveranstaltungen. Darum dürfen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände in dieser Zeit nicht ohne Genehmigung verlassen.

B wie … 

Berufsorientierung: Die schuleigene Berufsorientierung ermöglicht eine intensive Berufsvorbereitung und -orientierung, in der die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, ihre individuellen Fähigkeiten, Vorlieben, Stärken und Schwächen herauszufinden, um geeignete Berufsfelder zu ermitteln. Des Weiteren unterstützt die Berufsorientierung die Schülerinnen und Schüler bei ihren Betriebspraktika und begleiten dabei die darauf aufbauende Vor-und Nachbereitung.

Beurlaubung: In dringenden Fällen ist es möglich, eine Beurlaubung für die Schülerinnen und Schüler zu beantragen. Diese muss in schriftlicher Form bei der Klassenlehrkraft gestellt werden. Die Beurlaubung wird dann durch die Schulleitung genehmigt.

Bücherausgabe: Die benötigten Lehrwerke werden den Schülerinnen und Schülern gegen eine Leihgebühr zur Verfügung gestellt. Die Bücher werden am Ende des Schuljahres an den nachrückenden Jahrgang weitergegeben. Deshalb ist ein sorgfältiger Umgang mit den Büchern wichtig, da die Bücher bei Mängeln oder Verlust ersatzpflichtig gemacht werden können.

D wie …

Deutsch als Zweitsprache (DaZ): Für eine intensive Unterstützung und Integration bietet die Oberschule Lastrup DaZ-Kurse (Deutsch als Zweitsprache) an. Hier erlernen die Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache Grundstrukturen der deutschen Sprache, Vermittlungen zwischen der Muttersprache und Deutsch und unterstützende Hilfen für den regulären Unterricht.

Digitalisierung: Das Thema Digitalisierung ist auch an der Oberschule Lastrup ein wichtiger Bestandteil moderner Unterrichtsplanung und Durchführung. Neben moderner Ausstattung wie Smartboards, Präsentationssysteme, Dokumentenkameras und neu-ausgestattete Computerräume, bieten wir Fächern wie Informatik und Technik an und beschäftigen uns mit der Medienbildung.

E wie …

Elternabend: Die Klassenlehrkräfte laden zu Beginn des neuen Schuljahres zu Elternabenden ein. Hier werden wichtige Informationen ausgetauscht und  Angelegenheiten, die die Klasse betreffen, besprochen. Außerdem werden für die Klassen 5, 7 und 9 für jeweils zwei Jahre die jeweiligen Klassenelternratsvorsitzenden und Stellvertreter gewählt.

Elternsprechtag: An der Oberschule Lastrup finden die Elternsprechtage zweimal jährlich statt. Hierzu erhalten die Erziehungsberechtigte eine Einladung und die Schülerinnen und Schüler können sich für einen Termin bei ihrer Klassenlehrkraft oder Fachlehrkraft eintragen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten haben dann die Möglichkeit, kurze Gespräche mit den Lehrkräften zu führen, um den schulischen Stand ihres Kindes zu erfahren.             

Epochaler Unterricht: An der Oberschule Lastrup werden einzelne Fächer in einem Jahrgang epochal unterrichtet. Die Schülerinnen und Schüler haben diese Fächer dann ein Halbjahr und die Zeugnisnote bleibt dann für das ganze Schuljahr bestehen. Hierzu zählen die Fächer Erdkunde, Geschichte, Kunst, Textil, Werken, Politik und Musik.

F wie …

Fachkonferenzen: In den Fachkonferenzen der Oberschule Lastrup geht es um die stetige Weiterarbeit an Arbeitsplänen, Einführung und Evaluation von Schulbüchern und Materialien sowie die Besprechung von aktuellen Ereignissen und Themen der jeweiligen Fächer. Gewählte Elternvertreter nehmen an den Fachkonferenzen teil. Diese finden zweimal jährlich statt.

