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Zeugnisse

Am Ende des ersten Halbjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler der Klassen 2 bis 4 Halbjahreszeugnisse. Für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 1 gibt es einen Erinnerungsbrief.

Das Zeugnis am Schuljahresende ist ein Ganzjahreszeugnis. Es beinhaltet auch die Leistungen des 1. Schulhalbjahres.

Die Zeugnisse in den Jahrgängen 1 und 2 sind Berichtszeugnisse. In ihnen werden die erreichten Kompetenzen in den einzelnen Bereichen der Fächer Deutsch und Mathematik, das Arbeits- und Sozialverhalten sowie Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten beschrieben. Falls Ihr Kind einen Kompetenzbereich nicht erreicht haben sollte, steht im Zeugnis „Du verfügst noch nicht über ausreichende Kompetenzen in den Bereichen …  .“ Die Zeugnisse in den Jahrgängen 3 und 4 sind Notenzeugnisse. Am Tag der Zeugnisausgabe endet der Unterricht nach der 3. Stunde.

Eine Schülerin oder ein Schüler kann einen Schuljahrgang überspringen, wenn er oder sie nach den gezeigten Leistungen („Zensurendurchschnitt“ besser als gut) und der Würdigung der Gesamtpersönlichkeit fähig erscheint, erfolgreich im nächsten Schuljahrgang mitzuarbeiten. Diesen Antrag können Sie als Eltern jederzeit stellen. Die Klassenkonferenz beschließt (Ihr Einverständnis vorausgesetzt), ob ein Schuljahrgang übersprungen werden soll.

Eine Schülerin oder ein Schüler kann in einen vorherigen Schuljahrgang zurücktreten, wenn anzunehmen ist, dass durch die Wiederholung die wesentlichen Ursachen von Leistungsschwächen behoben werden können. Auch hier können Sie als Eltern (bis zum 1. April – für das laufende Schuljahr) einen Antrag stellen, die Klassenkonferenz beschließt.

In der Grundschule sind die Jahrgänge 2 und 3 Versetzungsjahrgänge.

Aus der Klasse 1 gehen alle Schülerinnen und Schüler über in die Klasse 2.

Aus der Klasse 2 werden die Schülerinnen und Schüler versetzt in die Klasse 3.

Aus der Klasse 3 werden die Schülerinnen und Schüler versetzt in die Klasse 4.

Aus der Klasse 4 gehen alle Schülerinnen und Schüler über in die Klasse 5.

Zu einer Klassenkonferenz gehören alle Lehrkräfte, die Ihr Kind unterrichten, sowie die gewählten Elternvertreter. Die Elternvertreter nehmen in folgenden Angelegenheiten (Versetzung, Überspringen, freiwilliges Zurücktreten,…) ohne Stimmrecht an den Konferenzen teil. In den Zeugniskonferenzen werden das Arbeits- und Sozialverhalten aller Schülerinnen und Schüler vorgestellt.

An Beratungen oder Beschlüssen, die das eigene Kind betreffen, dürfen die betreffenden Eltern nicht anwesend sein.

In der Grundschule wird für jede Schülerin und jeden Schüler die individuelle Lernentwicklung dokumentiert. Laut Gesamtkonferenzbeschluss vom 14.09.2016 werden dafür in unserer Schule die LeNi Hefte (Lernentwicklung Niedersachsen) verwendet.

Für die Klassen 1 und 2 wird die Lernentwicklung jeweils am Ende des Halbjahres in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht dokumentiert, für die Klassen 3 und 4 in Deutsch, Mathematik, Sachunterricht und Englisch.

Viermal im Schuljahr wird der Stand im Arbeits- und Sozialverhalten mit Hilfe eines „Smiley-Systems“ festgehalten.

Folgende Bereiche finden sich auf dem LeNi Bogen bezüglich des Arbeitsverhaltens:

  • Du hörst im Unterricht aufmerksam zu.
  • Du beteiligst dich am Unterricht durch sachbezogene Beiträge.
  • Du erledigst die Aufgaben zielstrebig in der vorgesehenen Zeit.
  • Du arbeitest gut mit anderen Kindern zusammen.
  • Du arbeitest selbstständig und bringst eigene Ideen ein.
  • Du arbeitest über längere Zeit konzentriert, sorgfältig und sauber.
  • Deine Hausaufgaben und Arbeitsmaterialien sind vollständig und ordentlich.

Folgende Bereiche finden sich auf dem LeNi Bogen bezüglich des Sozialverhaltens:

  • Du hörst dir Kritik an und zeigst Einsicht.
  • Du bleibst ruhig und setzt dich für eine Lösung ein.
  • Du verhältst dich fair zu anderen und achtest auf die Regeln.
  • Du bist freundlich, hilfsbereit und nimmst Rücksicht auf andere.
  • Du hältst Vereinbarungen ein und handelst verantwortungsbewusst.
  • Du beteiligst dich am Klassenleben und übernimmst Aufgaben für die Gemeinschaft.

Dieser Bogen über die individuelle Lernentwicklung und gegebenenfalls ein Förderplan stellen die Grundlage der Eltern-Kind-Gespräche dar.

Eltern-Kind-Gespräche finden zweimal im Schuljahr (Herbst und Frühjahr) statt. Die Teilnahme der Kinder ist in Klasse 1 freiwillig, wird ab Klasse 2 sehr gewünscht.