Die Schulgemeinschaft der Oberschule Lastrup will den Schulalltag so gestalten, dass sich Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeinsam wohlfühlen und ein ungestörtes Lernen ermöglicht wird. Wir begegnen uns in gegenseitiger Achtung und Toleranz.
Das Zusammenleben in einer Gemeinschaft erfordert von jedem Mitglied die Einhaltung bestimmter Regeln. Diese Schulordnung soll uns allen zu einem guten Miteinander verhelfen.
1. Geltungsbereich
Die Schulordnung gilt auf dem gesamten Schulgelände. Dieses umfasst den Schulhof und das Schulgebäude. Die Ordnungen der Fachräume und der Mensa sowie der Alarmplan und der Waffenerlass sind Bestandteil dieser Schulordnung.
2. Zeiten
- Stunde 08.00 bis 08.45 Uhr
- Stunde 08.50 bis 09.35 Uhr
- Stunde 09.55 bis 10.40 Uhr
- Stunde 10.45 bis 11.30 Uhr
- Stunde 11.40 bis 12.25 Uhr
- Stunde 12.30 bis 13.15 Uhr (Reguläres Ende des Vormittags)
Mittagspause 13.15 bis 13.55 Uhr
- Stunde 13.55 bis 14.40 Uhr
- Stunde 14.45 bis 15.30 Uhr
- Um einen pünktlichen Unterrichtsbeginn zu gewährleisten, sind Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte rechtzeitig im Schulgebäude. Nach dem ersten Gong gehen alle Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte zu den Unterrichtsräumen. Mit dem Gong zum Unterrichtsbeginn befinden sich alle Schülerinnen und Schüler in den Unterrichtsräumen. Auch die Lehrkräfte erscheinen pünktlich zum Unterricht.
- Ist eine Lehrkraft 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht im Unterrichtsraum eingetroffen, benachrichtigt eine Schülerin bzw. ein Schüler das Sekretariat. Die Klasse/Gruppe wartet ruhig im bzw. vor dem Unterrichtsraum.
- Am Ende der Unterrichtsstunde verlassen die Lehrkräfte als letzte den Raum und löschen ggf. das Licht. Dies ist nicht der Fall, wenn ein Folgeunterricht nach den kleinen Pausen im Raum stattfindet. Die Schülerinnen und Schüler bleiben mindestens bis zum Ertönen des Gongs im Raum. Die Lehrkraft beendet den Unterricht.
- Zum Ende der letzten Stunde im Raum werden die Fenster geschlossen, die Jalousien ggf. hochgefahren, die Tafel geputzt, die Stühle aufgestellt, das Licht gelöscht und der Raum abgeschlossen.
- Nach Schulschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände und begeben sich auf direktem Weg nach Hause bzw. zum Busbahnhof/Bushaltestelle.
3. Betreten und Verlassen des Schulgeländes
- Die Schülerinnen und Schüler verlassen während der Schulzeit nie ohne Erlaubnis einer Lehrkraft, einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters das Schulgelände.
- Für den Weg zu den außerhalb des Schulgrundstückes gelegenen Sportstätten dürfen die Schülerinnen und Schüler nur dann ein Verkehrsmittel (Fahrrad/Roller) nutzen, wenn der Sportunterricht in den Randstunden liegt (1./ 6. oder 9. Stunde).
- Fahrräder werden im Fahrradstand abgestellt.
- Unbefugte dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht betreten.
- Gäste dürfen nur nach vorheriger Anmeldung mitgebracht werden. Auch für unsere Gäste gilt die Schulordnung.
4. Verhalten in der Schule und auf dem Schulhof
Grundsätzlich sollte sich jede/r anderen Personen gegenüber so verhalten, wie sie/er selbst gern behandelt werden möchte. Schülerinnen und Schüler haben den Anweisungen der Lehrkräfte, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezüglich der Einhaltung der Schulordnung Folge zu leisten.
- Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehen freundlich und hilfsbereit miteinander um und achten darauf, dass niemand gefährdet oder verletzt wird.
- Mit dem Schulgebäude, dem Schulinventar, den Lehrmitteln und Büchern wird sorgsam umgegangen. Für mutwillige Beschädigungen oder Verunreinigungen kann von den Verursacherinnen bzw. Verursachern ein Ersatz oder eine Wiedergutmachung gefordert werden.