Förderverein: Der Förderverein der Oberschule Lastrup unterstützt und fördert die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule. Dabei werden Projekte und Veranstaltungen wie Fahrten zu Betriebserkundungen, zu außerschulischen Lernorten, zu Theaterveranstaltungen oder Schulfeste unterstützt. Jeder ist herzlich eingeladen, durch einen finanziellen Beitrag, Mitglied des Fördervereins der Oberschule Lastrup zu werden.

Foto-Erlaubnis: Für die digitale Präsenz der Schule auf der Internetseite, auf sozialen Netzwerken und in der Schülerzeitung werden immer wieder Fotos von der Schule und den Schülerinnen und Schülern geschossen. Erziehungsberechtigte und Eltern können diesem widersprechen.

G wie …

Gesamtkonferenz: Die Gesamtkonferenz der Oberschule Lastrup bildet ein wichtiges Gremium, um Fragen und Anregungen zu pädagogischen Themen wie z.B. der Schulordnung zu besprechen. Hier werden auch Wünsche und Interessen der Eltern und Schülerinnen und Schüler angesprochen und diskutiert.

H wie …

Homepage: Auf der Internetseite https://wordpress.nibis.de/obslastrup/ findet man weitere Informationen über die Oberschule Lastrup. Hier erhält man auch aktuelle Informationen aus der Schule und eine Einsicht auf den Vertretungsplan der nächsten Tage.

HaB: In den Hausaufgabenbetreuungsstunden bearbeiten die Schülerinnen und Schüler selbstständig ihre Hausaufgaben und haben die Möglichkeit, bei Fragen und Problemen die aufsichtführende Lehrkraft um Hilfe zu bitten.

I wie …

IServ: Durch die Nutzung des Portalservers „IServ“ bietet die Oberschule Lastrup den Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Schülerinnen und Schülern eine sichere und moderne Kommunikationsplattform. Hier können Daten gesichert, E-Mails versendet und Informationen ausgetauscht werden.

Inklusion: An der Oberschule Lastrup sind alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von Kultur, Religion, Herkunft oder auch möglichen Beeinträchtigungen willkommen. Das Ziel der Oberschule Lastrup ist es, die Schülerinnen und Schüler in Zusammenarbeit mit allen an der Schule Beteiligten, zu selbstständigen, eigenverantwortlichen und selbstbewussten Persönlichkeiten zu erziehen. Für eine individuelle Förderung und Forderung wurden hierfür Betreuungsstunde errichtet, in denen eine zweite Lehrkraft zur Unterstützung eingesetzt wird.

J wie …

Jahrgangsbezogene Kurssysteme: Im Jahrgang 5 werden alle Schülerinnen und Schüler in allen Fächern gemeinsam in einer Klasse unterrichtet. Ab dem Jahrgang 6 aufsteigend wird in einzelnen Fächern (zunächst Mathe und Englisch, später kommen Deutsch und Chemie dazu) eine äußere Leistungsdifferenzierung durchgeführt. Je nach Leistungsstand nehmen die Schülerinnen und Schüler in diesen Fächern am Unterricht auf grundlegender (G-kurs = Hauptschulniveau) oder erhöhter Anforderungsebene (E-kurs = Realschulniveau) teil.

K wie …

Krankmeldungen: Krankmeldungen sollen telefonisch vor Schulbeginn (bis 8 Uhr) im Sekretariat erfolgen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten werden auch darum gebeten, die Fehltage im Schulplaner zu entschuldigen.

Klassenfahrten: An der Oberschule Lastrup finden in den Jahrgängen 5/6, 7/8 und 9/10 jeweils eine Klassenfahrt statt. Außerdem gibt es im Jahrgang 8 die Orientierungstage und am Ende des Schuljahres planen die Klassen mit den jeweiligen Klassenlehrern einen Wandertag bzw. Klassenlehrertag. Zudem bietet die Oberschule Lastrup für die Schülerinnen und Schüler des Französisch Wahlpflichtkurses eine Frankreichfahrt (Klasse 8-10) an.

