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Einschulung am 04.09.2021

Liebe Eltern der 1. Klassen,

bitte beachten Sie, dass jedes Einschulungskind nur zwei Begleitpersonen zur Einschulungsfeier am Samstag, 04.09.2021 in die Sporthalle mitbringen darf.

Auch für die Einschulungsfeier gilt die 3G-Regel, d.h. Sie benötigen einen Nachweis über eine negative Testung (PCR-Testung oder PoC-Antigen-Test), über die Genesung oder über eine Impfung.

Ihr Einschulungskind benötigt einen negativen Selbsttest und die Dokumentation darüber (wird auf dem Elternabend am 01.09.2021 verteilt). Außerdem ist der ausgefüllte Kontaktnachverfolgungsbogen abzugeben (wird ebenfalls auf dem Elternabend am 01.09.2021 verteilt).

Herzliche Grüße

Schulleitung Alte Stadtschule

Elternabend 1. Klasse am 02.09.2021

Liebe Eltern der 1. Klassen,

am Donnerstag, den 02.09.2021 findet, wie Sie wissen, der erste Elternabend statt. Wir starten um 18:30 Uhr in der Sporthalle und nicht in der Aula (so war es leider falsch im Elternbrief angegeben). Denken Sie bitte daran, dass für diesen Abend die 3G-Regel gilt. Das bedeutet, dass alle Teilnehmer*innen entweder getestet, geimpft oder genesen sein müssen. Sollten Sie also vorher einen Test machen müssen, erledigen Sie dies bitte rechtzeitig. Bitte bringen Sie einen entsprechenden Nachweis mit. Den Elternabend kann Corona-bedingt nur ein Elternteil besuchen!

Herzliche Grüße,

die Klassenlehrkräfte des Jahrgangs 1

Beginn des neuen Schuljahres am 02.09.2021

Liebe Eltern,

inzwischen sind neue Informationen aus dem Kultusministerium eingegangen, wie der Schulstart am 02.09.2021 erfolgen soll. Den entsprechenden Brief des Kultusministers finden Sie unter diesem Link. Bitte beachten Sie insbesondere die folgenden beiden Punkte:

  1. Tägliche Testpflicht an den ersten 7 Schultagen. Anschließend 3mal wöchentlich. Den ersten Test haben Sie vor den Ferien erhalten. Alle weiteren Tests werden in der Schule verteilt. Denken Sie bitte immer unbedingt an die Unterschrift auf dem Dokumentationsblatt!
  2. Maskenpflicht auch im Unterricht in den ersten Wochen. Wir werden selbstverständlich auf entsprechende Tragepausen achten.

Falls Sie sich noch im Ausland befinden oder vor kurzem im Ausland waren, können Sie hier ein Informationsschreiben zu den aktuellen Quarantäneregelungen abrufen. Dieses Schreiben ist auf der Internetseite des Kultusministeriums auch in mehreren Sprachen verfügbar.

Wir freuen uns auf den Schulstart am 02.09.2021!

Schulanfänger 2021

Liebe Eltern,

unter der Rubrik “Schulanfänger 2021” finden Sie neue Informationen für die Einschulung im kommenden Schuljahr.

Unterricht ab dem 31.05.2021

Liebe Eltern,

hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Veränderungen, die voraussichtlich ab Montag, den 31.05.2021 in Kraft treten werden. Eine entsprechende Verfügung erwarten wir zeitnah:

  1. Ab Montag, den 31.05.2021 gehen alle Kinder wieder täglich in die Schule.
  2. In der Schule gilt ab dem 31.05.2021 das uns bereits bekannte Kohortenprinzip.
  3. Das Nachmittagsangebot wird als bedarfsorientierte Notbetreuung wieder aufgenommen.

Folgendes Angebot der Notbetreuung gilt ab dem 31.05.2021:

Jahrgänge 1 und 2:

  1. Notbetreuung von 11.35 bis 13.00 Uhr (Betreuung; ggf. mitgebrachtes Essen)
  2. Notbetreuung von 11.35 bis 14.00 Uhr (Mittagessen* und Hausaufgaben)
  3. Notbetreuung von 11.35 bis 15.30 Uhr (Mittagessen*, Hausaufgaben und Spielzeit)

Jahrgänge 3 und 4:

  1. Notbetreuung von 12.40 bis 14.00 Uhr (Mittagessen* und Hausaufgaben)
  2. Notbetreuung von 12.40 bis 15.30 Uhr (Mittagessen*, Hausaufgaben und Spielzeit)

* Bitte denken Sie daran, Mittagessen für Ihr Kind bei der Firma Menüpartner zu bestellen.

Die Notbetreuung wird von unseren Pädagogischen MitarbeiterInnen durchgeführt.

Für alle genannten Formen der Notbetreuung müssen Sie Ihr Kind bitte im Sekretariat telefonisch oder vorzugsweise per Mail bis Freitag, den 28.05.2021 anmelden (Tel. 04171/769 42 0 oder
sekretariat@altestadtschule.de).

