Konzepte / Schulordnung

Konzepte / Schulordnung

Oberschule Hilter – Offene Ganztagsschule

49176 Hilter-Borgloh   ●  Schulstr. 11 ●  Tel.: 05409-1441  ●  Fax: 05409-778

E-Mail: info@obs-hilter.de   ●  Home: www.oberschule-hilter.de

 

 

 Schulordnung     –   Oberschule Hilter

  1. Vorwort

Die Schulordnung basiert auf dem schuleigenen Leitbild. Wir leben miteinander und sind füreinander da.

Wir alle möchten in unserer Schule, in der wir einen großen Teil des Tages verbringen,

  • ein Klima vorfinden, in dem wir uns wohlfühlen,
  • im gegenseitigen Respekt angstfrei miteinander umgehen,
  • gemeinsam etwas lernen können,
  • Hilfen und Rat bekommen.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir uns Regeln für unser gemeinsames Schulleben geben. Diese Regeln sollen allen am Schulleben beteiligten Gruppen (Schüler/innen, Lehrer/innen, Mitarbeiter/innen und Eltern/ Erziehungsberechtigte) gerecht werden, ohne jemanden zu benachteiligen oder zu bevorzugen. Diese Schulordnung wird immer wieder überarbeitet und dem sich verändernden Schulleben angepasst. Es wird von allen Beteiligten erwartet, dass diese Schulordnung im Interesse aller beachtet wird.

  1. Aufgaben der Erziehungsberechtigten

Sie unterstützen die Schule bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Sie sorgen dafür, dass ihr Kind seine schulischen Pflichten erfüllt, d.h. am Unterricht und unterrichtlichen Veranstaltungen regelmäßig teilnimmt und die Ordnung in der Schule einhält. Sie statten ihre Kinder für den Schulbesuch ordnungsgemäß aus.

  1. Grundsätze des schulischen Verhaltens

Wir wollen uns in unserer Schule wohlfühlen und uns gegenseitig achten und respektieren. Ob Mädchen oder Junge, ob klein oder groß, ob älter oder jünger – alle haben die gleichen Rechte und Pflichten.

Alle Schüler*innen grüßen morgens Lehrkräfte und Mitschüler*innen.

Jede/r hat das Recht, seine Meinungen und Ansichten frei zu äußern, solange er/sie niemanden beleidigt oder verletzt. Alle hören einander zu.

Bei einem Streit wird keine körperliche oder verbale Gewalt angewendet. Mobbing in jeglicher Form – auch im Internet – wird nicht geduldet. Ein Streit oder Konflikt wird besprochen und es wird versucht, ihn gemeinsam und friedlich zu lösen.

Alle nehmen aufeinander Rücksicht, sind höflich und helfen sich gegenseitig. Die stärkeren und älteren Schüler*innen unterstützen die schwächeren und jüngeren Mitschüler*innen.

  1. Allgemeine Vorschriften

Bei Krankheit muss die Schule mündlich am Tag der Erkrankung benachrichtigt werden. Eine schriftliche Entschuldigung oder ein Attest muss beim Wiederbesuch der Schule vorgelegt werden. Bei häufigem Fehlen kann die Klassenkonferenz erwirken, dass ein ärztliches Attest vorzulegen ist.

(siehe Absentismuskonzept)

Unterrichtsbefreiungen bis zu einem Tag – ausgenommen vor oder nach den Ferien – kann die Klassenlehrkraft aussprechen. Längere Befreiungen müssen bei der Schulleitung beantragt werden.

  • Das Verbot von Waffen oder waffenähnliche Gegenständen unterliegt dem Waffenerlass.
  • Die Nutzung von internetfähigen Mobilfunkgeräten ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Diese sind nicht sichtbar und sicher aufzubewahren. Es besteht keine Haftung.
  • Sie dürfen ohne besondere Erlaubnis einer Lehrkraft nicht benutzt werden. Bei Zuwiderhandlung wird das Gerät bis zum Unterrichtsende eingezogen. Es kann nach Unterrichtsschluss im Sekretariat abgeholt werden. Bei mehrfachen Verstößen fließt dieses Verhalten in die Sozialverhaltensbewertung mit ein.
  • Kleidung, die besonders freizügig ist und solche, die Gewaltbereitschaft symbolisiert oder beleidigend wirkt, wird nicht geduldet. Kopfbedeckungen aller Art setzen wir im Klassenraum ab. Ausnahmen können gesichtsfreie Kopfbedeckungen aus religiösen Gründen sein. Sportkleidung sollte ausschließlich im Sportunterricht getragen werden.
  • Spucken ist auf dem Schulgelände untersagt. Es gilt die Nies- und Hustetikette.
  • Das Trinken alkoholischer Getränke, Energydrinks sowie das Rauchen (auch – E-Zigaretten) auf dem Schulgrundstück, ist Schülerinnen und Schülern verboten. Verstöße auf dem Schulgelände und im Sichtbereich der Schule (z.B. Bushaltestelle) werden geahndet.
  • Solange die Infektionsgefahr durch Covid 19 nicht gebannt ist, gilt das jeweils gültige Hygienekonzept der Schule, das in Anlehnung an die Vorgaben des KM verfasst wurde.

