I. Situation der Schule (siehe “Unser Schulprogramm“)
II. Begründung für die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule
1. Familie und Beruf
Eine Elternbefragung im Vorfeld der Teilnahme an dem Projekt „Schule im Stadtteil“ hat uns gezeigt, dass ca. 75 % der Eltern einen über die verlässlichen Unterrichtszeiten hinausgehenden Betreuungsbedarf für ihre Kinder haben – dies auch, weil sie sonst Berufstätigkeit und Familie nicht vereinen können. Es war und ist daher nicht verwunderlich, dass die Einrichtung von Nachmittagsangeboten an zwei, später drei Tagen sehr gut aufgenommen wurde. Zurzeit nehmen 124 Schüler/-innen an den Angeboten teil. Die Tendenz ist steigend.
2. Chancengleichheit
Die Nachmittagsangebote sind für die Familien mit geringem Einkommen in unserem Einzugsgebiet besonders attraktiv, weil sie deren Kindern eine kostenfreie Teilnahme an Freizeitaktivitäten ermöglichen, die für die Eltern nicht finanzierbar wären. Damit leistet die Einrichtung eines Ganztagsschulbetriebes einen wertvollen Beitrag zur Chancengleichheit an unserer Schule und ermöglicht auch Kindern aus sozial schwachen Familien, ihre Freizeit sinnvoll zu strukturieren und sich in ganz unterschiedlichen Formen der Freizeitgestaltung zu erproben.
3. Heranführung an eine sinnvolle und nachhaltige Freizeitgestaltung
Immer häufiger bietet das Freizeitverhalten einzelner Schüler/-innen Anlass zur Sorge. Die Zahl der Eltern, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in der Lage oder gewillt sind, sich um die Betreuung ihrer Kinder zu kümmern, wächst. Damit einhergehend wächst aber auch die Zahl der Kinder, die am Nachmittag sich selbst überlassen sind und mit ihrer Zeit nichts anzufangen wissen. Die daraus resultierende Langeweile wird zunehmend mit „elektronischen Babysittern“ wie Playstation, Fernsehen oder PC überbrückt oder führt zum „Abhängen“ oder „Herumstreunen“ im Stadtteil. Wir sehen es als eine wichtige Aufgabe der Ganztagsschule an, Kinder anzuleiten, ihre Freizeit sinnvoll zu strukturieren und zu nutzen, damit sie sich auf altersangemessene Art entspannen und austoben können. Außerdem hoffen wir dadurch, unsere Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, ihre eigenen Kinder später zu einer sinnvollen Art der Freizeitgestaltung anleiten zu können.
4. Erwerb der Sozialkompetenz
Bereits bei der Einschulung sind bei einem Teil unserer Schüler/-innen Auffälligkeiten im sozial-emotionalem Bereich feststellbar. Diese Kinder besitzen eine eher schwach ausgeprägte Fähigkeit zur Empathie, können sich den Anregungen und der Kritik anderer schwer stellen, haben Probleme im Team zu arbeiten und eigenverantwortlich zu handeln. Abhilfe können hier nur die engmaschige Zusammenarbeit mit den Familien und die Einrichtung eines sozialen Umfeldes schaffen, das den Kindern Geborgenheit vermittelt und sie sensibilisiert für angemessene Formen der Kommunikation und der Kooperation innerhalb einer Gruppe. Dies sollte und kann unserer Auffassung nach nicht nur im Rahmen schulischer Aktivitäten geschehen, sondern auch und gerade in Situationen, die altersnah sind. Insofern bieten die Nachmittagsangebote wichtige Trainingsräume für unsere Schüler/-innen.
5. Möglichkeiten zum interkulturellen Lernen
In unserer Schule treffen Kinder verschiedener Herkunftsländer und Kulturen aufeinander. Daraus ergeben sich vielfältige Möglichkeiten des interkulturellen Lernens. Damit diese Chancen genutzt werden können, müssen jedoch Hindernisse wie Vorurteile und Verständigungsprobleme beseitigt werden. Im Unterricht und in den klassenübergreifenden Nachmittagsangeboten sammeln die Kinder deutscher und nichtdeutscher Herkunft gemeinsame Erfahrungen und Erlebnisse, die die Grundlage für ein freundschaftliches Miteinander bilden. In der Regel empfinden unsere Schüler/-innen kulturelle Unterschiede dadurch nicht mehr als trennend sondern selbstverständlich.