 

Herzliche Grüße

i.V. Anke Müller

Information der Schulleitung

Wir bitten Sie herzlich darum, ab sofort die folgenden Veränderungen in der Alten Stadtschule, die aufgrund der aktuellen Vorgaben des Kultusministeriums (dazu: Rundverfügung 15/2021) umgesetzt werden müssen, einzuhalten:

  • Allen Personen ist während des Schulbetriebes der Zutritt zum Gelände unserer Schule untersagt, wenn sie nicht durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Test auf das Coronavirus mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt.
    Dieser Nachweis ist durch einen PCR-Test oder einen PoC-Antigen-Test im Rahmen einer schriftlichen Dokumentation des Arztes, der Apotheke oder des Testzentrums zu erbringen und auf Nachfrage vorzulegen.
  • Die Ausstellung dieser ärztlichen Bescheinigung und die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.
  • Das Zutrittsverbot gilt auch für die Notbetreuung.
  • Abweichend davon genügt für unsere SchülerInnen, Lehrkräfte und an der Schule tätigen MitarbeiterInnen auch der Nachweis der zweimaligen Durchführung eines Antigen-Selbsttests pro Woche.
  • Ergibt eine Testung ein positives Testergebnis, ist die Schulleitung umgehend darüber zu informieren.
  • Ergibt eine Testung einen Verdacht für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus, so ist allen anderen SchülerInnen der Lerngruppe der Zutritt zum Schulgelände untersagt, bis durch einen weiteren Test, der nach der Untersagung durchgeführt worden sein muss, der Nachweis eines negativen Testergebnisses erbracht wird.

Zutritt zum Schulgelände

Ab sofort gilt:

Der Zutritt zum Schulgelände ist nur noch mit aktuellem Test erlaubt.

Sollten Sie etwas abholen oder herausholen wollen, können Sie gern vorher im Sekretariat anrufen (04171 769420).

Antigen-Selbsttests

Liebe Eltern der Alten Stadtschule,

wie Sie den Informationsschreiben unseres Kultusministers zur verpflichtenden Antigen-Selbsttestung entnehmen konnten, sollen nach den Osterferien alle Schülerinnen und Schüler und alle in Schule Beschäftigten zweimal wöchentlich im Rahmen eines Antigen-Selbsttests getestet werden. Diese Selbsttests sind nunmehr verpflichtend – sie werden in die Corona-Verordnung aufgenommen und dienen zusätzlich zu den bereits bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen der Sicherheit aller Beteiligten.

Die Selbsttests sind zukünftig an Präsenztagen zweimal wöchentlich (= Montag und Mittwoch) zu Hause vor Unterrichtsbeginn selbstständig durchzuführen.

Die Durchführung und das negative Testergebnis sind der Klassenlehrkraft Ihres Kindes vor Unterrichtsbeginn auf dem Ihnen ausgehändigten Dokumentationsblatt mitzuteilen und zu unterschreiben. Dieses Dokumentationsblatt geben Sie bitte Ihrem Kind in der Elternpostmappe mit zur Schule.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind die Schule bei einem positiven Testergebnis nicht besuchen darf und die Schulleitung umgehend über das positive Testergebnis zu informieren ist.

Um Ihnen die Durchführung des Selbsttests zu erleichtern, möchten wir Sie durch dieses Erklärvideo der Firma Boson unterstützen.

Video: Antigen-Schnelltest

Sollten Sie dennoch Schwierigkeiten bei der Durchführung eines Tests haben, kontaktieren Sie gern unser Sekretariat (04171/769 420).

Für weitere Fragen und persönliche Anliegen stehe ich Ihnen natürlich auch weiterhin gern zur Verfügung.

Herzliche Grüße

Anke Müller

Schule nach den Osterferien

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Alten Stadtschule,

gestern erhielten wir durch das Kultusministerium die Information, dass der Unterricht an den niedersächsischen Grundschulen auch nach den Osterferien im April weiterhin im Szenario B (= Wechselmodell) stattfinden wird.

Folgende – bereits jetzt geltende – Regelungen werden dann auch weiterhin Gültigkeit haben:

  • Die Präsenzpflicht bleibt bestehen.
  • Sollte der Inzidenzwert am Standort der Schule an drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegen, werden alle Schülerinnen und Schüler im Szenario B unterrichtet.
  • Sollte der Inzidenzwert am Standort der Schule an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegen, werden die SchülerInnen und Schüler der Grund- und Förderschulen GE sowie die Abschlussklassen im Szenario B beschult. Alle anderen Schülerinnen und Schüler verbleiben im Distanzunterricht.

Die entsprechenden Briefe des Kultusministers erhalten Sie durch Ihre Klassenlehrkraft.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien erholsame und sonnige Osterferientage. Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

Anke Müller
– Konrektorin –

Medienpädagogisches Angebot „Ich bin on“

Vom 08.03.2021 bis zum 18.03.2021 findet für den Jahrgang 3 das medienpädagogische Angebot „Ich bin on“ rund um das Thema Mediennutzung statt.

Die Schulsozialarbeiterinnen Frau Peters und Frau Jürgens führen  eine dreistündige Einheit mit jeweils der halben Klasse durch. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der eigenen Sicherheit im Netz.

 

Begleitend findet dazu ein einstündiger  Elternabend (digital) am 18.03.21 um 19.00 Uhr statt, den die Medienpädagogin Frau Lutz vom Kinderschutzbind Buchholz moderiert.

Für Fragen oder Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt zu den Klassenlehrkräften und/ oder den Sozialpädagoginnen auf.

Unsere Schule steht für Frieden!

Krankmeldung

Wenn Sie ihr Kind krank melden wollen, rufen Sie uns an, senden Sie eine E-Mail an sekretariat@ass-winsen.de oder nutzen Sie das Formular (siehe unten). Geben Sie bitte den Namen des Kindes, die Klasse sowie die voraussichtlich Dauer an.

Hinweis: Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden die Daten gespeichert! siehe Datenschutzerklärung

Kontakt

Alte Stadtschule
Eckermannstraße 7-9
21423 Winsen

sekretariat@ass-winsen.de

Telefon: +49 41 71 / 76942-0
Telefax: +49 41 71 / 76942-45