Förderkonzept und -angebote

Neben den Bemühungen, den individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler im Fachunterricht gerecht zu werden, haben wir zehn Säulen, die eine zusätzliche gezielte Unterstützung für Schülerinnen und Schüler ermöglichen.
Ziel ist, allen Schülerinnen und Schülern eine erfolgreiche Laufbahn am Gymnasium bis zum Abitur zu ermöglichen und sie zunehmend unabhängig von Unterstützungsmaßnahmen zu machen.
Der Schwerpunkt der Förderung liegt in den Eingangsklassen des Gymnasiums sowie in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und dem ersten Schuljahr der gymnasialen Oberstufe.

Einen großen Stellenwert hat die DAZ- Förderung an unserer Schule.
Zum einen werden Schülerinnen und Schüler gefördert, die am Regelunterricht teilnehmen. Dazu gekommen ist der Sprachförderuntericht für Schülerinnen und Schüler, die noch nicht durchgängig am Regelunterricht teilnehmen können. Momentan erfolgt diese Förderung in Sprachförderkursen.

Die Teilnahme an Unterstützungsangeboten wird nicht im Zeugnis vermerkt. Die Teilnahme an Fördermaßnahmen wird in der Mittelstufe (5-10 G9) in den Dokumentationsbogen zur individuellen Lernentwicklung (DILL/ILE-Bogen) aufgenommen. Die Eintragungen erfolgen durch die Klassenlehrkräfte in Absprache mit den Förderlehrkräften. In der Oberstufe erfolgt keine durchgängig individuelle Dokumentation. Durch Teilnehmerlisten der Lehrkräfte (liegen der Schulleitung vor) kann die Teilnahme im Einzelfall nachvollzogen werden.

  1. Förderunterricht in den Fächern Deutsch und  Englisch sowie Französisch, Spanisch und Latein in den 5. und 6. Klassen.
  2.  Förderunterricht Mathematik in den 5. und 6. Klassen
  3. „Lernserver“ Diagnose und Begleitung bei Rechtschreibschwäche in den 5. – 10. Klassen
  4. Systematische Hausaufgabenbetreuung für die Klassen 5-7
  5. LeGO-Unterricht (Lernclub Gymnasium Oedeme; Kostenbeitrag der Schüler)
  6. „Liftkurse“ in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und in der Oberstufe in den Fächern Mathematik, Englisch und Deutsch.
  7. „Auffrischungskurs Mathematik“ in den Sommerferien JG 10/11
  8. „DAZ“ Deutsch als Zweitsprache fürSchüler/innen, die am Regelunterricht teilnehmen. Kooperation mit der Leuphana Universität
  9. Sprachförderunterricht für Schüler/innen, die noch nicht durchgängig am Regelunterricht teilnehmen. (Deutsch als Fremdsprache; DAF-Unterricht).
  10. Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Zu 1. Förderunterricht in den Fächern Deutsch und Englisch sowie Französisch, Spanisch und Latein in den 5. und 6. Klassen.

Der Förderunterricht in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Latein wird von Schüler/innen besucht, die in diesen Fächern keine oder nur schwach ausreichende Leistungen haben. Sie werden von den Fachlehrkräften für den Besuch des Förderunterrichts benannt.

Die Größe der Gruppen sollen möglichst 4-8 Schüler/innen nicht überschreiten. Pro Fach und pro Jahrgang wird eine Förderstunde angeboten. Er wird wöchentlich einstündig erteilt.

Die Termine und Raumzuordnungen werden von Herrn Herbst in Absprache mit den Förderlehrkräften koordiniert.
Hr macht die aktuellen Termin- und Raumpläne für die Schüler/innen bekannt (Aushang und Homepage). Die Pläne sind auch im „blauen Förderordner“ (s.u.) einzusehen.

Die Teilnahme am Förderunterricht ist dringend zu empfehlen und bei Aufnahme in die Gruppe verbindlich. Die Teilnahme kann dann von den Eltern abgelehnt werden, wenn außerhalb der Schule eine vergleichbare Förderung erfolgt. Dies erfordert eine Rücksprache mit den Fachlehrkräften und der Schulleitung (vertreten durch Hr). Die Fördermaßnahme wird im DILL-Bogen (ILE- Bogen/Dokumentation der individuellen Lernentwicklung) vermerkt.
Sollte die Teilnahme am Förderunterricht aus terminlichen Gründen grundsätzlich abgelehnt werden, so wird dies im DILL-Bogen vermerkt.

Das Fehlen beim Förderunterricht wird, wie beim normalen Unterricht, durch ein Entschuldigungsschreiben der Eltern im Mitteilungsheft bzw. durch eine vorherige Beurlaubung durch die Lehrkraft geregelt. Die Förderlehrkräfte informieren die Fachlehrkräfte über unentschuldigtes Fehlen. Diese informieren umgehend die Eltern und verweisen auf die Verbindlichkeit der Teilnahme.

