Beurlaubung bei vorhersehbaren Fehlterminen


Bei vorhersehbaren Terminen (z.B. familiärer Anlass, Arzt- oder Behördentermine, Führerscheinprüfung, Aufnahmetests) ist im Voraus eine Beurlaubung durch Eintragung im Mitteilungsheft mit Angabe der Gründe zu beantragen. Die Genehmigung wird durch Vermerk im Mitteilungsheft erteilt. Die Befreiung vom Unterricht für einen Tag genehmigt der Tutor / die Tutorin. Über die Befreiung vom Unterricht von zwei Tagen bis zu vier Wochen entscheidet der Schulleiter nach Rücksprache mit dem Tutor/der Tutorin. Eine Befreiung unmittelbar vor oder nach den Ferien ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nur durch den Schulleiter möglich.