 

  1. Regelungen zum Unterrichtsablauf, Pausen (unter Berücksichtigung von Covid 19)
  • Ab 7:30 Uhr kann das Schulgebäude betreten werden. Bei Betreten des Klassenraumes zur ersten Stunde die Hände waschen.
  • Grundsätzlich kommen alle Schüler/innen zur Stunde, die im Stunden- oder Vertretungsplan ausgewiesen ist. Wer zu früh ankommt, wartet in der Klasse.
  • Geld und andere Wertsachen sollten an einem sicheren Ort verwahrt werden.
  • Vor dem Unterricht im Fachraumgebäude warten die Schüler/innen im Klassenraum (nach Absprache auch in der Aula) und verhalten sich dort ruhig, bis die Lehrkraft den Fachraum aufschließt. Das Fachraumgebäude wird nur in Anwesenheit einer Lehrkraft betreten! Die Taschen bleiben im Klassenraum.
  • In den beiden großen Pausen gehen die – 9. Klassen auf den Schulhof. Alle Schüler*innen halten sich in den gekennzeichneten Bereichen auf dem Schulhof auf. Bei schlechtem Wetter halten sich alle Schüler*innen in ihrem Klassenraum auf. Die Entscheidung trifft die Aufsicht führende Lehrkraft.
  • Außerhalb des Klassenraumes ist immer eine Maske zu tragen.
  • Die Klassen können die großen Pausen auf dem Schulhof (Bereich Jahrgang 9) oder in der Aula verbringen. Sie sorgen nach den Pausen dort eigenverantwortlich für Ordnung und Sauberkeit.
  • Die 10. Klassen stellen im Wechsel eine Schüleraufsicht im Gebäude. Die Anordnungen der Schüleraufsicht sind von allen Schüler/innen zu beachten.
  • Die Toiletten auf den Fluren und auf dem Hof sind kein Spielplatz und kein Aufenthaltsraum! Die Jahrgänge 6-10 nutzen nach Lage des Klassenraumes die Toiletten im Gebäude – auch in den Pausen. Der Jahrgang 5 geht auf die Toiletten auf dem Schulhof.
  • Nach dem Unterricht wird das Schulgelände verlassen, um zur Bushaltestelle oder direkt nach Hause zu gehen. Im Ausnahmefall kann in der Aula gewartet werden. Alle Schüler/innen, die im Ganztag angemeldet sind, warten in der Aula oder auf dem Schulhof.
  • In den Bussen besteht Maskenpflicht.
  1. Im Unterricht

Es sind die verbindlichen Schulregeln von allen Schüler*innen zu befolgen. Jede Klasse kann sich zusätzlich eine Klassenordnung geben.

  • Zu Beginn des Unterrichts sitzen die Schüler an ihrem Platz und haben – bevor die Lehrkraft erscheint – alle nötigen Arbeitsmaterialien für die Stunde bereitgelegt.
  • Jede/r Schüler/in setzt sich auf seinen/ihren Platz im jeweiligen Raum.
  • Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft anwesend, melden sich die Klassensprecher im Lehrerzimmer oder im Sekretariat.
  • Das Kauen von Kaugummis ist nicht erlaubt.
  • Jede/r Schüler/in hat dafür zu sorgen, dass der Klassenraum – und insbesondere der eigene Platz – sauber
  • Spätestens nach 45 Minuten Stoßlüften.
  • Nach dem Unterricht ist der Raum ordentlich und sauber zu hinterlassen. Alle elektronischen Geräte sind herunterzufahren, das Licht ist auszuschalten. Die am Sport/Schwimmunterricht teilnehmenden Schüler*innen treffen sich nach Absprache mit den Sportlehrkräften auf dem Schulhof/vor der Sporthalle oder an der Bushaltestelle. Ein/e Schüler/in kann lediglich aus Krankheitsgründen nach Vorlage eines ärztlichen Attestes längerfristig vom Sport- oder Schwimmunterricht befreit werden.