Der Förderunterricht ist grundsätzlich eine zeitlich befristete Maßnahme. Er ist Quartalen strukturiert. Im Idealfall endet der Förderunterricht in den Fächern für eine Schülerin/einen Schüler automatisch nach einem Quartal. Zwei Wochen vor Ende jedes Quartals fragt Herr Herbst die Notwendigkeit einer weiteren Teilnahme bei den Lehrkräften ab. Sollte der Bedarf die Anzahl der Plätze überschreiten, wird im Einzelfall durch Herrn Herbst in Rücksprache mit den Fachlehrkräften entschieden, wer teilnehmen darf.

QuartalStartEndeKlasse 5 De,  EnKlasse 6
De,  En
Klasse 6
Fr, La, Sn
1. QuartalZwei Wochen nach den SommerferienBeginn der HerbstferienX
2. QuartalNach den HerbstferienEnde des 1. HalbjahresXX
3. QuartalBeginn des 2. Halbjahresi.d.R. Beginn der OsterferienXXX
4. Quartali.d.R. Ende der OsterferienBeginn der SommerferienXXX

Die Fachlehrkräfte der Fächer De, En, La, Sn und Fr informieren Herrn Herbst (Hr) zwei Wochen vor Beginn eines Quartals darüber, welche Schüler/innen am Förderunterricht teilnehmen sollen. Hr richtet die Kurse in Absprache mit Frau Witte-Ebel (Wit) und den Förderlehrkräften ein. Sobald feststeht, dass die Schülerin/der Schüler am Unterricht teilnehmen kann, informieren und beraten die Fachlehrkräfte die Eltern (Elternbrief Anlage 1; zweifache Ausfertigung, eine geht zurück an die Schule) und geben die Information an die Klassenlehrkraft weiter. Die Eltern bestätigen durch ihre Unterschrift, dass sie die Information erhalten haben und die Teilnahme am Förderunterricht unterstützen. Die Bestätigungen werden im „blauen Förderordner“ am Standort Süd gesammelt.
Die Fachlehrkräfte erhalten von den Förderlehrkräften Rückmeldungen über unentschuldigtes Fehlen und leiten die Information an Hr weiter. Dieser bringt ein Elternanschreiben auf den Weg (Anlage 2).

Die Teilnahme am Förderunterricht (Meldung / Teilnahme / Leistungsentwicklung / Abschluss der Förderung) wird von den Fachlehrkräften verfolgt und im sog. DiLL-Bogen (Dokumentation der individuellen Lernleistung /ILE-Bogen) der Schülerin / des Schülers dokumentiert.

Die Förderlehrkräfte arbeiten inhaltlich eng mit den Fachlehrkräften zusammen. Sie dokumentieren die Teilnahme der Schüler/innen in Übersichtslisten. Sie informieren die Fachlehrkraft, wenn eine Schülerin/ein Schüler unentschuldigt nicht zum Unterricht erscheint. Am Ende des Quartals geben sie die Listen bei Hr ab. Dieser sammelt sie im „blauen Förderordner“.

Der „Förderordner“ enthält:

  • aktueller Termin- und Raumplan
  • Bestätigungen der Eltern, dass sie über den Förderunterricht informiert sind.
  • Teilnehmerlisten der abgeschlossenen Quartale
  • Vordrucke für die Anschreiben:
    • Information durch die Fachlehrer (Anlage 1),
    • Anschreiben für unentschuldigtes Fehlen (Anlage 2).

Zu 2. Förderunterricht im Fach Mathematik in den 5. und 6. Klassen.

Der Förderunterricht im Fach Mathematik wird von Schüler/innen besucht, die in diesem Fach Lücken aus der Grundschule mitbringen. Zur Feststellung dieser Lücken wird in Klasse 5 in der Zeit bis zu den Herbstferien ein geeigneter Test in allen 5. Klassen von den Fachlehrkräften durchgeführt. Nach Auswertung der Testergebnisse werden Schüler/innen von den Förderlehrkräften für den Besuch des Förderunterrichts vorgeschlagen.
Schülerinnen und Schüler, die im Verlauf der beiden Schuljahre schwach oder nicht ausreichende Leistungen im Fach Mathematik haben, werden ebenfalls von den Fachlehrkräften für den Förderunterricht vorgeschlagen.

Die Größe der Gruppen soll möglichst 4-6 Schüler/innen nicht überschreiten. Im Jahrgang 5 werden i.d.R. vier Gruppen, im Jahrgang 6 drei Gruppen angeboten. Der Förderunterricht findet einstündig wöchentlich oder zweistündig vierzehntägig statt.

Die Termine und Raumzuordnungen werden von Herrn Herbst in Absprache mit den Förderlehrkräften koordiniert.
Hr macht die aktuellen Termin- und Raumpläne für die Schüler/innen bekannt (Aushang und Homepage). Die Pläne sind auch im „blauen Förderordner“ (s.u.) einzusehen.

Die Teilnahme am Förderunterricht ist dringend zu empfehlen und bei Aufnahme in die Gruppe verbindlich für mindestens ein Halbjahr. Die Teilnahme kann dann von den Eltern abgelehnt werden, wenn außerhalb der Schule eine vergleichbare Förderung erfolgt. Dies erfordert eine Rücksprache mit den Fachlehrkräften und der Schulleitung (vertreten durch Hr). Die Fördermaßnahme wird im DILL-Bogen (ILE- Bogen/Dokumentation der individuellen Lernentwicklung) vermerkt.
Sollte die Teilnahme am Förderunterricht aus terminlichen Gründen grundsätzlich abgelehnt werden, so wird dies im DILL-Bogen vermerkt.