- Jeder achtet auf den sorgsamen Umgang mit der Natur und schützt den Schulhof. Das bedeutet unter anderem, dass das Betreten der Grünanlagen verboten ist.
- Jeder achtet auf einen vernünftigen und verantwortungsvollen Umgang mit den Spielgeräten, damit niemand verletzt wird. Dabei ist besonders auf die Witterungsverhältnisse zu achten (Rutschgefahr).
- Jeder ist für die Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulhof mitverantwortlich. Für Abfälle stehen Mülleimer zur Verfügung. In den Unterrichtsräumen befinden sich drei verschiedene Mülleimer zur Mülltrennung. Ein regelmäßiger Hofdienst sorgt zusätzlich für Sauberkeit.
- Die Toiletten werden von allen Schülerinnen und Schülern benutzt. Es wird darauf geachtet, dass diese Räume sauber verlassen werden.
- Essen und Trinken sowie Toilettengänge sind grundsätzlich in den Pausen wahrzunehmen.
- Das Jugendschutzgesetz gilt auch auf dem Schulgelände. Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind hier für Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter untersagt.
- Bei Konfliktsituationen (Schlägereien, Beschimpfungen, Mobbing usw.) wird nicht tatenlos zugesehen, sondern Hilfe organisiert.
- Niemand hat das Recht, Fahrräder anderer Schülerinnen oder Schüler zu benutzen, wegzustellen oder zu beschädigen. Dies gilt natürlich auch für alles andere Eigentum von Mitschülerinnen und Mitschülern (Jacken,…).
- Die Fachräume sind nur in Gegenwart von Lehrkräften oder mit deren Erlaubnis zu betreten.
- Die Fluchttüren und -treppen werden nur in Notfällen (z.B. Feueralarm) benutzt.
- Jacken werden an die Garderobe vor dem Unterrichtsraum aufgehängt, um Stolperfallen im Raum zu vermeiden. Geld und Wertgegenstände dürfen nicht in den Taschen verbleiben. Die Schule übernimmt für das Abhandenkommen von Geld und Gegenständen keine Haftung.
- Auf dem gesamten Schulgelände mit Ausnahme der ausgewiesenen „Handyzonen“ ist die Benutzung von Handys, Uhren mit Internetzugang (Smartwatch) und anderen elektronischen Kommunikationsgeräten nicht gestattet. (Näheres regelt das Konzept zur Handynutzung an der Schule.)
- Im Krankheitsfall einer Schülerin oder eines Schülers benachrichtigen die Erziehungsberechtigten vor Unterrichtsbeginn die Schule. Alle Krankheitstage werden schriftlich entschuldigt. Die schriftliche Entschuldigung ist der Schule unverzüglich nach Krankheit vorzulegen. Wenn die Krankheit länger als drei Tage dauert, ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig. Die Schule kann in besonderen Fällen bereits für einen Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung verlangen.
- Wer aus Krankheitsgründen vorzeitig aus dem Unterricht entlassen werden möchte, setzt sich mit der Fach- oder Klassenlehrkraft in Verbindung oder meldet sich im Sekretariat. Die Schule kann nur nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten verlassen werden.
5. Regelungen zu den Pausen
- Zwischen der 2. und 3. und der 4. und 5. Stunde finden große Pausen statt. Während der beiden großen Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume und halten sich auf dem Schulhof oder in der Pausenhalle auf.
- An Ganztagen haben die Schülerinnen und Schüler eine Mittagspause von 40 Minuten. Diese Pause findet nach der 6. Stunde statt. Aus stundenplantechnischen Gründen können Mittagspause und 6. Stunde in anderer Reihenfolge stattfinden. Zu Beginn der Mittagspause begeben sich alle Schülerinnen und Schüler in die Mensa. Sie werden von der Fachlehrkraft der letzten Stunde vor der Pause dorthin begleitet. Um in Ruhe zu essen, verbleiben die Schülerinnen und Schüler für mindestens 15 Minuten in der Mensa. Anschließend halten sie sich auf dem Schulhof oder in der Pausenhalle auf. Dabei nehmen sie Rücksicht auf die Schülerinnen und Schüler, die Unterricht haben.
