Zusatzqualifikation Erweiterte Medienkompetenz

Zusatzqualifikation Erweiterte Medienkompetenz

„Das Lernen im digitalen Wandel zu gestalten, ist eine der großen Herausforderungen der Zukunft. Wenn sich Technologien und Gesellschaft verändern, müssen sich auch Schule und Bildung verändern.
Stillstand wäre ein Rückschritt.
Hier gilt es mutig zu sein und Veränderungen aktiv zu gestalten. Aus diesem Grund wird in unseren Schulen dem digitalen Wandel eine hohe Bedeutung beigemessen.“

Grant Hendrik Tonne, Orientierungsrahmen Medienbildung in der allgemein bildenden Schule, 2020

Zielsetzung

Digitale Medien und die damit verbundene Digitalisierung verändern in einem immer rasanteren Tempo unser Leben. Besonders ist dieses bei Schülerinnen und Schülern festzustellen, die die neuen Technologien in ihrem Alltag nutzen. Aber auch wir Erwachsenen nutzen die neuen Medien. Wir recherchieren mit ihnen, wir kommunizieren, konsumieren und produzieren. Wie wichtig es ist, medienkompetent auszubilden, zeigt die aktuelle Corona-Krise, in der wir auf digitale Medien angewiesen sind.  Ziel der Zusatzqualifikation ist es daher, Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einen kompetenten Umgang mit digital vernetzten Technologien einzuführen, der zu einer Verbesserung der Qualität von Unterricht und zur Erhöhung der Effizienz von Lehr- und Lernprozessen führt. Im Strategiepapier der KMK (S. 15 ff) werden diese Kompetenzen explizit aufgeführt.

Außerdem folgt dieses Konzept der Forderung der Landesregierung Niedersachsen „Medienkompetenz in Niedersachsen – Ziellinie 2020“ vom Juli 2016, dem „Orientierungsrahmen Medienbildung“ vom Februar 2020 und dem Europäischer Rahmen für die Digitale Kompetenz von Lehrenden.  Die Zusatzqualifikation soll eine Implementierung der digitalen Bildung in die Seminarcurricula aller Fächer anbahnen und eine Grundlage für ein Medienkonzept schaffen.

Grundlagen

Diese Zusatzqualifikation orientiert sich dabei an den Ausbildungsinhalten der APVO-Lehr unter Berücksichtigung der Kompetenzstandards für die Medienbildung der Lehrkräfte.

Die Betonung liegt auf dem mobilen Lernen mit digitalen Endgeräten.

Grundlage für die Bescheinigung der Zusatzqualifikation bilden folgende Mindestvoraussetzungen:

  • Teilnahme an allen sechs Modulen (20 Stunden)
  • Erprobung im Ausbildungsunterricht und Durchführung einer Unterrichtsstunde mit dem „Medienkompetenz“ auf der Grundlage eines schriftlichen Unterrichtsentwurfs
  • Kolloquium von mindestens 20 Minuten Dauer über die Ausbildungsinhalte

Die gezeigten Leistungen müssen mindestens den Anforderungen einer ausreichenden Leistung entsprechen.

Die Zusatzqualifikation „Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)“ ist offen für Anwärterinnen und Anwärter aller Fächer des Studienseminars GHRS.

Durchführung

Basiert auf den Vorgaben für zusätzliche Qualifikationen (siehe Grundlagen), macht das Studienseminar Verden ein Angebot von fünf dreistündigen und einer fünfstündigen Veranstaltung pro Schuljahr und führt ein 20-minütiges Kolloquium für jeden Teilnehmer durch.

Das Angebot wendet sich an Anwärterinnen und Anwärter des Studienseminars Verden für Grund-, Haupt- und Realschulen.

Veranstaltungsort ist das Studienseminar Verden. Die Teilnehmerzahl pro Durchgang ist begrenzt auf 16 Personen. Bei Überhang entscheidet das Losverfahren.

Grundlage für die Bescheinigung der Zusatzqualifikation bildet die vom durchführenden Ausbilder durch Unterschrift bestätigte erfolgreiche Teilnahme der Anwärterinnen und Anwärter an allen Veranstaltungsterminen und dem Kolloquium.