Das Fehlen beim Förderunterricht wird, wie beim normalen Unterricht, durch ein Entschuldigungsschreiben der Eltern im Mitteilungsheft bzw. durch eine vorherige Beurlaubung durch die Lehrkraft geregelt. Die Förderlehrkräfte informieren die Fachlehrkräfte über unentschuldigtes Fehlen. Diese informieren umgehend die Eltern und verweisen auf die Verbindlichkeit der Teilnahme.
Sollte der Bedarf die Anzahl der Plätze überschreiten, wird im Einzelfall durch Herrn Herbst in Rücksprache mit den Fachlehrkräften entschieden, wer teilnehmen darf.

Die Förderlehrkräfte arbeiten mit den Fachlehrkräften zusammen. Sie dokumentieren die Teilnahme der Schüler/innen in Übersichtslisten. Sie informieren die Fachlehrkraft, wenn eine Schülerin/ein Schüler unentschuldigt nicht zum Unterricht erscheint. Am Ende des Quartals geben sie die Listen bei Hr ab. Dieser sammelt sie im „blauen Förderordner“.

Der „Förderordner“ enthält:

  • aktueller Termin- und Raumplan
  • Bestätigungen der Eltern, dass sie über den Förderunterricht informiert sind.
  • Teilnehmerlisten der abgeschlossenen Quartale
  • Vordrucke für die Anschreiben:
    • Information durch die Fachlehrer (Anlage 1),
    • Anschreiben für unentschuldigtes Fehlen (Anlage 2).

Zu 3. „Lernserver“ Diagnose und Begleitung bei Rechtschreibschwäche in  den
Klassen 5 -10

Im ersten Quartal des 5. Schuljahres werden Schüler/innen, bei denen Rechtschreibschwächen festgestellt werden, und deren Eltern von den Klassenlehrkräften oder den Deutschlehrkräften angesprochen.

Das Fach Deutsch arbeitet in der Diagnostik und der individuellen Förderung mit einem Programm der Universität Münster („Lernserver“). Für die Diagnostik und die Erstellung des individuellen Übungsmaterials übernehmen die Eltern die Kosten. Eine Begleitung und Unterstützung der Eltern bei den häuslichen Trainingsphasen sind unbedingt notwendig, um einen nachhaltigen Erfolg zu erzielen. Den begleitenden wöchentlichen Unterricht erteilen Frau Caumanns und Herr Scheler.
Zu Beginn der Maßnahme findet ein Elternabend statt, zu dem die Frau Caumanns und Herr Scheler einladen. Der begleitende Unterricht „Lernserver“ beginnt i.d.R. nach den Herbstferien. Die Schüler/innen nehmen ein Schuljahr teil.
In Klasse 6 erfolgt die Weiterbearbeitung des Übungsmaterials mit schulischer Unterstützung in mehrwöchentlichem Abstand.

Zu Beginn des 7. Jahrgangs erfolgt die erneute Diagnostik zur Feststellung des Lernerfolgs und des aktuellen Förderbedarfs. Bei anhaltendem Förderbedarf ist eine weitere begleitete Teilnahme am Lernserver während der Schuljahre 7 und 8 möglich.

Stellt die Deutschlehrkraft zu Beginn des 9. Jahrgangs einen weiterhin bestehenden Förderbedarf fest, wird eine private Durchführung eines erneuten Tests empfohlen (z.B. Hamburger Schreib-Probe; Elternanschreiben s. Anlage 3). Nach Rückmeldung der Ergebnisse an den Deutschlehrer bzw. Klassenlehrer erfolgt die häusliche Bearbeitung der Fördermaterialien mit schulischer Beratung.


Zu 4. Hausaufgabenbetreuung

Dieses Angebot richtet sich derzeit in erster Linie an Schüler/innen der 5. – 7. Jahrgangsstufe, aber auch Schüler/innen der Jahrgangsstufen 8 – 9 können gerne teilnehmen.

Die Hausaufgabenbetreuung ist ein offenes Angebot. Die Schüler/innen müssen nicht regelmäßig teilnehmen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Die Hausaufgabenbetreuung findet jeweils montags bis donnerstags in der 6. und 7. Stunde in der Bibliothek statt. Zu Beginn des neuen Schuljahres werden die 5.-Klässler am Standort Süd abgeholt; ein gemeinsames Mittagessen in der Mensa schließt sich an.

Wir möchten unseren Schüler/innen die Möglichkeit bieten, in einer ruhigen Arbeitsatmosphäre systematisch und methodisch angeleitet die täglichen Hausaufgaben anzufertigen.
Wir wollen das eigenständige und selbstverantwortliche Arbeiten unserer Schülerinnen und Schüler unterstützen.
Wir wollen ein konzentriertes Arbeiten unserer Schülerinnen und Schüler fördern, damit nach den schulischen Pflichten noch Zeit für persönliche Interessen bleibt.