- Um Verletzungen zu vermeiden, sind das Laufen, Toben, Drängeln, Schubsen, Werfen mit Gegenständen und das Ballspielen in der Pausenhalle sowie im gesamten Schulgebäude aufgrund der Enge nicht erlaubt.
- Das Werfen von Gegenständen (Schneebälle, Rindenmulch, Steine, …) ist auf dem Schulgelände verboten.
- Bei einem Raumwechsel holen die Schülerinnen und Schüler nach dem Vorgong ihre Schultaschen aus dem Unterrichtsraum und begeben sich zum neuen Unterrichtsraum.
- In den kleinen Pausen bleiben die Schülerinnen und Schüler in ihrem Unterrichtsraum. Ein Verlassen des Unterrichtsraums ist nur für den Toilettengang und den Wechsel zu anderen Räumen gestattet.
6. Umgang mit Verstößen gegen die Schulordnung
Diese Schulordnung gilt als Richtlinie für das Zusammenleben an der Schule. Bei Verstößen gegen die Schulordnung werden Erziehungs- bzw. Ordnungsmaßnahmen durch die Lehrkraft, die Schulleitung bzw. durch die Klassenkonferenz ergriffen.
(Verabschiedet auf der Gesamtkonferenz vom 13.11.2023, tritt am 13.11.2023 in Kraft)
Weitere Bestandteile der Schulordnung:
Waffenerlass
Auszug aus dem Erlass „Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen sowie von Chemikalien in Schulen“
RdErl. d. MK v. 6.8.2014 – 36.3-81704/03 (Nds. MBl. Nr. 29/2014 S. 543; SVBl. 9/204 S. 458) – VORIS 22410 –
In der Schule wollen wir friedlich zusammenleben und gemeinsam lernen. Um niemanden zu verletzen oder in Gefahr zu bringen, hat der Gesetzgeber für alle Schulen sinngemäß folgende Regeln aufgestellt: Es ist grundsätzlich und ohne jede Ausnahme verboten, Waffen oder andere gefährliche Gegenstände mit in die Schule zu bringen oder bei Schulveranstaltungen (z.B. Wanderungen) mitzunehmen.
Dazu gehören die im WaffG als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sog. Butterflymesser, Faustmesser, Springmesser, Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.) sowie die Gegenstände, für die nach dem WaffG ein Verbot des Führen besteht (Einhandmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm usw.) sowie Schusswaffen.
Das Verbot erstreckt sich auch auf gleichgestellte Gegenstände (z.B. Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen), Gassprühgeräte, Hieb- und Stoßwaffen sowie waffenähnliche Gegenstände wie Schlachter-, Küchen- oder Taschenmesser, Pfeffersprays und Laser-Pointer.
Verboten sind auch Waffen, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder von einem Verbot ausgenommen ist oder die vom Anwendungsbereich des WaffG ganz oder teilweise ausgenommen sind (z.B. Spielzeugwaffen oder Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergiegrenze bis zu 0,5 Joule). Untersagt wird auch das Mitbringen oder Beisichführen von Nachbildungen von Waffen, die aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes mit Waffen i.S. des WaffG verwechselt werden können.
Untersagt wird außerdem das Mitbringen und Beisichführen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver sowie von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme zur Folge haben kann.
Mensaordnung (Stand: September 2018)
Damit die Mensa für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft ein angenehmer Aufenthaltsort ist, müssen sich alle Nutzer an folgende Regeln halten:
Essensbestellung
- Die Bestellung des Essens wird über die Internetplattform „SAMS-ON“ getätigt und muss für die Folgewoche bis spätestens freitags 12:00 Uhr eingegangen sein.
- In besonderen Fällen kann täglich bis 9:30 Uhr ein Notfallessen im Sekretariat bestellt werden.
- Eine Abmeldung vom Essen muss über „SAMS-ON“ bis 8.30 Uhr des aktuellen Tages erfolgt sein.
Grundregeln für das Verhalten in der Mensa
- Die Mensa wird grundsätzlich sauber betreten. Besonders die Hände sind gereinigt. Im Zweifelsfall werden die Handwaschbecken in den Toilettenanalgen zum Reinigen der Hände aufgesucht.
- Schultaschen und Jacken werden nicht mit in die Mensa genommen. Sie werden auf der Bühne in der Aula abgelegt.
- Der Eingang bleibt frei von Gepäck und Kleidung.