Klassenkonferenz: Die Aufgabe der Klassenkonferenz ist eine Zusammenarbeit aller Lehrkräfte, Eltern und Schülervertreter auf pädagogischer Ebene. Sie befasst sich unter anderem mit der Zeugniserteilung und Versetzung. Außerdem tritt sie bei Verletzungen der Schulordnung zusammen, um über geeignete Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zu besprechen und diese zu beschließen.

L wie …

Leistungsbeurteilung: Die schriftlichen, mündlichen und fachspezifischen Leistungen werden in allen Fächern durch Zensuren der Fachlehrkraft beurteilt. Dabei beschließen die einzelnen Fächer in ihren Fachkonferenzen die Grundsätze und Aufteilung dieser Leistungsbestandteile.

Leitbild: Die Leitworte „miteinander leben, voneinander lernen und füreinander da sein“ spiegeln die grundlegende Haltung der Oberschule Lastrup wider.

M wie …

Mensa: Zu Beginn der Mittagspause nehmen alle Schülerinnen und Schüler ihr Mittagessen in festen Tischgemeinschaften in der Mensa ein. Ein warmes Mittagessen kann im Vorfeld (online) bestellt werden. Die Schülerinnen und Schüler können aber auch ein eigenes Mittagessen von zu Hause mitbringen.

Materialien: Neben den Schulbüchern benötigen die Schülerinnen und Schüler weitere Materialien für eine aktive und sorgfältige Mitarbeit im Unterricht. Vor Beginn des neuen Schuljahres erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Materialliste. Hier sind Hefte, Arbeitshefte, Mappen und Mappenfarben sowie weitere Materialien für Mathe, Kunst usw. aufgelistet.

Methodentage: Zu Beginn jedes Halbjahres finden Methodentage an der Oberschule Lastrup statt. Hier erlernen und vertiefen die Schülerinnen und Schüler je nach Jahrgang neue Methoden und probieren diese in unterschiedlichen Situationen/Fächern aus.

N wie …

Nachteilsausgleiche: Der OBS Lastrup ist es besonders wichtig, dass jeder Schüler bzw. jede Schülerin seinen/ihren individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend gefördert wird. Die Lehrkräfte können auf dieser Basis für SuS mit Teilleistungsschwächen Nachteilsausgleiche formulieren, um diese Schwächen auszugleichen und eine gezielte Förderung zu veranlassen.

O wie …

Ordnungsmaßnahmen: Bei grober Verletzung der Pflichten und Regeln, die das Schulleben und Schulalltag stören, bei Leistungsverweigerung oder anderen Vergehen, sieht das Niedersächsische Schulgesetz folgende Ordnungsmaßnahmen nach §61 vor:

  1. Ausschluss bis zu einem Monat vom Unterricht in einem Fach oder in mehreren Fächern, ganz oder teilweise von den außerunterrichtlichen Angeboten oder ganz oder teilweise von mehrtägigen Schulfahrten,
  2. Überweisung in eine Parallelklasse,
  3. Ausschluss bis zu drei Monaten vom Unterricht sowie von den außerunterrichtlichen Angeboten,
  4. Überweisung an eine andere Schule derselben Schulform oder, wenn eine solche Schule nicht unter zumutbaren Bedingungen zu erreichen ist, an eine Schule mit einem der bisherigen Beschulung der Schülerin oder des Schülers entsprechenden Angebot.

Ordnung der Schule:  Die Schulgemeinschaft der OBS Lastrup möchte den Schulalltag so gestalten, dass sich Schüler, Lehrer und Mitarbeiter wohlfühlen und ein ungestörtes Lernen ermöglicht wird. Das Zusammenleben erfordert von jedem Mitglied die Einhaltung bestimmter Regeln. Diese Schulordnung soll allen zu einem guten Miteinander verhelfen. Sowohl im Schulplaner der Schüler als auch auf der Internetseite der Oberschule Lastrup ist diese zu finden.