Frau Dr. Löhden-Bendinger, pädagogische Mitarbeiterin in der Bibliothek, leitet die Hausaufgabenbetreuung. Sie

  • unterstützt die Schüler/innen und leitet sie methodisch an,
  • koordiniert ggf. eine Zusammenarbeit zwischen den Schüler/innen und
  • sorgt dafür, dass die Regeln eingehalten werden.

Eine individuelle „Nachhilfe“ kann und soll nicht geleistet werden. Sollte bei der Hausaufgabenbetreuung ein besonderer Förderbedarf deutlich werden, so bespricht die betreuende Lehrkraft dies mit der Klassenlehrkraft des Kindes. Die Klassenlehrkraft bespricht in Zusammenarbeit mit den Eltern und der Fachlehrkraft weiterführende Unterstützungen (Förderunterricht, LeGO).

Bei Bedarf kann durch eine tägliche Kommunikation zwischen pädagogischen Mitarbeitern und Eltern über das Mitteilungsheft eine Verbindlichkeit bezüglich der Teilnahme an der Hausaufgabenbetreuung und/oder den zu erledigenden Hausaufgaben hergestellt werden.

Ein kurzer zeitlich befristeter Ausschluss aufgrund von Fehlverhalten kann von der Leiterin der Hausaufgabenbetreuung ohne Rücksprache mit der Schulleitung ausgesprochen werden. Diese bespricht nachhaltige Verstöße gegen die Regeln mit der Klassenleitung und ggf. mit der Schulleitung. Die Eltern werden von der Klassenlehrkraft bzw. der Schulleitung informiert.

Die pädagogischen Mitarbeiter unterstützen selbstverständlich auch außerhalb der Hausaufgabenbetreuung jederzeit Schülerinnen und Schüler, die sich mit methodischen und inhaltlichen Fragen an sie wenden.


Zu 5. LeGO-Unterricht (Lernclub Gymnasium Oedeme; Kostenbeitrag der Schüler)

Der Lernclub des Gymnasiums Oedeme (kurz: LeGO) hat es sich zum Ziel gesetzt, schwächere Schüler zu unterstützen und dabei auch den stärkeren Schülern (LeGO-Lehrer) die Möglichkeit zu geben, sich pädagogisch zu betätigen. Das Konzept dieses Unterrichts unterscheidet sich deutlich von einer reinen Hausaufgabenbetreuung, denn die LeGO-Lehrer sind angewiesen (und angelernt), einen Unterricht zu gestalten, in dem die Inhalte des normalen Unterricht noch einmal vertiefend und auf eine neue Art und Weise behandelt werden. Auf diese Weise sollen die schwächeren Schüler die notwendigen Lerninhalte noch einmal wiederholen, vertiefen und verinnerlichen. Außerdem sollen Lerndefizite aufgeholt werden und generell die Motivation der Schüler gefördert werden. Zudem sollen gerade stillere Schüler dazu ermuntert werden, sich auch mündlich zu beteiligen, was ihnen in der Regel in der Kleingruppe sehr viel leichter fällt.

Die Größe der Gruppen

Die Gruppen des Lernclubs sind unterschiedlich groß, sie umfassen aber mindestens 2 Schüler und höchstens 5 Schüler. Nur in begründeten Ausnahmefällen werden auch Gruppen mit nur einem Schüler zugelassen.

Die Termine und Raumzuordnungen

Der LeGO-Unterricht findet grundsätzlich in der 7./8. Stunde statt, nur in Ausnahmefällen können auch andere Stunden gewählt werden. Die Räume werden vom Koordinator für den Lernclub zugeteilt und auf einem Plan bekannt gegeben (Aushang im Eingangsbereich). An diesen Plan müssen sich die Schüler halten, damit jederzeit klar ist, wo und wann die Gruppe jeweils zu besuchen ist, was auch deshalb von Bedeutung ist, weil die Fachberater und die LeGO-Koordinatorin bisweilen zu einem unangekündigten Besuch in den LeGO-Unterricht hineingehen.

Die Teilnahme am Förderunterrricht

Um am LeGO-Unterricht teilnehmen zu können, müssen die Schüler, die Förderbedarf haben, sich verbindlich anmelden, dabei gehen die Erziehungsberechtigten auch die Verpflichtung ein, für den Unterricht aufzukommen (7 € pro Doppelstunde). Die Anmeldung für den LeGO-Unterricht erfolgt jeweils für ein Halbjahr. Die Schüler können nur in begründeten Ausnahmefällen aus den LeGO-Gruppen ausscheiden (z.B. bei Schulwechsel), dann bekommen die Eltern die verbleibenden Unterrichtsstunden erstattet.

Aufwandsentschädigung

Die LeGO-Lehrer erhalten pro Doppelstunde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15 € (für 2er Gruppen) bzw. 20 € (wenn die Gruppe mehr als zwei Schüler umfasst). Dieser „Lohn“ scheint zunächst recht hoch, die Erfahrung hat aber gezeigt, dass nur so wirklich die besten Schüler für das Projekt gewonnen werden können. Außerdem ist der Zeitaufwand für die LeGO-Lehrer durch Vor- und Nachbereitung sowie die Fortbildungen enorm, was ebenfalls die hohe Aufwandsentschädigung rechtfertigt.

