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Erinnerung an die Testpflicht!

Liebe Eltern,

wir möchten Sie freundlich an die weiterhin bestehende Testpflicht erinnern.

Die Kinder müssen am Montag und Mittwoch, vor dem Betreten des Gebäudes, ihre negativen Schnelltests vorzeigen. Sollte Ihr Kind an den Testtagen erkrankt sein, muss der Nachweis am ersten Schultag nach der Erkrankung nachgewiesen werden.

Zur Zeit kommt es leider vermehrt dazu, dass Tests zu Hause vergessen werden bzw. nicht gemacht werden. Das bedeutet einen großen Aufwand für uns und für Sie.

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Unterstützung.

Bleiben Sie weiterhin gesund.

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