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Schulordnung

In unserer Schule sollen sich alle wohlfühlen und mit Freude lernen können.

Ich gehe gewaltfrei und respektvoll mit meinen Mitschülern um.

Ich nutze meine Lernzeit und sorge dafür, dass andere das auch tun können.

Ich erledige meine schulischen Aufgaben gewissenhaft.

Ich achte eigenes und fremdes Eigentum.

Ich bin mit dafür verantwortlich, dass unser Schulgebäude und das Gelände sauber und unversehrt bleiben.

Auf dem Schulweg verhalte ich mich so, dass ich selber und auch andere sicher und gesund ans Ziel kommen.

Ich weiß, dass ich mit Konsequenzen rechnen muss, wenn ich gegen die Regeln verstoße.

Ergänzung (Februar 25)

Auf dem Schulgelände und während des Schultages bleiben Handys und Smartwatches ausgeschaltet im Schulranzen.

Die Schulordnung wird in einem demokratischen Prozess seit Ende des Schuljahrs 2024/25 und 2025/26 mit allen in der Schule Beteiligten überarbeitet.

 

„! Respect – Gewaltfrei Lernen“

Das seit 2016 an unserer Schule bestehende Konzept „!respect – Gewaltfrei Lernen“ bietet eintrainierte Verhaltensweisen, um Streitigkeiten zu vermeiden oder zu beenden.

Das !respect Training findet einmal wöchentlich im Unterricht und als Projektwoche im Herbst statt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pausenordnung

  1. In der ersten großen Pause frühstücke ich gemeinsam mit meinen Mitschülerinnen und Mitschülern mindestens fünf Minuten am Platz und gehe spätestens nach zehn Minuten rücksichtsvoll nach draußen.
  2. Ich hole die Spielgeräte nur in den großen Pausen und bringe sie selbst wieder zurück.
  3. Ich benutze nur die weichen Bälle der Schule und sage Bescheid, wenn der Ball auf die Straße rollt.
    Beim Spielen auf dem Schulhof und im Woltorfer Schulgarten achte ich darauf, dass ich keine Pflanzen beschädige, denn Pflanzen sind auch Lebewesen.
  4. Spielen in der Natur macht Spaß. Damit niemand verletzt wird, bewerfe ich andere nicht mit Schnee, Laub oder Sand.
  5. Ich versuche, Probleme alleine zu lösen. Dabei wende ich die Stoppregel in drei Schritten an. Ich hole mir Hilfe von der Pausenaufsicht und benutze dabei den „Zaubersatz“.
    Kinder, die mehrmals verwarnt wurden, sind für den Rest der Pause „stummer Schatten“ der Pausenaufsicht.
  6. Ich kümmere mich um verletzte Kinder.
  7. Ich verlasse die Toilette immer so sauber und ordentlich, wie ich sie selbst gern vorfinde. In Woltorf gehe ich während der Pause draußen auf die Toilette.
  8. Die Pausenaufsicht entscheidet über die Regenpause. Ich arbeite, spiele, male oder lese dann im Klassenraum.
  9. Wenn es klingelt, gehe ich zügig und rücksichtsvoll in den Klassenraum.

In den einzelnen Klassen regeln zusätzlich Klassenregeln den Umgang miteinander sowie das Verhalten während des Unterrichts.

 

Verhaltensampel

In allen Klassen, während der Pausen, in der Betreuung und im Ganztag wird mit der sogenannten Verhaltensampel gearbeitet.

Dieses fünfstufige Instrument bietet allen Schüler*innen eine direkte Rückmeldung ihres (Fehl)Verhaltens mit dem Ziel, das eigene Verhalten zu reflektieren und zu steuern.

  • Alle Kinder starten zu Beginn eines Schultages bei der Ampelfarbe grün.
  • Bei vorbildlichem Verhalten werden sie durch die Lehrkräfte auf großartig gesetzt.
  • Bei einem Übertritt gegen eine bekannte Klassen- oder Schulregel „wandert“ der Schüler oder die Schülerin eine Stufe weiter nach oben (grün – gelb – orange – rot).
  • Bei vorbildlichem Verhalten kann ein Schüler oder eine Schüler*in am Ende einer Unterrichtsstunde wieder eine Stufe nach unten gesetzt werden.
  • Tätlichkeiten werden sofort mit der roten Stufe geahndet.
  • Falls ein Schüler auf die rote Stufe gesetzt wird, schließt sich eine „rote Mitteilungskarte“ an die Eltern an, die unterteilt wird nach Häufung von Regelverstößen, Vandalismus oder Tätlichkeit.
  • Die rote Karte soll von Ihnen als Eltern unterschrieben wieder an die Klassenlehrer*in zurückgegeben werden. Eine Wiedergutmachung oder Aufgabe zur Reflexion ist eine weitere Konsequenz.
  • Die Häufung von drei roten Karten einer Kategorie innerhalb eines Quartals führt zu einem Gespräch zwischen den Klassenlehrerinnen und Ihnen als Eltern.
  • Die Häufung von roten Karten oder ein Verhalten, dass Personen gefährdet oder den Schulfrieden massiv stört, führt zu einer Klassenkonferenz nach §61 des Niedersächsischen Schulgesetzes „Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen“.