Die Fachlehrkräfte

Für die Fächer Englisch, Französisch, Spanisch, Latein und Mathematik stehen den LeGO-Lehrern Lehrkräfte als Fachbegleiter zur Seite, welche Fortbildungen veranstalten, in den Unterricht gehen, Tipps und Rat erteilen und die auch jederzeit mit Material aushelfen können. Zudem sollen die LeGO-Lehrer einen engen Kontakt zu den Fachlehrern pflegen, welche die jeweiligen LeGO-Schüler im normalen Unterricht betreuen. Dadurch soll eine möglichst optimale Zusammenarbeit zwischen dem LeGO-Unterricht und dem regulären Unterricht gewährleistet sein.

Die Erfolge
In den letzten Jahren haben die Lehrkräfte, die sich am LeGO-Projekt beteiligen, in der Regel am Ende des Schuljahres eine Evaluation des LeGO-Unterrichts durchgeführt. Dabei ist deutlich geworden, dass ein großer Teil der LeGO-Schüler sich stabilisiert oder auch deutlich verbessert hat, was sich in den Noten widerspiegelte. Die dokumentierten Ergebnisse lassen den Erfolg des Projekts klar erkennen, die hohen Anmeldezahlen bestätigen zudem den gelungenen Ansatz des LeGO-Unterrichts. Auch bei den LeGO-Lehrern herrscht nach wie vor ein hoher Andrang, manche LeGO-Lehrer unterrichten nun schon seit Jahren und es gibt auch bereits ehemalige Schüler, die ein pädagogisches Studium aufgenommen haben, auch deshalb, weil sie durch die Erfahrungen im LeGO-Unterricht in ihrem Berufswunsch bestätigt wurden.

Frau Hoff ist zuständig für den LeGO-Unterricht.


Zu 6. „Liftkurse“

Die „Liftkurse“ sind grundsätzlich offen für alle interessierten Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase (Jg 10/G8) (Jg 11/G9) und der gymnasialen Oberstufe/Qualifikationsphase (Jg 11/12/G8) (Jg 12/13). Die Jahrgangsschwerpunkte der Liftkurse sind im Ganztagsprogramm ausgewiesen.

Die Liftkurse sind in erster Linie dazu gedacht, systematisch Inhalte aus der Mittelstufe, bzw. der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Jg 10/G8) (Jg 11/G9)  zu wiederholen, um auf diese Weise eine fundierte Grundlage für die Arbeit in der Qualifikationsphase zu schaffen. Dabei wird der Unterrichtsgang des jeweiligen Jahrgangsschwerpunktes teilweise inhaltlich begleitet und mit der Aufarbeitung der Mittelstufeninhalte verknüpft.

Im Fach Mathematik findet einmal im Monat ein vierstündiger Liftkurs am Samstag statt, in dem während des ersten Schuljahres der gymnasialen Oberstufe (Jg 11/G8) (Jg12/G9) Inhalte der Einführungsphase (Jg 10/G8) (Jg 11/G9) aufgearbeitet werden. Die Termine werden über den Ganztagsplan bekannt gegeben.
Außerdem findet im ersten Schulhalbjahr der Kurs „Taschenrechner“ für Schüler/innen Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (Jg 10/G8) statt. Auch dieser Kurs trifft sich einmal im Monat am Samstag. Er dient dazu, Wissenslücken zu schließen, Anwendungen systematisch zu trainieren, einen Überblick zu erhalten und ein eigenes Handbuch zu erstellen. Schüler/innen, die z.B. von der Oberschule zu uns wechseln ist dieser Kurs unbedingt zu empfehlen.
Die Anmeldung erfolgt in der BIB oder bei der unterrichtenden Lehrkraft. Die Anmeldung für die Mathematikkurse kann auch für einzelne Samstage erfolgen.

Im Fach Englisch findet ein Liftkurs jeweils im 2. Halbjahr statt. Die Anmeldung dazu erfolgt in der BIB bis zum Ende des 1. Halbjahres. Der Kurs findet vierzehntägig zweistündig statt. Schüler/innen der Jahrgänge (9)10 und11 haben hier die Gelegenheit, systematisch Grammatik, Wortschatz und Ausdrucksfähigkeit zu verbessern.
Eine Ergänzung für geübte Schüler/innen stellt der Kurs „Cambridge Certificate“ des Ganztagsprogrammes dar.

Im Fach Deutsch findet der Liftkurs „Schreiben“ zweistündig wöchentlich statt. Er richtet sich vornehmlich an Schüler/innen der Jg 10 (G9) aber auch des Jg 11(G9), die das Verfassen verschiedener Textformen systematisch erlernen, vertiefen und trainieren wollen. Ziel ist, die Schreibkompetenz grundsätzlich (mit Relevanz für alle Fächer) zu verbessern. Die Teilnahme ist jeweils für ein Vierteljahr verpflichtend. Eine Empfehlung erfolgt i.d.R. durch die Deutschlehrkräfte.

Eine gute Ergänzung für alle ist das Angebot „Handwerkliches Schreiben“, das Herr Elling als vierstündigen Block samstags im Forum der Schule anbietet. Die Themen der jeweiligen Veranstaltung (akademisches Schreiben / Klausuren / Bewerbungsschreiben / Präsentationen / Korrespondenz etc.) werden vorher bekannt gegeben. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Termine sind dem Ganztagsangebot zu entnehmen. Nach Absprache kann die Arbeit auch in kleineren Gruppen fortgesetzt werden.

