An allen niedersächsischen Grundschulen regelt das Kultusministerium mit der Vorgabe des sogenannten Kerncurriculums die Kompetenzen, die in jedem Fach in den Jahrgängen 1 und 2 sowie 3 und 4 erworben werden sollen (www.mk.niedersachsen.de). Die Fachkonferenz eines Faches (alle Lehrkräfte einer Schule, die dieses Fach studiert oder unterrichtet haben sowie zwei Elternvertreter) hat auf der Grundlage des Kerncurriculums sogenannte schuleigene Arbeitspläne erarbeitet. Diese öffentlich zugänglichen Pläne regeln die zeitliche Abfolge der Unterrichtseinheiten sowie die Zusammensetzung der einzelnen Zensuren.
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