P wie …

Pausenzeiten: In den großen Pausen können die Schülerinnen und Schüler den Pausenhof sowie die Flure im Erdgeschoss nutzen. Der schuleigene Kiosk ermöglicht den Schülerinnen und Schülern eine reichliche Auswahl an Speisen und Getränken, die käuflich erworben werden können. Sollte während der kleinen Pausen kein Fachraumwechsel stattfinden bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen. Das Verlassen des Schulgeländes während der Pausen bzw. in der Mittagspause ist verboten.

Prävention: Damit sich die Schülerinnen und Schüler nicht nur fachliche, sondern ebenso Fähigkeiten für das zukünftige Leben entwickeln können, finden zahlreiche Projekt- bzw. Präventionstage an der OBS Lastrup statt. Die Schule möchte dadurch das Gesundheitsbewusstsein schärfen und präventiv auf Probleme und Gefahren von Sucht und Gewalt hinweisen. Ebenso setzen sich die SuS mit dem Thema Geld und Zivilcourage auseinander. Neben Lehrkräften und Eltern kommen Experten in die Schule, um den Schülerinnen und Schülern einen weiteren Zugang zum Thema zu ermöglichen. Die Durchführung dieser Tage neben dem Alltagsunterricht zeigt den Stellenwert des ganzheitlichen Lernens an der OBS Lastrup. 

Pflichten: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht und die natürliche Pflicht der Erziehungsberechtigten. Schule und Erziehungsberechtigte sind gleichermaßen für die Erziehung und Bildung verantwortlich. Sich auf Augenhöhe begegnen und gemeinsam den Weg der Schülerinnen und Schüler ebnen ist daher Basis einer guten Zusammenarbeit.

Paten: Für die Schülerinnen und Schüler aus dem Jahrgang 5 stehen in den ersten Wochen und Monaten sogenannte Schülerpaten (Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 10) zur Seite, die den Einstand in die Schule erleichtern sollen. In Kleingruppen erhalten die Kinder einen Ansprechpartner und Unterstützer bei Fragen oder Problemen rund um die Schule. Außerdem finden in regelmäßigen Abständen Schülerpatennachmittage statt. Ebenso beim Mittagessen oder bei Aktivitäten und Veranstaltungen in der Schule unterstützen die Schülerpaten die Kinder.

Q wie …

Qualitätsmaßnahmen: Die Lehrkräfte der OBS Lastrup nehmen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil, um geeigneten und gewinnbringenden Unterricht entsprechend den sich kontinuierlich verändernden Umständen zu planen, durchzuführen und zu evaluieren. Besonders in Zeiten von Inklusion sind diese Maßnahmen notwendig, damit Ihr Kind die Förderung erhält, die es benötigt. Die Lehrkräfte der OBS Lastrup entwickeln persönliche Lernpläne, sodass die Individualität eines jeden Kindes im Vordergrund steht und gesehen wird.

R wie …

Rechte: Eltern/Erziehungsberechtigte haben das Recht, am Schulleben mitzuwirken. Beispiele hierfür sind die Elternvertretung, der Schulelternrat, der Schulvorstand oder die Teil- und Fachkonferenzen. Darüber hinaus haben Eltern/Erziehungsberechtigte das Recht, über den Bildungsweg des eigenen Kindes zu bestimmen.

S wie …

Schulsozialarbeit: Die Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Jugendhilfe, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte kontinuierlich am Ort Schule tätig sind und mit Lehrkräften auf einer verbindlich vereinbarten und gleichberechtigten Basis zusammenarbeiten, um junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen, schulischen und beruflichen Entwicklung zu fördern. Sie trägt dazu bei, Bildungsbenachteiligungen zu vermeiden und abzubauen, Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte bei der Erziehung und dem erzieherischen Kinder- und Jugendschutz zu beraten und zu unterstützen sowie zu einer schülerfreundlichen Umwelt beizutragen. Der Schulsozialassistent der OBS Lastrup, Daniel Obuch, ist unter folgender Telefonnummer zu erreichen: 04472/6878816.