Die Teilnehmer/innen der Liftskurse verpflichten sich durch ihre Anmeldung zur Teilnahme. Ein Fehlen muss, genau wie beim Pflichtunterricht, durch eine Eintragung im Mitteilungsheft entschuldigt werden. Sollte die Teilnahme nicht regelmäßig sein, wird keine Teilnahmebescheinigung am Ende des Halbjahres ausgestellt. „Liftkurse“ werden nicht auf dem Zeugnis vermerkt.

Wir empfehlen die Kurse ausdrücklich für Schülerinnen und Schüler, die im vorangegangenen Schuljahr Lücken in den entsprechenden Fächern rückgemeldet bekommen haben oder von sich aus „fühlen“. Auch die Schülerinnen und Schüler, die von der Oberschule auf das Gymnasium gewechselt haben, sollten die Angebote gezielt nutzen.

Diejenigen Schüler und Schülerinnen die eine stärker ausgeprägte individuelle Förderung wünschen, können dies durch eine Teilnahme am LeGO-Unterricht erreichen.


Zu 7. „Auffrischungskurs Mathematik“ in den Sommerferien JG 10/11

Der Kurs richtet sich in erster Linie an Schüler/innen, die aus dem Ausland zurückgekommen sind und sich für den Start im kommenden Schuljahr wieder auf den Stand in Mathematik Ende Klasse 10 (G8)  bzw.  Klasse 11 (G9) bringen möchten. Sollten Plätze frei bleiben, können alle Schüler/innen teilnehmen, die ihre Kenntnisse systematisch festigen wollen oder die Defizite aufarbeiten möchten bzw. müssen.

Der Kurs findet an fünf Tagen in der letzten Woche der Sommerferien täglich vormittags statt. Die verbindliche schriftliche Anmeldung erfolgt zu einem angegebenen Stichtag vor den Sommerferien im Sekretariat. Schüler/innen, die sich im Ausland aufhalten, werden durch die Fachobfrau Mathematik, Frau Dumjahn, in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat informiert.
Der Kurs findet statt, wenn sich vor den Ferien mindestens 12 Schüler/innen anmelden. Die max. Teilnehmerzahl beträgt 20. Um die Verbindlichkeit der Anmeldung zu erhöhen, müssen die Eltern die Kenntnisnahme der Anmeldung unterschreiben. Außerdem wird mit der Anmeldung die Bitte um eine zweckgebundene Spende (Anschaffungen für den Mathematisch/naturwissenschaftlichen AG-Bereich) über €50,- an den Förderverein der Schule verknüpft.


Zu 8. „DAZ“ Deutsch als Zweitsprache

Ziel des DAZ-Unterrichts ist, Schüler/innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, die zweisprachig aufwachsen oder die einen Migrationshintergrund haben, durch gezielte Förderung ihrer individuellen sprachlichen Kompetenz bezogen auf die Unterrichtssprache Deutsch zu unterstützen.

Die Schule arbeitet dabei seit 2010 mit der Leuphana Universität Lüneburg zusammen. Die DAZ-Lehrkräfte sind Studierende des Faches „Deutsch als Fremdsprache“. Sie unterrichten in der Regel als Tandem kleine Schülergruppen; mitunter erteilen sie auch Einzelunterricht.

Der DAZ-Unterricht findet i.d.R. zwischen den Herbst- und Osterferien eines Schuljahres statt, da die Studierenden 30 Unterrichtsstunden nachweisen müssen. Eine Fortsetzung des Unterrichts ist im gegenseitigen Einvernehmen möglich und wird ausdrücklich begrüßt. Die Studierenden dokumentieren Ihren Unterricht. Sie arbeiten eng mit den Deutsch- und Klassenlehrkräften ihrer DAZ- Schüler/innen zusammen.

Die Anmeldung zum DAZ-Unterricht erfolgt durch die Klassen- und Fachlehrkräfte oder durch die Tutoren nach Rücksprache mit den Eltern im Sekretariat des Haupthauses bis zu einem gesetzten Termin kurz vor den Herbstferien. Schüler/innen können sich auch selbständig anmelden. Die Anmeldung muss jedes Jahr neu erfolgen.
Am Ende der ersten Woche nach den Herbstferien findet ein Treffen aller angemeldeten Schüler/innen und DAZ-Lehrkräfte statt, bei dem die Gruppen eingeteilt und die Termine für den Unterricht zwischen den Lehrkräften und den Schüler/innen abgesprochen werden.

Der Förderverein unterstützt den DAZ-Unterricht durch eine jährliche Spende an die Schule. Die Studierenden erhalten daraus eine geringfügige Aufwandsentschädigung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit. Die Koordination des DAZ-Unterrichts erfolgt durch Frau Burmester und Herrn Elling.


Zu 9. Sprachförderunterricht für Schüler/innen, die noch nicht durchgängig am Regeluntericht teilnehmen (Deutsch als Fremdsprache; DAF-Unterricht).

