iPad Regeln

iPad Regeln

Um einen störungsfreien Unterrichtsalltag mit den iPads zu gewährleisten, gibt es an der Oberschule Hilter einige Regeln, die von den Schülerinnen und Schülern eingehalten werden müssen.

 

Allgemeine Regeln für den Umgang mit den iPads in den iPad-Klassen der OBS-Hilter
Für alle Schülerinnen und Schüler der iPad-Klassen gelten die folgenden Regeln:
Ich nutze mein iPad auf Grundlage der folgenden Leitgedanken:
• Mein iPad ist ein Unterrichtswerkzeug zur Unterstützung des Unterrichts und des individuellen Lernprozesses.
• Mein iPad ist nicht zum Spielen da.
• Ich gehe immer sorgfältig und vorsichtig mit dem iPad um. Das gilt auch für die iPads anderer Personen.
• Ich gehe vernünftig mit Daten um. Bevor ich Bilder, Videos oder Sprachaufzeichnungen von einer anderen Person aufnehme, muss deren Einverständnis explizit vorliegen. Im Allgemeinen ist es z. B. streng verboten, Fotos, Videos oder Sprachaufzeichnungen von Dritten ohne deren Einwilligung (bei Minderjährigen die der Eltern) im Rahmen von „Social Media“ zu nutzen.
• Ich bringe mein iPad und entsprechendes Zubehör immer voll aufgeladen mit zur Schule.
• Ich nutze mein iPad erst und nur auf Anweisung der Lehrkraft hin im Unterricht. Vor der Nutzung liegt es mit geschlossener Hülle auf meinem Tisch.
• Ich nutze nur Apps, die ich zur Bearbeitung der gestellten Aufgabe benötige.
• Ich bin immer mit der schulischen Apple ID angemeldet. Die Bluetooth und die WLAN-Verbindung lasse ich dauerhaft aktiviert.
• Ich nutze den Beamer (Apple TV) nur nach expliziter Aufforderung durch die Lehrkraft, z. B. zum Spiegeln des eigenen Bildschirms.
• Ich stelle sicher, dass jederzeit genügend freier Speicherplatz für die schulische Arbeit auf dem Gerät verfügbar ist. Neue Updates und Apps der Schule lasse ich installieren.
• In den Pausen darf ich mein iPad nicht benutzen. Außerhalb des Unterrichts transportiere ich mein iPad im Gebäude und auf dem gesamten Schulgelände unsichtbar in der Schultasche. Die Verantwortung für das iPad liegt grundsätzlich bei mir.
• Die entfernte Geräteverwaltung (MDM-Profil) darf nicht manuell von den iPads gelöscht werden. Ist dies der Fall, darf das iPad nicht mehr in der Schule genutzt werden, bis das Profil wieder installiert ist. Das iPad wird abgegeben und kann von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
• Von 7.30 Uhr bis 13 Uhr befindet sich das iPad im Schulmodus, sodass private Apps nicht genutzt werden können und einige Einschränkungen aktiviert werden. Befindet sich mein iPad mehr als drei Tage nicht im Schulmodus oder bestehen andere Probleme, besuche ich mit dem iPad die iPad-Sprechstunde.
• Die Nutzung des schuleigenen WLANs ist nur zu unterrichtlichen Zwecken nach Aufforderung durch die Lehrkraft gestattet. Für die Nutzung gelten ansonsten die bekannten Regelungen der Nutzungsordnung für schulische EDV-Anlagen.
• Die Lehrkraft hat das Recht, die Einhaltung dieser Regeln auf meinem iPad zu kontrollieren.

Bei Zuwiderhandlung greift das allgemeine Regelwerk der Oberschule Hilter bezüglich Nutzung mobiler Geräte (z. B. Abgeben im Sekretariat). Aufgaben, die eine Nutzung des iPads erfordern, erledige ich dann in einer alternativen Form.

Stand 11/2023