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Informationen zur „Notbremse“ und Schule

Die „Corona-Notbremse“ des Bundes tritt am Samstag, 24.04.2021 in Kraft und ist befristet bis Mittwoch, 30.06.2021.

In Niedersachsen müssen Schüler weiterin bei einem Schwellenwert von 100 in den Distanzunterricht wechseln – mit Ausnahme von Grund- und Förderschulen sowie Abschlussklassen. In der Regelung des Bundes ist der Distanzunterricht – mit Ausnahme der Abschlussklassen – ab einem Inzidenzwert von 165 vorgesehen. Ausgenommen davon sind die 4. Klassen der Grundschulen.

Genauere Informationen enthält der Brief des Kultusministerium:

Brief des Kultusministerium an die Eltern

Brief des Kultusministerium an die Eltern verkürzt

Welche Gruppe wann im Wechselunterricht in der Schule ist, finden Sie aktualisiert auf  dieser Seite.

In Szenario B und C wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.