Ausland, Schulbesuch im


Einige Schüler verbringen während ihrer Schullaufbahn einige Zeit an einer Schule im Ausland.
Dies ist in der Regel während der Einführungsphase (Jahrgang 11) nach erfolgreichem Abschluss der Sekundarstufe I möglich.
Grundsätzlich ist eine rechtzeitige Beratung durch den zuständigen Oberstufenkoordinator notwendig. Wir beraten z.B. im Hinblick auf die schulischen Rahmenbedingungen, die zeitlichen Möglichkeiten eines Schulbesuchs im Ausland sowie die Möglichkeiten, den Schulbesuch danach hier fortzusetzen. Eine Hilfe bei der Wahl der Auslandsschule oder der durchführenden Organisation können wir aber nicht leisten.

Folgendes Verfahren ist vorgesehen:

Vor dem Auslandsaufenthalt:

1) Merkblatt des Kultusministeriums zur Kenntnis nehmen

2) Termin zur Beratung mit dem Oberstufenkoordinator vereinbaren

3) Antrag auf Beurlaubung durch die Eltern an den Schulleiter

4) evtl. Antrag auf das Überspringen des 11. Jahrgangs an die Klassenkonferenz der Klasse 10 vor den Zeugniskonferenzen

Während des Auslandaufenthalts:

5) im Ausland: Mails abrufen, Kontakt mit dem Oberstufenkoordinator halten

6) Wahlen für den nächsten Jahrgang online bzw. per Mail

Nach dem Auslandaufenthalt:

7) bei der Schule zurückmelden, Teilnahmenachweise vorlegen

8) Unterricht besuchen, es gilt auch in den letzten Wochen des Schuljahres die Schulpflicht

Christian Hilmer / Michael Braun

Weitere Informationen zu den Möglichkeiten eines Auslandsschulbesuchs.