Zum Bildungsauftrag von Schulen gehört auch die Mitgestaltung des sozialen Lebens und damit auch, Engagement von Schüler*innen zu fördern und sie zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit anzuregen.
Soweit die ehrenamtliche Tätigkeit außerhalb der Schule stattfindet, kann die Würdigung auf einem Beiblatt zum Jahreszeugnis und damit auch zum Abiturzeugnis erfolgen. Als ehrenamtliche Tätigkeit kann ein Einsatz
– im sozialen und karitativen Bereich,
– im kulturellen Bereich (z. B. Kunst, Theater, Musik; Gedenkstätten- und Denkmalpflege),
– im Natur-, Landschafts- und Umweltschutz,
– in der Jugendarbeit und
– im Sport gewürdigt werden.
Schülerinnen und Schüler, die eine Würdigung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit außerhalb des Verantwortungsbereichs der Schule wünschen, erhalten von der Schule ein Formblatt [ausfüllbares Formblatt], das von der jeweiligen Organisation in eigener Verantwortung auszufüllen und der Schule (an unserer Schule dem Sekretariat) bis zum 1. Juni zuzuleiten ist. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet, ob die bescheinigte Tätigkeit den vorstehend genannten Grundsätzen entspricht. Die Bescheinigung wird als Beiblatt zum Zeugnis ausgehändigt.