Unsere Schule ist offen dafür, Flüchtlingskinder aufzunehmen und damit einen wichtigen Beitrag zur Integration dieser Kinder und Jugendlichen in das Bildungssystem zu leisten. Den interkulturellen Austausch erleben wir als Herausforderung, aber vor allem auch als große Bereicherung.

Generell nehmen wir Kinder und Jugendliche auf, bei denen sich eine Eignung für eine gymnasiale Laufbahn abzeichnet. Dies gilt insbesondere für Schülerinnen und Schüler (SuS) der Unter- und Mittelstufe.

Die Einordnung in einen bestimmten Jahrgang geschieht mit Blick auf das Alter der SuS, ihre sprachliche Kompetenz und schulischen Vorerfahrungen. Im Zusammenwirken mit den Lehrkräften, den SuS, den Eltern und ggf. den Betreuern kann die Zuordnung zu einem Jahrgang auch während eines Schuljahres in beide Richtungen verändert werden.

Bei SuS, die an der Schnittstelle zur Oberstufe stehen, wird in jedem Einzelfall die Möglichkeit geprüft, ob durch intensive und zeitlich konzentrierte Förderung die Voraussetzungen geschaffen werden können, damit sie erfolgreich in der Oberstufe mitarbeiten und perspektivisch einen Abschluss erreichen können. Die Schule unterstützt die SuS dabei, auch in den Ferien den Sprachförderunterricht in anderen Institutionen fortzusetzen. Entscheidend sind die sprachliche Kompetenz und die Lernentwicklung vor allem im schriftlichen Bereich.

Die Schule unterstützt die SuS dabei, die Verpflichtung zur 2. Fremdsprache durch eine Sprachanerkennungsprüfung in der Muttersprache zu ersetzen.

Selbstverständlich wird im Rahmen der Bewertung der rechtliche Rahmen zur Gewährung des Nachteilausgleichs im Sinne der SuS ausgeschöpft, wie auch die Möglichkeit eines „Notenschutzes“ in den ersten zwei Jahren des Schulbesuchs. Auf einer Klassen-Dienstbesprechung wird jeweils für ein Halbjahr festgehalten, in welchen Fächern noch keine Benotung erfolgt, bzw. welche Form des Nachteilsausgleichs gewährt wird und in welchen Fächern bereits eine Zeugnisbenotung möglich ist. In den nicht benoteten Fächern findet eine Lernstandsbeschreibung statt. Außerdem wird eine unterrichtsbegleitende Sprachbeobachtungsanalyse im DILL-bogen (ILE-Bogen) dokumentiert- Die DAF-Lehrkraft nimmt beratend an dieser Klassen-DB teil.

Bezüglich der integrativen Förderung im Regelunterricht von SuS nichtdeutscher Herkunft legen wir großen Wert auf wertschätzende Kommunikation aller am Schulleben Beteiligten.
Im Regelunterricht bekommen alle SuS eine regelmäßige Rückmeldung zur Lernentwicklung. Bei den SuS mit nichtdeutscher Herkunftssprache erfolgt mit Blick auf den Sprachstand eine differenzierte Rückmeldung (s. oben zur Leistungsbewertung entsprechend der Punkte 6.2. und 6.3. des RdErl. zur Förderung von SuS nichtdeutscher Herkunftssprache vom 1.7.2014). Zwischen der Klassenlehrkraft, der Deutschlehrkraft und der/dem DAF-Unterrichtenden findet ein Austausch über die sprachliche und fachliche Lernentwicklung des Schülers/der Schülerin statt. Ergebnisse werden in der Sek I auf dem DILL-Bogen (ILE-Bogen) dokumentiert. Dies dient der Evaluation und eventuellen Nachjustierung der bereits ergriffenen Maßnahmen.

Alle Fachlehrer/innen achten auf einen sprachsensiblen Unterricht, insbesondere auf die Klärung von Fachbegriffen und Fachkonzepten. Bei Bedarf erhält die Schülerin/der Schüler einfachere oder annotierte Texte. Unterrichtsergebnisse werden schriftlich an der Tafel festgehalten, um der Schülerin/dem Schüler in besonderem Maße Sicherheit über das Gelernte zu geben.

In unserer Schule finden additive Fördermaßnahmen schwerpunktmäßig im DAF-Unterricht statt. Dieser wird von dafür qualifizierten Kolleginnen in Förderkursen erteilt. Unterrichten mehrere Kolleginnen einen Schüler/eine Schülerin, sprechen sie sich eng ab und dokumentieren ihre Arbeit. In den ersten zwei Jahren wird nach Maßgabe des einschlägigen Erlasses teilweise eine Befreiung von Regelunterricht zugunsten von DAF-Unterricht vorgenommen, insbesondere in Fächern des B-Bereichs, die hohe sprachliche Anforderungen stellen. So wird sichergestellt, dass der Schüler/die Schülerin zeitlich und kognitiv nicht überfordert wird und eine optimale Sprachentwicklung erfolgen kann. Die Festlegung des Stundenplanes erfolgt durch die unterrichtenden Lehrkräfte in Rücksprache und Abstimmung mit der Schulleitung und unter Einbeziehung der SuS sowie deren Eltern.
Zusätzlich zum DAF-Unterricht haben die SuS Gelegenheit weitere allgemeine Förderangebote und Arbeitsgemeinschaften zu besuchen. Dies wird gerne angenommen, da auf diese Weise eine jahrgangsübergreifende Vernetzung möglich ist.

