Belegungsverpflichtungen
Es ist wichtig, zwischen Einbringungsverpflichtung und Belegungsverpflichtung zu trennen. Wie das Wort eigentlich schon besagt, geht es bei der Belegungsverpflichtung nur um Fächer, die belegt werden müssen. Ein Fach gilt als belegt, wenn mindestens 01 Punkt darin erreicht wurde, also mindestens 01 Punkt auf dem Semesterzeugnis erscheint.
Im Schnitt aller vier Semester müssen mindestens 32 Wochenstunden (ohne AGs) belegt werden. Unabhängig davon müssen mindestens 32 Kurse (also Halbjahresergebnisse) bis zum Abitur belegt werden (da sie unterschiedliche Stundenzahlen haben, sagt das noch nichts über die Wochenstunden).
Die Belegungsverpflichtung ändert sich je nach Schwerpunkt, ist allerdings an sich nicht schwierig:
Sprachlicher Schwerpunkt | Musisch-künstlerischer Schwerpunkt | Stunden | Halbjahre | |
Schwerpunktfächer | Fremdsprache | Kunst oder Musik | 5 | 4 |
weitere Fremdsprache oder Deutsch | Deutsch oder Mathematik | 5 | 4 | |
Kernfächer | Deutsch oder weitere Fremdsprache | Deutsch oder Mathematik | 3/5 | 4 |
Fremdsprache | 3/5 | 4 | ||
Mathematik | 3/5 |
Naturwissen-schaftlicher Schwerpunkt | Gesellschaftswissen-schaftlicher Schwerpunkt | Stunden | Halbjahre | |
Schwerpunktfächer | Naturwissenschaft oder Informatik | Geschichte | 5 | 4 |
PoWi oder Erdkunde oder Philosophie | 5 | 4 | ||
Kernfächer | Deutsch | Deutsch | 3/5 | 4 |
Fremdsprache | Fremdsprache | 3/5 | 4 | |
Mathematik | Mathematik | 3/5 | 4 |
Unabhängig vom Schwerpunkt müssen alle Schüler*innen außerdem:
- mindestens eine Naturwissenschaft,
- mindestens eine Fremdsprache,
- Musik, Kunst oder Darstellendes Spiel
- Geschichte, Politik-Wirtschaft (nicht, wenn Erdkunde im gesellschaftswissenschaftlichen SP gewählt wurde)
- Religion, Werte und Normen oder Philosophie
- Sport
- und Seminarfach wählen.