Der Landkreis Emsland folgt der Empfehlung des niedersächsischen Kultusministeriums und ordnet aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens ab sofort eine Maskenpflicht auch im Schulunterricht an. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes betrifft die öffentlichen und privaten allgemein- und berufsbildenden Schulen und ist beschränkt auf die Sekundarbereiche I und II (ab Klasse 5), Grundschulen sind also ausgenommen.
Die Maskenpflicht wird durch den Landkreis Emsland per Allgemeinverfügung verordnet und gilt bis auf Weiteres für alle Personen an den betreffenden Schulen. Ausgenommen von der Regelung ist lediglich der Sportunterricht.
Hier finden Sie die vollständige Allgemeinverfügung im Wortlaut (PDF).