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Gremien

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Mitwirkung von Eltern in den Gremien

Das niedersächsische Schulgesetz sieht für Eltern eine umfassende Mitwirkung vor. Das erfordert immer wieder ein besonderes Engagement und aktive Beteiligung.

Im Vordergrund steht eine gute Kooperation zwischen Eltern, Lehrerinnen und Schulleiterin. Hierfür ist ein fortgesetzter Dialog zwischen Eltern und Schule notwendig, denn nur so können Informationen, Anregungen und Ideen transportiert werden.

Elternvertreter der Klassen

Die Elternschaft jeder Klasse wählt im Rhythmus von zwei Jahren Vertreter für die Mitarbeit in den verschiedenen Schulgremien.

  • ein Elternvertreter (und Stellvertreter)

= Bindeglied zwischen Elternschaft und Klassenlehrerteam

  • laden zu Elternabenden ein (in Absprache mit Klassenlehrerteam), zwei Elternabendtermine pro Schuljahr werden durch die Schule vorgeben
  • verteilen Informationen (z.B. über Telefonkette)
  • sind Ansprechpartner für Fragen und Probleme
  • organisieren Jahrgangsfeste am Schuljahresende
  • nehmen an den Schulelternratssitzungen teil
  • werden für zwei Jahre gewählt
  • drei Klassenkonferenzvertreter (und Stellvertreter)
  • nehmen an Klassenkonferenzen und Zeugniskonferenzen teil
  • werden für zwei Jahre gewählt