Home » Hinweise und Meldungen » Hinweise und Meldungen 2020/2021 » Nachweis der Masernschutzimpfungen bis zum 26.03.2021

Anstehende Termine

Mai 2025

Mittwoch 14. Mai

19:30 – 21:30
Informationselternabend neue 1. Kl.

Donnerstag 15. Mai

Ganztägig
Gemeinsames Frühstück

Freitag 16. Mai

Ganztägig
SchiLF - kein Unterricht!

Juni 2025

Mittwoch 4. Juni

15:30 – 17:00
Schulvorstandssitzung

Mittwoch 11. Juni

15:00 – 19:00
Zeugniskonferenzen Jg. 1/2

Link-Liste

 

 

Nachweis der Masernschutzimpfungen bis zum 26.03.2021

Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Das ist das Ziel des Masernschutzgesetzes, das am l. März 2020 in Kraft trat.

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der ständigen Imfkommission emfohlenen Masern-lmpfungen vorweisen müssen. Das heißt, es müssen zwei Impfungen für den Masernschutz durchgeführt worden sein.

Als Grundschule sind wir zur Dokumentation der Impfung verpflichtet. Trotz der Übergangszeit bis zum 31.07.2021 bitten wir Sie, uns den Impfnachweis Ihres Kindes bis zum 26.03.2021 zukommen zu lassen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternbrief unserer Schulleitung.