Seit dem 01.08.07 sind alle Schulen in Niedersachsen “Eigenverantwortliche Schulen”. Die Schulen erhalten neue und umfangreiche Kompetenzen, um ihre Qualität selbst weiterzuentwickeln. Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Schulverfassung ist der Schulvorstand als zentrales Organ der Schule. In ihm arbeiten Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte zum Wohl der Schule verantwortlich zusammen.
Zusammensetzung
An unserer Schule besteht der Schulvorstand aus der Schulleitung, drei Lehrkräften und vier Elternvertretern. Die kommunalen Träger wirken mit Rede- und Antragsrecht mit. Auch können sachkundige Personen beratend hinzugezogen werden. Die pädagogische Verantwortung der Gesamtkonferenz bleibt bestehen.
Vertreter für den Schulvorstand werden zwar vom Schulelternrat (SER) gewählt, es kann sich aber jedes interessierte Elternteil hierfür aufstellen lassen.
Aufgaben des Schulvorstands
Der Schulvorsand ist zentrales Organ der Schule mit dem Ziel der Gestaltung der Qualitätsentwicklung. Er entscheidet über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, Teilnahme an Modellprojekten oder über einen neuen Schulnamen und tagt dafür drei- bis viermal pro Schuljahr zusammen mit der Gesamtkonferenz.
Hier geht es um die wichtige Aufgabe, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten. Die Schulen haben im Zuge der Einführung der eigenverantwortlichen Schule (seit 2007) neue und umfangreiche Kompetenzen erhalten, um ihre Qualität selbst weiterzuentwickeln. Ein wesentlicher Bestandteil der neuen Schulverfassung ist der Schulvorstand als zentrales Organ der Schule. In ihm arbeiten Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte zum Wohl der Schule verantwortlich zusammen.
Der Schulvorstand entscheidet über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Zusammenarbeit mit anderen Schulen, die Ausgestaltung der Stundentafel, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen,…