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Weiterhin Befreiung der Präsenzpflicht möglich

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

aus der neuen Rundverfügung geht hervor, dass Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Abschlussklassen, die momentan von der Präsenzpflicht befreit sind, weiterhin zunächst bis zum 7. März befreit bleiben können.

Sie können aber auch wieder am Wechselunterricht teilnehmen.

Ein erneuter Antrag ist nicht notwendig.

Alle anderen Schülerinnen und Schüler verbleiben weiterhin im Distanzunterricht.

Wenn Sie weiterhin Fragen haben, so wenden Sie sich gerne an mich.

Mit herzlichen Grüßen

Petra Raue

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