Der Personenkreis für die Notbetreuung von Kindern wurde erweitert. Zu den bereits benannten “kritischen Infrastrukturen” sind weitere Bereiche zu zählen, die notwendig sind zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Versorgung der Bevölkerung (Daseinsvorsorge):
Beschäftigte in der Lebensmittelversorgung (Lebensmittelproduktion, -verarbeitung und -handel).