Deutsch als Zweitsprache (ruht gegenwärtig)
Die Aufnahme von Flüchtlingen ist eine dauerhafte Aufgabe und kein Ausnahmezustand. Dieses ist auch eine besondere Herausforderung für die Schulen, denn laut Niedersächsischem Flüchtlingsrat sind 30 bis 40 Prozent dieser Menschen im schulpflichtigen Alter Die neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler haben Anspruch auf ein schulisches Angebot, das ihnen den Weg zu Bildungserfolg und Teilhabe ebnet. Die gezielte Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache ist Bestandteil des Bildungsauftrags der Schule. Entweder geschieht dies in den Regelklassen oder – wenn bei den neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen die deutschen Sprachkenntnisse noch so gering sind, dass eine Teilnahme am Unterricht einer Regelklasse nicht gleich in Betracht kommt – in den so genannten Sprachlernklassen. Dort müssen zuerst grundlegende Kenntnisse in der deutschen Sprache vermittelt und die individuellen Bildungsvoraussetzungen ermittelt werden. Die im Rahmen der Zusatzqualifikation angebotenen Module „Unterricht in Sprachlernklassen“, „Sprachförderung im Regelunterricht“ und „Förderunterricht DaZ“ sollen Sie sowohl für die Arbeit in integrativen als auch additiven Fördermodellen qualifizieren. Eine Bescheinigung über Inhalt und Umfang der Zusatzqualifikation wird Ihnen ausgestellt, wenn gemäß APVO-Lehr folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt werden: – Teilnahme an mindestens 20 Stunden Seminarveranstaltungen – Erprobung im Ausbildungsunterricht – ein erfolgreiches Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer Die gezeigten Leistungen müssen dabei mindestens den Anforderungen einer ausreichenden Leistung entsprechen.
Organisation der Zusatzqualifikation a) Seminarveranstaltungen Die Seminarveranstaltungen (insgesamt 20 Stunden) finden in Form von Blockveranstaltungen statt.
b) Erprobung im Ausbildungsunterricht Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst analysiert die allgemeine Lernausgangslage und erstellt auf der Basis einer Sprachstandserhebung einen individuellen Sprachförderplan für eine bzw. einen neu zugewanderte/n Schüler/in für einen Zeitraum von ca. zehn Wochen, der Elemente der differenzierter Einzelförderung sowie der Teilhabe am Regelunterricht ausweist. Außerdem lädt sie zu einem Unterrichtsbesuch ein, in dem beide Elemente zum Tragen kommen.
c) Kolloquium Das Kolloquium von zwanzig Minuten Dauer schließt die Zusatzqualifikation ab. Einer ca. 10minütigen Präsentation zu einem vorher festgelegten Themenbereich aus dem Gebiet des Regelunterrichts von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern folgt ein Gespräch über weitere Themenbereiche der Zusatzqualifikation sowie die Umsetzung des von den Lehrkräften im Vorbereitungsdienst entwickelten Sprachförderplans.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei Frau Menze oder Frau Krassow in der Verwaltung des Studienseminars.