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Nachweis der Masernschutzimpfungen bis zum 26.03.2021

Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist das Ziel des Masernschutzgesetzes, das am l. März 2020 in Kraft trat.

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der ständigen Imfkommission emfohlenen Masern-lmpfungen vorweisen müssen. Das heißt, es müssen zwei Impfungen für den Masernschutz durchgeführt worden sein.

Als Grundschule sind wir zur Dokumentation der Impfung verpflichtet. Trotz der Übergangszeit bis zum 31.07.2021 bitten wir Sie, uns den Impfnachweis Ihres Kindes bis zum 26.03.2021 zukommen zu lassen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternbrief unserer Schulleitung.