     7. Sicherheit

  • Die Schüler begeben sich rechtzeitig auf den Schulweg, sodass niemand rennen oder rasen muss.
  • Auf dem Weg von und zur Bushaltestelle am Wendehammer ist der Fußweg zu benutzen. Beim Ein- oder Aussteigen aus dem Bus wird nicht gedrängelt. Ältere Schüler nehmen besonders auf die jüngeren Schüler Rücksicht.
  • Alle Verkehrsteilnehmer müssen die geltenden Verkehrsregeln Auf dem Schulgelände darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
  • Zweiradfahrer deren Eltern achten darauf, dass sich das Zweirad in einem verkehrssicheren Zustand befindet und beachten die Helmpflicht.
  • Fahrräder müssen am Fahrradständer, andere Zweiräder können vor dem Werkraum abgestellt und abgeschlossen werden. Das Befahren des Schulhofes ist verboten.
  • Im gesamten Schulgebäude – vor allem in der Aula und auf den Fluren – muss aus Sicherheitsgründen das Toben, Rennen und Schubsen unterbleiben.
  • Wegen der großen Verletzungsgefahr ist auf dem Schulgelände das Werfen mit Schneebällen, Steinen, Beeren und anderen Gegenständen untersagt.
  • Fußball spielen ist nur in dem umzäunten Fußballfeld gestattet. Der Nutzungsplan hängt aus.
  • Ebenfalls gibt es für die Nestschaukel einen Nutzungsplan.
  • Unfälle oder Verletzungen müssen sofort bei der Aufsicht führenden Lehrkraft, beim Hausmeister oder im Sekretariat gemeldet werden.
  • Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände – weiße Linie / Treppe – nicht verlassen werden, außer mit ausdrücklicher Genehmigung einer Lehrkraft.
  • Im Brandfall oder bei anderen Gefahren gilt der Notfallplan oder eine entsprechende Durchsage.
  1. Umweltschutz

Wir werfen den Müll nicht achtlos weg, sondern sortieren ihn, damit er wiederverwertet werden kann. (Noch besser als Verwertung ist es, Müll zu vermeiden: z. B. Frühstücksdose statt Papier, Trinkflasche statt Trinkpäckchen)

  • In die Gelbe Tonne: alle Verpackungen ob mit oder ohne „Grünen Punkt“, z. B. Dosen, Alufolie, Kunststoffflaschen, Plastikbecher, Kunststoff- und Plastikreste, Trinkpäckchen;
  • In die Grüne Tonne: sauberes Papier, Pappe, Zeitungen, Kartons, Hefte;
  • In die Graue Tonne: Abfälle, die nicht verwertet werden können, z. B. Porzellanscherben, verschmutztes Papier, behandeltes Holz, Tonreste, hier auch: Reste von Nahrungsmitteln
  • Alte Batterien und leere Druckerpatronen gehören in die besonderen Behälter.

Schüler*innen haben der Aufforderung von Lehrkräften, Verschmutzungen zu beseitigen, Folge zu leisten, auch wenn sie selbst nicht die Verursacher sind.

Es dient dem Umweltschutz, wenn unsere Schulmaterialien umweltfreundlich sind: Hefte aus Recycling-Papier, unlackierte Blei- und Buntstifte, Füller statt Kugelschreiber, Federmäppchen aus Leder und Leinen, farbige Mappen aus Pappe.

              Wir sparen Energie!

Heizung: Es sollte kurz und kräftig gelüftet werden, spätestens nach 45 Minuten. In den kleinen Pausen können alle Fenster geöffnet werden.

Strom:    Licht, das nicht benötigt wird, soll ausgeschaltet werden. (Klassen, Flure).

  1. Abschließende Hinweise

Schüler*innen tragen für ihre Handlungen selbst Verantwortung. Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig etwas beschmutzt, beschädigt oder zerstört, muss selbst für die Begleichung des Schadens sorgen oder eine Wiedergutmachung leisten.

Bei Verstößen gegen die Haus- und Schulordnung kann jede Lehrkraft geeignete Erziehungsmittel anwenden. Als Orientierungshilfe dient der beschlossene „Maßnahmen- katalog“ (s. I_Serv ‚Konzepte‘).

Alle Schüler*innen tragen in den Schulplaner ein und führen ihn mit sich, um den Informationsaustausch zwischen Schule und Elternhaus ständig zu gewährleisten.

Eingetragen werden Hausaufgaben, Entschuldigungen, Klassenarbeits- und Testergebnisse, Veranstaltungen und Termine, Geldsammlungen, Verstöße gegen die Schulordnung und sonstige Informationen. Lehrer und Erziehungsberechtigte bestätigen durch ihre Unterschrift die Kenntnisnahme. Fundsachen werden im Büro des Hausmeisters oder im Sekretariat abgegeben. Bei Änderungen von Adresse, Telefonnummer, Namen, usw. sind die aktuellen Daten der/m Klassenlehrer/in und dem Sekretariat umgehend mitzuteilen.

  1. Haftung

Die Haftung in Schadensfällen richtet sich nach den dafür geltenden gesetzlichen Vorschriften. Schüler*innen und Erziehungsberechtigte haften für die von Schüler*innen verursachten Personen- und Sachschäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung umfasst auch die Verpflichtung zur pfleglichen Behandlung und pünktlichen Rückgabe des der Schülerin oder dem Schüler anvertrauten Schuleigentums. Das widerrechtliche Betreten von Fachräumen führt zu Haftungsausschluss bei Personen- und Sachschäden.

  • Falls einzelne Bestimmungen unwirksam werden sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

In diesem Sinne wünschen wir uns ein angenehmes Miteinander.

– Ute Haehnel