Schließfächer: Um das sichere Aufbewahren von Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien zu erleichtern, besteht die Möglichkeit, kostenpflichtig Schließfächer zu mieten. Nähere Informationen befinden sich auf der Internetseite der OBS Lastrup oder unter folgendem Link:

https://www.astradirect.de/sfmiet.html?city=Lastrup&schoolId=4586

Schulleitung Das Schulleitungsteam bilden Herr Zumdohme (Schulleiter) und Frau Pham (stellvertretende Schulleiterin).

Sekretariat: Organisations- und Verwaltungsfragen bezüglich der Oberschule Lastrup beantwortet Frau Niemann als Schulsekretärin. Anmeldungen neuer Schülerinnen und Schüler werden ebenfalls im Sekretariat vorgenommen. Zu erreichen ist Frau Niemann täglich von 7.30 bis 12 Uhr unter folgender Telefonnummer: 0 44 72 / 68 78 8-0.

T wie …

Teilgebundene Ganztagsschule: Als teilgebundene Ganztagsschule sind die Schülerinnen und Schüler der OBS Lastrup an zwei Tagen zum ganztägigen Besuch verpflichtet, während die Angebote an den restlichen Tagen in ausschließlich außerunterrichtlicher Form erfolgen. An den jeweils verpflichtenden Tagen wechseln sich Unterricht und außerunterrichtliche Angebote ab.

Telefon: Die Schule ist montags bis freitags in der Zeit von 07.30 – 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 04472/687880 oder Telefax 04472/6878813 zu erreichen. Ebenfalls ist eine Kontaktaufnahme über E-Mail möglich: obs@schulzentrum-lastrup.de

Termine: Schulische und außerunterrichtliche Termine sind im IServ-Kalender der OBS Lastrup einzusehen.

U wie …

Unterrichtszeiten: Zu folgenden Zeiten finden der Unterricht an der OBS Lastrup statt:

  1. Stunde: 08.00 bis 08.45 Uhr
  2. Stunde: 08.50 bis 09.35 Uhr
  3. Stunde: 09.55 bis 10.40 Uhr
  4. Stunde: 10.45 bis 11.30 Uhr
  5. Stunde: 11.40 bis 12.25 Uhr
  6. Stunde: 12.30 bis 13.15 Uhr (Reguläres Ende des Vormittags)
  7. Stunde: 13.55 bis 14.40 Uhr
  8. Stunde: 14.45 bis 15.30 Uhr

V wie …

Verfügungsstunde: In der Klasse 5 gibt es die sogenannte Verfügungsstunde. Hier lernen die Schülerinnen und Schüler, freundlich miteinander umzugehen und Probleme/Streitigkeiten gemeinschaftlich zu lösen. Ein tolles Beispiel ist der Klassenrat, bei dem die Schülerinnen und Schüler selbst (unter Aufsicht der Klassenlehrkraft) über Lösungen und Aufgaben bestimmen, die die Klassengemeinschaft stärken und einen angenehmen Schultag ermöglichen.

Verkehrshelfer: Für eine sichere Überquerung der an der Schule liegenden Wallstraße sorgen die Schülerlotsen jeden Morgen in der Zeit von 07.30 bis 08.00 Uhr.

Versäumter Unterricht: Sollten Schülerinnen und Schüler aus Krankheitsgründen oder Beurlaubungen nicht teilnehmen können, sind sie dazu verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff eigenständig nachzuholen. Hierbei helfen die Mitschülerinnen bzw. Mitschüler oder die jeweiligen Fachlehrkräfte weiter.

Vertretungsplan: Sollte der Unterricht nicht wie geplant stattfinden können, wird dies über den Vertretungsplan veröffentlicht. Auf dem Bildschirm in der Aula oder unter folgendem Link sind diese Informationen erhältlich. https://wordpress.nibis.de/obslastrup/

W wie …

Witterungsverhältnisse: Aufgrund extremer Witterungsverhältnisse kann der Unterricht an diesen Tagen stundenweise oder ganz ausfallen. In der Regel wird dies vom Landkreis (www.lkclp.de) entschieden. Eine Betreuung kann unter gewissen Voraussetzungen in der Schule gewährleistet werden.