Vorlegen der Entschuldigung in der Schule


Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schüler*innen informieren die Kursleiter*innen nach der Erkrankung unverzüglich über die Gründe des Fehlens im Mitteilungsheft. Dauert die Erkrankung drei Tage oder länger, so ist die/der Tutor*in telefonisch oder per E-Mail zu benachrichtigen.

Die Entschuldigung ist eine Bringpflicht der Schüler*innen. Oberstufenschüler*innen müssen die Entschuldigung spätestens in der ersten Unterrichtsstunde nach Ende der Erkrankung dem/der Fachlehrer*in vorlegen. Auch wiederholtes Zuspätkommen wird als unentschuldigtes Fehlen gewertet. Schüler/Schülerinnen ab Klasse 11 müssen sich per E-Mail (sekretariat@gymnasium-oedeme.de) oder telefonisch (Tel.: 04131/76280) krankmelden, wenn am selben Tag eine Klausur geschrieben wird.

Kann ein Termin (Referat, Präsentation etc.) aufgrund einer Erkrankung nicht eingehalten werden, so ist vorher der betroffene Lehrer persönlich oder spätestens morgens bis 7.45 Uhr über das Schulsekretariat zu informieren.

Die Krankmeldung muss vor Klausurbeginn erfolgt sein.

Falls ein/e Schüler*in eine Abiturprüfung wegen Krankheit nicht geschrieben / abgenommen werden kann, muss umgehend (noch am selben Vormittag) ein Attest in der Schule vorgelegt werden.