Abiturnote

Die Abiturnote ist zugleich der erste Teil der Prüfung, ob ihr den auch schlau genug seid, eine allgemeine Hochschulreife zu erlangen. Sie besteht aus zwei Blöcken.

Block 1 – die „Vornoten“

Alle Punkte der einzubringenden Fächer (siehe Einbringungsverpflichtung) aller vier Semester werden zusammengezählt – dabei zählen die ersten beiden Prüfungsfächer doppelt. Diese Punkte stellen 2/3 der Abiturnote dar (mindestens 200 Punkte, höchstens 600 Punkte). Da es allerdings nicht mehr festgeschrieben ist, wie viele Kurse eingebracht werden müssen (32 bis 36) gibt es eine Formel, die da lautet:

E I = 40 P ¸ S

E I = Ergebnis Block I

P = Punktsumme durch Addition der 32, 33, 34, 35 oder 36 Schulhalbjahresergebnisse unter Berücksichtigung der zweifachen Gewichtung der 8 Ergebnisse im ersten und im zweiten Prüfungsfach und der einfachen Gewichtung der übrigen 24, 25, 26, 27 oder 28 Schulhalbjahresergebnisse

S =Anzahl der eingebrachten Schulhalbjahresergebnisse wobei zweifach gewichtete Schulhalbjahres-ergebnisse zweifach zählen (also 32, 33, 34, 35 oder 36)

Block 2 – Abiturnoten

Grundsätzlich gilt: im Abitur zählen alle Prüfungen gleich viel, sie zählen alle vierfach. Hier sollten also mindestens 100 Punkte erreicht werden (ansonsten wird eine Nachprüfung nötig), höchstens sind 300 Punkte möglich. Die Verordnung formuliert das folgendermaßen:

E II = 4 x (PF 1 + PF 2 + PF 3 + PF 4 + PF 5)

E II = Ergebnis Block II

PF 1 bis PF 5 = Ergebnisse der Abiturprüfung in den fünf Prüfungsfächern

Ausnahmefälle sind praktische Prüfungen, die sind in Sport und Musik als Prüfungsfach möglich.

Bei Sport als fünftes Prüfungsfach gilt als Berechnungsformel für die Sportnote:

Berechnungsformel: E = (8 p + 4 m) ¸ 3

E = Prüfungsergebnis;

p = Punktzahl der sportpraktischen Prüfung;

m = Punktzahl der mündlichen Prüfung.

Im Fach Musik gehen das Ergebnis des fachpraktischen und das Ergebnis des schriftlichen Teils der Prüfung im Verhältnis 1:1 in die Gesamtbewertung ein.

Berechnungsformel: E = (p + s) * 2

E = Prüfungsergebnis;

p = Punktzahl der fachpraktischen Prüfung;

s = Punktzahl der schriftlichen Prüfung.

Am Ende müssen die beiden Blöcke zusammen mindestens 300, höchsten 900 Punkte betragen. Die Tabelle für die Umrechnung lautet:

Punktzahl der Gesamtqualifikation Punkte Durchschnittsnote
300 4,0
301 bis 318 3,9
319 bis 336 3,8
337 bis 354 3,7
355 bis 372 3,6
373 bis 390 3,5
391 bis 408 3,4
409 bis 426 3,3
427 bis 444 3,2
445 bis 462 3,1
463 bis 480 3,0
481 bis 498 2,9
499 bis 516 2,8
517 bis 534 2,7
535 bis 552 2,6
553 bis 570 2,5
571 bis 588 2,4
589 bis 606 2,3
607 bis 624 2,2
625 bis 642 2,1
643 bis 660 2,0
661 bis 678 1,9
679 bis 696 1,8
697 bis 714 1,7
715 bis 732 1,6
733 bis 750 1,5
751 bis 768 1,4
769 bis 786 1,3
787 bis 804 1,2
805 bis 822 1,1
823 bis 900 1,0

Michael Braun / Karen Flügge