- Kontakt zu den SuS halten –
Vertrauensbasis schaffen
- Hilfeleistung bei schulischen
Angelegenheiten
- Überblick über Notenstand
- Mitwirkung bei der Laufbahnberatung (Erdmann,
Rahn und Braun unterstützen bei der
Beratung) und Begleitung des Berufswahlprozesses
- Beratung in Bezug auf
Einbringungsverpflichtungen
- ggf. Warnungsbriefe (erhältlich im
Sekretariat)
- ggf. Kontakte zu den Eltern – bei
volljährigen SuS nur mit schriftlicher Einverständniserklärung
- Mitteilungsheft regelmäßig einsehen
- ggf. beantragte Unterrichtsbefreiung
für einen Tag ausstellen (nicht an einem Tag, der an Ferien grenzt)
- Zeugnisse unterschreiben und ausgeben
(i.d.R. erste Pause im ersten Stock Hauptgebäude)
- Anwesenheit bei Besprechungen, die die
SuS betreffen (beratende Stimme bei allen Konferenzen)
- Anwesenheit bei der Meldung zum Abitur
– hier muss noch einmal die Einbringung geprüft werden und es zeigt sich, wer sich
melden darf
- Teilnahme an mündlichen Prüfungen
(soweit erwünscht und möglich als nicht stimmberechtigtes Mitglied)
- Anwesenheit bei Verkündung der
schriftlichen (und mündlichen) Ergebnisse beim Abitur
- Beratung in Bezug auf „mündliche
Nachprüfungen“
- Information der Fachlehrkräfte über
Besonderheiten bzw. Vorfälle, längere Krankmeldung, Nicht-Weiterleitung von
Informationen an Eltern etc.
- Meldung für
Nachteilsausgleichskonferenzen und Vorbereitung gemeinsam mit Elling – Meldung
zu 12er Konferenzen (Zeitpunkt etwa drei Tage vor Zeugnisausgabe 12.1)
- ggf. Gutachten für SuS erstellen