Die “Corona-Notbremse” des Bundes tritt am Samstag, 24.04.2021 in Kraft und ist befristet bis Mittwoch, 30.06.2021.
In Niedersachsen müssen Schüler weiterin bei einem Schwellenwert von 100 in den Distanzunterricht wechseln – mit Ausnahme von Grund- und Förderschulen sowie Abschlussklassen. In der Regelung des Bundes ist der Distanzunterricht – mit Ausnahme der Abschlussklassen – ab einem Inzidenzwert von 165 vorgesehen. Ausgenommen davon sind die 4. Klassen der Grundschulen.
Genauere Informationen enthält der Brief des Kultusministerium:
Brief des Kultusministerium an die Eltern
Brief des Kultusministerium an die Eltern verkürzt
Welche Gruppe wann im Wechselunterricht in der Schule ist, finden Sie aktualisiert auf dieser Seite.
In Szenario B und C wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten.