Gremien der FES

Gremienüberblick für die Elternarbeit
Schuljahr 2021/2022

10.09.2021

Liebe Eltern,


jetzt ist es soweit und Eure Kinder beginnen das neue Schuljahr. Daher möchten wir einige Infos über die Gremien teilen, für die Ihr Euch aufstellen und wählen lassen könnt.

Elternvertreter / Vertreter Klassen- und Zeugniskonferenz

Die erste Ebene der Elternmitarbeit in der Schule ist die des Klassenelternvertreters. Beim ersten Elternabend im Schuljahr werden für jeweils zwei Schuljahre Klassenelternvertreter (Vorsitzender und Stellvertreterin) gewählt. Außerdem werden Vertreterinnen und Stellvertreterinnen für die Klassenkonferenz und die Zeugniskonferenz gewählt. Es kann von Vorteil sein, dass einer der beiden Klassenelternvertreter auch Mitglied der Klassenkonferenz ist, um so die Kommunikation zu gewährleisten.


Häufig gibt es Unsicherheiten, wer wählbar ist. Der Wahlleiter und der Schriftführer sind selbstverständlich wie alle anderen Erziehungsberechtigten wählbar. Dies gilt auch für Lebenspartner der Mutter/des Vaters, die nicht Elternteil des Schülers sind.


Was erwartet Euch nach der Wahl zum Elternvertreter in der Klasse Eures Kindes?

– Ihr vertretet die Interessen der Eltern und Kinder der Klasse und seid die Schnittstelle zwischen Lehrern und Eltern.
– Die Schulleitung und die Lehrkräfte finden in Euch einen Ansprechpartner für Themen, die die
Klasse betreffen.
– Ihr könnt Euch über den Schulelternrat für verschiedene Gremien zur Wahl stellen und wählt aktiv die Vertreter für diese Gremien (s.u.)


Schulelternrat (SER)

Als Elternvertreter seid Ihr auch gleichzeitig Mitglied des Schulelternrates. Der Schulelternrat setzt sich also aus allen Elternvertretern der Schule zusammen. Wenn der Schulelternrat sich wie an unserer Schule eine besondere Ordnung gegeben hat, gehören auch die Stellvertreter dem Schulelternrat mit Stimmrecht an. Der Schulelternrat konstituiert sich alle zwei Jahre neu. Dies hat innerhalb von zwei Monaten nach Ende der Sommerferien stattzufinden.


Der Schulelternrat kann alle schulischen Themen erörtern, persönliche Angelegenheiten und
Einzelinteressen gehören nicht dazu. Er muss vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz gehört werden.


Dieses Recht auf Information bedeutet aber nicht, dass der Schulelternrat zustimmen muss.
Zustimmungsrechte gibt es z.B. nur bei den Modalitäten der Lernmittelausleihe, der Staffelung der Unterrichtszeiten, Schulfahrten und bei Abweichungen vom Zeugniserlass.
Der SER tagt mindestens zwei Mal im Schuljahr. Er wählt turnusmäßig die Vertreter für den Stadt- und Regionselternrat, den SER-Vorstand und den Schulvorstand.


SER-Vorstand

Nach der aktuellen Geschäftsordnung gibt es ein Vorstands-Team bestehend aus einem Vorsitzenden und drei Stellvertretern, die gleichberechtigt agieren. Der Vorstand lädt zu den Sitzungen ein und moderiert sie, führt die Beschlüsse des SER aus, führt Gespräche mit der Schulleitung und den Lehrkräften, vertritt die Elternschaft der Schule gegenüber der Schulleitung, dem Schulträger und der zuständigen Landesschulbehörde.


Schulvorstand

Mit der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule traten zum Sommer 2007 wesentliche Änderungen im Niedersächsischen Schulgesetz in Kraft. Als neues Entscheidungsgremium neben der Gesamtkonferenz wurde der Schulvorstand eingeführt. Daraus ergibt sich für die Eltern- und Schülermitarbeit ein deutlich vergrößerter Mitwirkungs- und verantwortungsbereich. Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler entscheiden zusammen über Inhalte und Ausgestaltung der schulischen Arbeit. An den Grundschulen besteht der Schulvorstand zu je 50 % aus Lehrern und 50 % aus Elternvertretern.


Die Elternvertreter werden vom SER – also den Klassenelternvertretern – gewählt (s.o.). Wählbar sind alle Erziehungsberechtigten, die ein Kind an dieser Schule haben. Eine gleichzeitige Mitgliedschaft im Schulelternrat und/oder im Schulvorstand und/oder in der Gesamtkonferenz ist möglich. Der Schulvorstand legt wesentliche Eckpunkte der Arbeit an der jeweiligen Schule fest. Die im Schulvorstand vertretenen Gruppen gestalten dabei die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung.


Konferenzen

In der Gesamtkonferenz werden für die ganze Schule geltende allgemeine Ordnungen, Bestimmungen und Grundsätze behandelt. Die Anzahl der Vertreter der Eltern und Schüler richtet sich nach der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der Lehrkräfte.


Fachkonferenzen werden für einzelne Fächer oder Gruppen von Fächern durch die Gesamtkonferenz eingerichtet. Die Fachkonferenzen entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz und der gesetzlichen Regelungen und Erlasse über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen.


Für jede Klasse ist eine Klassenkonferenz zu bilden. Im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz entscheidet die Klassenkonferenz über die Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schülerinnen und Schüler betreffen.


Die Konferenzen tagen nach Bedarf, auch für die Gesamtkonferenz ist keine Bestimmung mehr
vorgegeben. Fachkonferenzen sollten wenigstens einmal pro Schulhalbjahr einberufen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Der SER-Vorstand

Anja Schleicher, Bora Wagnitz-Kirstein, Alexander Klimm