Habe ich Anspruch auf eine Not-Betreuung meines Kindes?

Es haben nicht alle Eltern Anspruch darauf, in die Not-Betreuung angenommen zu werden. 

Nur wenn mindestens ein Elternteil in einer der Berufsgruppen tätig ist, wird Ihr Kind aufgenommen.

Zu den relevanten Berufsgruppen zählen:

PFLEGE, GESUNDHEIT, MEDIZIN; POLIZEI, JUSTIZ, RETTUNGSDIENST, FEUERWEHR und KATASTROPHENSCHUTZ; WASSER- und ENERGIEVERSORGUNG, ÖFFENTLICHER NAHVERKEHR.

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