- Die Klassen 5 essen in ihren Schülerpatengruppen und werden von mindestens einem Schülerpaten begleitet. Alle anderen Schülerinnen und Schüler essen in ihren Tischgruppen.
- Alle Schülerinnen und Schüler halten sich mindestens 12 Minuten in der Mensa auf!
- Alle Mensagäste gehen respekt- und rücksichtsvoll miteinander um.
- Das Essen wird ausschließlich in der Mensa eingenommen. Auch Geschirr und Besteck dürfen nur in der Mensa benutzt werden.
- Die Einrichtungsgegenstände (Mobiliar, Inventar, …) werden sachgerecht behandelt.
- Den Anweisungen der Lehrkräfte und Aufsichten ist Folge zu leisten.
- Alle Mensagäste halten sich an die folgenden „Verhaltensregeln in der Mensa“:
Verhaltensregeln in der Mensa
Vor dem Essen:
- Ich gehe zur angegebenen Essenszeit in die Mensa.
- Ich esse zusammen an einem Tisch mit meiner Tischgemeinschaft.
- Wenn ich mein eigenes Essen von zu Hause mitgebracht habe, begebe ich mich direkt an meinen Tisch.
- Wenn ich Essen bestellt habe, stelle ich mich an der Essensausgabe Vor der Essensausgabe drängle und schubse ich nicht.
- An der Essensausgabe lasse ich mir nur so viel auf den Teller geben, wie ich auch essen möchte. Ich kann mir später einen Nachschlag holen.
Während des Essens:
- Ich rufe nicht laut durch den Raum, sondern unterhalte mich in einer angemessenen Lautstärke und passenden Wortwahl.
- Ich achte auf gute Tischmanieren.
Nach dem Essen:
- Ich verlasse meinen Tisch erst, wenn auch der letzte Schüler am Tisch zu Ende gegessen hat.
- Ich bringe mein schmutziges Geschirr auf den dafür vorgesehenen Geschirrwagen und sortiere es ordnungsgemäß.
- Ich sorge dafür, dass der Tisch nach dem Essen mit einem Reinigungstuch abgeputzt
- Ich schiebe meinen Stuhl leise an den Tisch.
Wer gegen die Mensaordnung verstößt, kann aus der Mensa verwiesen werden.
Alarmplan (Stand: Dezember 2018)
Verhalten bei Alarm
1. Alarmierung
- Entdeckt ein Schüler / eine Schülerin einen Brand, so informiert er umgehend eine Lehrkraft oder den Hausmeister.
- Bei außerordentlicher Gefahr kann auch der Schüler /die Schülerin selbst Alarm auslösen.
Notruf 112
2. Verhalten beim Verlassen des Gebäudes
- Im Alarmfall werden zunächst alle Fenster geschlossen, ebenso die Türen nach dem Verlassen der Räume.
- Die Schüler/innen verlassen unter Aufsicht der Lehrkraft den Klassenraum und gehen möglichst unter Einhaltung des vorgeschriebenen Fluchtweges aus dem Gebäude.
- Jacken/Mäntel und Lernmaterial dürfen nicht mitgenommen werden.
- Beim Verlassen des Gebäudes ist darauf hinzuwirken, dass die Schüler/innen gehen, nicht laufen oder drängeln!
- Die Lehrkraft vergewissert sich, dass alle Schüler der Klasse geräumt sind und nimmt das Klassenbuch mit.
- Lehrer/innen, die im Alarmfall keinen Unterricht haben, verlassen das Schulgebäude auf dem vorgeschriebenen Fluchtweg. Ferner unterstützen sie die Kollegen / Kolleginnen bei der sachgemäßen Umsetzung des Alarmplans.
3. Alarm in der Pause
- Wird Alarm in der Pause ausgelöst, so verlassen die Schüler/innen durch die nächstgelegene Fluchttür das Schulgebäude und sammeln sich auf dem entsprechenden Sammelplatz.
- Der Schulleiter bzw. eine eingewiesene Lehrkraft beauftragt Lehrer aus dem Lehrerzimmer die Vollständigkeit der Klassen am Sammelplatz festzustellen. Dazu erhalten sie im Sekretariat Klassenschilder und Klassenlisten.
4. Sammelpunkte
- Jede Klasse stellt sich im Klassenverband oder Kurs auf.
