Notbetreuung an Schulen auch in den Osterferien

Liebe Eltern!

Laut einer Rundverfügung der Niedersächsischen Landesschulbehörde ist eine Notbetreuung an Schulen für die Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 auch für die Zeit der Osterferien zu gewährleisten. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Diese Auflistung ist nicht abschließend. Zu den o.g. “kritischen Infrastrukturen” sind weitere Bereiche zu zählen, die notwendig sind zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Versorgung der Bevölkerung (Daseinsvorsorge), wie z.B. der Lebensmittelversorgung (Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -handel).

Darüber hinaus sind Härtefallregelungen(wie z.B. etwa drohende Kündigung) zu berücksichtigen.

Bitte beachten Sie außerdem: Es können Kinder auch dann in die Notbetreuung aufgenommen werden, wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter einer der o.a. Berufsgruppen angehört.

Falls Sie Rückfragen haben oder Bedarf anmelden möchten, dann melden Sie sich bitte telefonisch unter Tel. 2302 in der Josefschule. Unser Schulbüro ist von Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 10.30 Uhr besetzt.

Bleiben Sie gesund!

Liebe Grüße

das Team der Josefschule