In der Sekundarstufe II prüft der Tutor/die Tutorin die Notwendigkeit weiterer fachunterrichtlicher Unterstützung gemäß Punkt 4.2.1 des Erlasses sowie eine Fortführung des DAF-Unterrichts; dies erfolgt in enger Absprache mit dem Schüler/der Schülerin und den entsprechenden Fachkollegen.
Darüber hinaus ist ein Nachteilsausgleich in den einzelnen Fächern zu prüfen. Dies erfolgt auf der Nachteilsausgleichskonferenz in der zweiten Woche nach den Herbstferien eines jeden Schuljahrs (s. Leitfaden zum Nachteilsausgleich des Gymnasiums Oedeme)

Die Schule macht die Eltern auf die Möglichkeit aufmerksam, über das Bildungs-und Teilhabepaket zusätzlich Nachhilfe in einzelnen Fächern zu beantragen. Ggf. berät die Schule sie bezüglich der erforderlichen fachlichen Unterstützung und hilft bei der Beantragung.

Unsere Schule wurde für ihre gute Berufsorientierung ausgezeichnet. Diese ist in besonderem Maße für SuS nichtdeutscher Herkunft bedeutsam, da im Herkunftsland häufig ganz andere Ausbildungs- und Berufsstrukturen existieren. Die Schule übernimmt hier eine bedeutsame Rolle bei der weiteren (Aus)Bildungs- und Berufsfindung.

Die Koordination des DAF-Unterrichts erfolgt durch Frau Burmester und Frau Baren-Friedrich.


Zu 10. Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf

Bedarf:

Einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen SuS mit Behinderung oder drohender Behinderung, bei denen zu erwarten ist, dass sie aufgrund der bestehenden oder drohenden Behinderung die Bildungsziele der Schulform oder die individuellen Bildungsziele nicht oder nur mit sonderpädagogischer Unterstützung erreichen können.
Im Vorfeld einer sonderpädagogischen Förderung müssen grundsätzlich Förderschwerpunkte, Art und Umfang der nötigen Förderung bzw. deren individuell angepasste Maßnahmen (z.B. Einsatz einer Schulbegleitung, individueller Förderunterricht, räumliche Änderungen o.ä.), unter Berücksichtigung der Ausstattung des Gymnasiums Oedeme geklärt werden.

Fördergutachten:

Wenn bei einer Schülerin oder einem Schüler Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung besteht, dieser begründet vermutet wird oder sich ein festgestellter Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung geändert hat, so ist dies nach Rücksprache mit dem Klassenkollegium dem Schulleiter (Stp) zur Kenntnis zu bringen. Dieser veranlasst, dass eine Lehrkraft der Schule, die mit dem betreffenden Kind aus dem Unterricht vertraut ist, und eine extern heranzuziehende Förderschullehrkraft einer öffentlichen Schule ein individuelles Fördergutachten erstellen. Dieses basiert insbesondere auf der Dokumentation der schulischen Entwicklung, aber auch auf vorschulischen und außerschulischen Berichten sowie Angaben der Erziehungsberechtigten. Wird ein Fördergutachten veranlasst, so werden die Erziehungs­berechtigten darüber unverzüglich durch den Schulleiter (Stp) oder die für Inklusion zuständige Lehrkraft (Ell) schriftlich unterrichtet.

Förderkommission:

Der Schulleiter (Stp) setzt zudem eine Förderkommission ein, der er selbst oder in seinem Auftrag die für Inklusion zuständige Lehrkraft (Ell) vorsitzt. Weitere Mitglieder der Förderkommission sind die Lehrkräfte, die das Fördergutachten erstellt haben, sowie die Erziehungsberechtigten der betroffenen Schülerin/des betroffenen Schülers oder von ihnen ernannte Vertreter. Sie dürfen ggf. auch eine Person ihres Vertrauens heranziehen. Das Vorsitzende Mitglied der Kommission kann zudem nach eigenem Ermessen weitere Mitglieder berufen. Alle persönlichen Angelegenheiten der Erziehungsberechtigten und des Kindes sind vertraulich zu behandeln.

Die Förderkommission empfiehlt der Landesschulbehörde auf dem Dienstweg, ob ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung oder die Änderung eines festgestellten Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt werden sollte. Grundlage der Empfehlung ist das Fördergutachten. Die Förderkommission kann zudem weitere Unterlagen hinzuziehen und Auskünfte einholen.
Kommt die Förderkommission nicht zu einer einstimmigen Empfehlung, so teilt das vorsitzende Mitglied die unterschiedlichen Auffassungen der Landesschulbehörde mit.

Feststellung

Die endgültige Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung oder der Änderung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung trifft grundsätzlich die Landesschulbehörde, der auf dem Dienstweg zuvor das aktuelle Fördergutachten sowie die Empfehlungen der Förderkommission zuzustellen sind.
Stellt die Landesschulbehörde fest, dass Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung besteht, so werden die beschlossenen individuellen Maßnahmen so schnell wie möglich implementiert.

Die Koordination der sonderpädagogischen Förderung erfolgt durch Herrn Elling.