der FES
Die im aktuellen schulischen Hygieneplan der Friedrich-Ebert-Schule beschriebenen Maßnahmen gelten grundsätzlich für das Szenario A – „Eingeschränkter Regelbetrieb“ und sind auf der Schulhomepage einsehbar.
1.1 Schulbesuch bei Erkrankung
→ Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein!
→ Bei einem banalen Infekt: (z.B. nur Schnupfen, leichter Husten, Allergien) kann die Schule besucht werden.
→ Bei Infekten mit ausgeprägtem Krankheitsgefühl (z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einem Covid-19-Infizierten stattgefunden hat.
→ Bei schwerer Symptomatik (z.B. Fieber, starkem Husten, etc.) sollte ein Arzt entscheiden, ob u.a. eine Testung durchgeführt werden sollte.
1.2 Ausschluss vom Schulbesuch oder der Tätigkeit an der Schule
→ Personen, die SARS-CoV-2 positiv getestet wurden oder engen Kontakt zu einem Infizierten hatten und unter häuslicher Quarantäne stehen, dürfen die Schule, das Schulgelände und Schulveranstaltungen nicht besuchen!
→ Personen, die aus einem Risikogebiet heimkehren, müssen sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden und sich ggf. in Quarantäne begeben.
1.3 Auftreten von Symptomen in der Schule
→ Im Falle einer akuten Erkrankung, die in der Schule auftritt, wird die betroffene Person unverzüglich separiert und muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es folgt so schnell wie möglich eine Abholung durch die Erziehungsberechtigten. Diese wenden sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst Telefon: 116117.
1.4 Zutrittsbeschränkungen
→ Zutritt ins Gebäude nur nach vorheriger Anmeldung. Kontaktdaten sind stets zu dokumentieren und 3 Wochen aufzubewahren (Dokumentationsbogen im Sekretariat und/oder Hausmeisterbüro ausfüllen).
!!! Begleitungen von Schüler*innen durch z.B. ihre Eltern in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt!!!
2.1 Abstandsgebot
→ Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern muss von allen eingehalten werden.
2.2 Maskenpflicht
→ Im gesamten Schulgebäude gilt eine Maskenpflicht! Im Unterricht darf der
Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden.
→ Personen mit körperlichen, geistigen, psychischen Beeinträchtigungen sowie bestimmten Vorerkrankungen, sind von der Verpflichtung ausgenommen, sofern sie diese durch ein ärztliches Attest glaubhaft machen können.
→ Die Verwendung von Visieren usw. stellt keine gleichwertige Alternative dar.
2.3 Händehygiene
→ Die Händehygiene erfolgt durch Händewaschen mit Seife für 20-30 Sekunden. Gegenstände wie Türklinken nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen. Mit den Händen soll nicht in das Gesicht gefasst werden.
2.4 Kontakteinschränkungen
→ Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln
2.5 Husten- und Niesetikette
→ Husten und Niesen in die Armbeuge. Größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, möglichst wegdrehen.
2.6 Persönliche Gegenstände
→ Trinkbecher, Arbeitsmaterialien, Stifte usw. dürfen nicht mit anderen Personen geteilt werden.
3.4 Speiseneinnahme – vom Pausenbrot bis zur Mensa
→ Das Verteilen von Lebensmitteln an Dritte soll auf einzeln abgepackte Fertigprodukte beschränkt werden.
5.5 Umgang mit Schüler*innen aus Risikogruppen
→ Schüler*innen, die einer der o.g. Risikogruppen angehören oder die mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, haben wieder regelmäßig am Unterricht in der Schule teilzunehmen.
5.6 Corona-Warn-App
→ Die Nutzung der App wird allen am Schulleben Beteiligten empfohlen werden. Es reicht, wenn die App auf dem Mobiltelefon im Hintergrund läuft und das Telefon stummgeschaltet mitgeführt wird.
5.7. Meldepflicht
→ Das Auftreten einer Infektion mit dem Covid-19-Virus ist der Schulleitung mitzuteilen. Sowohl der begründete Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19-Fällen ist dem Gesundheitsamt zu melden. Der Verdacht ist begründet bei Covid-19 vereinbaren Symptomen (z.B. Atemwegserkrankungen jeder Schwere und/oder Verlust von Geruchs- / Geschmackssinn) UND Kontakt mit einem bestätigten Fall (Aufenthalt am selben Ort, z.B. Klassenzimmer, Haushalt, erweiterter Familienkreis).
5.8 Schutzmaßnahmen der Gesundheitsbehörden
→ Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen (ggf. sogar die Schließung der Einrichtung). Schulen sind nicht ermächtigt, Schutzmaßnahmen zu treffen.
Stand: Hannover, 24.08.2020