- Kontakt zu den SuS halten – Vertrauensbasis schaffen
- Hilfeleistung bei schulischen Angelegenheiten
- Überblick über Notenstand
- Mitwirkung bei der Laufbahnberatung (Erdmann, Rahn und Braun unterstützen bei der Beratung) und Begleitung des Berufswahlprozesses
- Beratung in Bezug auf Einbringungsverpflichtungen
- ggf. Warnungsbriefe (erhältlich im Sekretariat)
- ggf. Kontakte zu den Eltern – bei volljährigen SuS nur mit schriftlicher Einverständniserklärung
- Mitteilungsheft regelmäßig einsehen
- ggf. beantragte Unterrichtsbefreiung für einen Tag ausstellen (nicht an einem Tag, der an Ferien grenzt)
- Zeugnisse unterschreiben und ausgeben (i.d.R. erste Pause im ersten Stock Hauptgebäude)
- Anwesenheit bei Besprechungen, die die SuS betreffen (beratende Stimme bei allen Konferenzen)
- Anwesenheit bei der Meldung zum Abitur – hier muss noch einmal die Einbringung geprüft werden und es zeigt sich, wer sich melden darf
- Teilnahme an mündlichen Prüfungen (soweit erwünscht und möglich als nicht stimmberechtigtes Mitglied)
- Anwesenheit bei Verkündung der schriftlichen (und mündlichen) Ergebnisse beim Abitur
- Beratung in Bezug auf „mündliche Nachprüfungen“
- Information der Fachlehrkräfte über Besonderheiten bzw. Vorfälle, längere Krankmeldung, Nicht-Weiterleitung von Informationen an Eltern etc.
- Meldung für Nachteilsausgleichskonferenzen und Vorbereitung gemeinsam mit Elling – Meldung zu 12er Konferenzen (Zeitpunkt etwa drei Tage vor Zeugnisausgabe 12.1)
- ggf. Gutachten für SuS erstellen