- Die Lehrkräfte überprüfen die Vollzähligkeit ihrer Klassen/Kurse, und jeder Sammelpunkt macht daraufhin eine Meldung an die Schulleitung auf Vollzähligkeit bzw. auf Fehlen eines/einer Schüler/in.
5. Einweisung
Die Einweisung der Schüler/innen in den Alarmplan erfolgt durch den/die Klassenlehrer/in am jeweiligen Schuljahresbeginn.
Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, die Kenntnisnahme des Alarmplans und die Einweisung der Schüler/innen durch Unterschrift auf der im Lehrerzimmer aushängenden Namensliste zu bestätigen.
6. Fluchtwege
- Die Räume sollten durch folgende Türen verlassen werden
Untergeschoss
Raum | Ausgang | Sammelplatz |
A 11, A 12, A 13,
A 14, B 11 Kiosk |
I oder II
gelb (III gelb) |
Asphaltierte Skateranlage |
N 11, N 12, N 13
N 14, N 15, N 16 V 11 |
II rot
I rot |
Asphaltierte Skateranlage |
F 11, F 12 | II blau | Asphaltierte Skateranlage |
Obergeschoss
Raum | Ausgang | Sammelplatz |
A 21, A 22, A 23
A 24, A 25, A 26 B 21, B 22, B 23, B 24, B 25, B 26, |
IV gelb
II gelb |
Asphaltierte Skateranlage
Asphaltierte Skateranlage |
N 21, N 22, N 23 | II rot | Asphaltierte Skateranlage |
V 21, V 22, V 23 | I blau | Asphaltierte Skateranlage |
F 21, F 22, F 23 | II blau | Asphaltierte Skateranlage |
Die Fluchtwege sind auf Tafeln in allen Gebäudeteilen dargestellt.
Bezug:
Auszug aus dem „Konzept zum Umgang mit Handys und Smartphones“
(Stand: Dezember 2018)
(…)
1) Handyzone
Damit Schülerinnen und Schüler in den Pausen ihre Handys und Smartphones nutzen können, wird eine Handyzone eingerichtet. Sie befindet sich auf dem Schulhof II in der Gebäudenische rückwärtig des Haupteinganges (siehe Schulhofplan unten). Nur in diesem Bereich darf das Handy/Smartphone in den beiden großen Pausen und der Mittagspause genutzt werden. Während des Unterrichts befindet sich das Handy/Smartphone ausgeschaltet in der Schultasche. Um das Gerät in der Handyzone während der Pausen nutzen zu können, wird es am Ende der Stunde aus der Schultasche geholt und ausgeschaltet mit in die Handyzone genommen. Erst dort wird es eingeschaltet. Nach Gebrauch wird das Gerät in der Handyzone wieder ausgeschaltet und während der verbleibenden Pause in der Hosentasche o.ä. aufbewahrt. Nach der Pause wird es wieder in der Schultasche verstaut. Die Aufsicht über die Schülerinnen und Schüler in der Handyzone übernimmt die Aufsicht auf dem entsprechenden Schulhof. Die Aufsichtspflicht erstreckt sich nicht über die verwendete Software des Handys/Smartphones. Es handelt sich bei den Geräten um einen rein privaten Gegenstand. Handys/Smartphones sind besonders wertvolle und nicht für den Schulgebrauch bestimmte Gegenstände. Sie müssen nicht mitgeführt werden. Insofern können bei einer Beschädigung bzw. Verlust keine Ansprüche geltend gemacht werden.
2) Busbahnhof
Der Busbahnhof ist nach Unterrichtsschluss von dieser Regelung ausgenommen. Den Schülerinnen und Schülern ist es erlaubt, beispielsweise bei Stundenausfall ihre Eltern zu informieren, Abholzeiten oder –treffpunkte zu vereinbaren, Fahrpläne nachzusehen oder die Uhrfunktion ihres Mobiltelefons zu nutzen.
(…)
4) Verstöße
Bei Verstößen gegen das Handynutzungsverbot außerhalb des erlaubten Rahmens werden die Geräte wie bisher von Lehrkräften eingezogen und im Tresor des Sekretariats hinterlegt. Am Ende des Schultages kann das Mobiltelefon dort wieder abgeholt werden. Bei mehrfachem Verstoß werden die Erziehungsberechtigten informiert, bei häufigem Verstoß können Erziehungsmittel nach §61NSchG angewendet werden.