6. Förderung der sprachlichen und motorischen Entwicklung
Auch viele unserer Schüler/-innen leiden unter einer zunehmenden Bewegungsarmut, die zu Übergewicht, Haltungsschäden und einer eingeschränkten Motorik führt. Durch die Spielund Sportangebote im Bereich der Nachmittagsbetreuung möchten wir diesem Trend entgegenwirken und den Kindern ihre natürliche Bewegungsfreude zurückgeben. Der sprachlichen Verarmung von Schüler/-innen aus bildungsfernen Haushalten und den Verständigungsproblemen von zwei- oder mehrsprachig aufwachsenden Kindern können wir nur dann wirkungsvoll begegnen, wenn wir immer wieder echte Gesprächsanlässe bieten. Die Aktivitäten im Rahmen der Nachmittagsangebote helfen den Kindern spürbar, ihre sprachliche Entwicklung voranzutreiben.
7. Beitrag zur gesunden Ernährung
Die Gründe für eine Fehlernährung von Kindern sind vielfältig. Manchmal fehlt das Geld für den Kauf von frischen Zutaten wie Obst und Gemüse, manchmal schenken die Eltern diesem Aspekt aus Zeitmangel oder Unkenntnis zu wenig Beachtung. Wir sind deshalb von schulischer Seite aus bemüht, durch Aufklärung, durch Teilnahme am Projekt „Ernährungsführerschein“ und am Projekt „Gesundes Schulfrühstück“ eine gesunde Ernährung anzubahnen. Durch die Möglichkeit der täglichen Einnahme eines warmen Mittagessens runden wir das Angebot ab.
8. Fortsetzung unserer Arbeit als Schule im Stadtteil
Wie bereits im Abschnitt „allgemeine Informationen“ erwähnt beteiligt sich unsere Schule seit dem Schuljahr 2008/ 2009 am Programm „Schule im Stadtteil“. In den vergangenen Jahren ist es uns gelungen, neue externe Kooperationspartner zu finden und die bereits bestehenden Kooperationen auszubauen. Dadurch ist ein Netzwerk entstanden, das uns tatsächlich zu einer Schule im Stadtteil werden ließ. Wir sind davon überzeugt, dass uns der Ganztagsschulbetrieb eine noch weiterreichendere Öffnung zum außerschulischen Umfeld ermöglichen wird. Es bestehen Kooperationsverhältnisse zum kommunalen Sozialdienst (KSD), zu den Kontaktbereichsbeamten der Polizei, zu Ärztinnen und Ärzten, zu Ergotherapeutinnen und – therapeuten sowie mit dem Kreisjugendwerk (KJW) der Arbeiterwohlfahrt Hannover, dem Kulturtreff Plantage, dem Netzwerk für Zirkuskünste (CirCo), der Musikschule Hannover etc. Weitere Kooperationen mit benachbarten Grundschulen und mit der IGS Badenstedt sowie mit der Bibliothek Badenstedt sind geplant.
III. Bestehende pädagogische Nachmittagsangebote
Zusammen mit unseren Kooperationspartnern sind wir bemüht, die Angebote zu variieren, um sie den Bedürfnissen der Schüler/-innen anzupassen.
Vor jedem Angebot wird ein Mittagessen eingenommen und eine Hausaufgabenbetreuung angeboten.
IV. Grundlagen und Bildungsziele der offenen Ganztagsschule
Die GS Friedrich-Ebert-Schule soll gemäß dem Nds. Schulgesetz §23 Abs. 1 eine Ganztagsschule werden. Der Erlass „Arbeit an der öffentlichen Ganztagsschule“ in der Fassung vom 16.03.2004 bildet die Grundlage. Auf Absatz 8.2 des Erlasses wird insbesondere hingewiesen. Die Schüler/-innen können bei Bedarf an bis zu fünf Wochentagen an den Nachmittagsangeboten teilnehmen. Dies verspricht den Eltern/Erziehungsberechtigten ein Höchstmaß an Flexibilität. Einerseits kann ein Kind über die gesamte Woche betreut und auch gefördert werden, andererseits können sich die Eltern ein Höchstmaß an Entscheidungsfreiheit bewahren, ohne auf die Vorteile einer Ganztagsschule verzichten zu müssen. Der Besuch der Ganztagsschule ist grundsätzlich freiwillig. Am Ganztagsangebot können nur die Schüler/-innen teilnehmen, die angemeldet sind. Der Ganztagsbetrieb basiert auf dem Vormittagsangebot der verlässlichen Grundschule. Alle angemeldeten Schüler/-innen nehmen für das betreffende Schulhalbjahr am Ganztagsangebot verbindlich teil. Die Teilnahme an der Mittagspause ist verpflichtend. Jedes Kind kann entweder bestelltes oder selbstmitgebrachtes Essen verzehren. Freizeitphasen in der Mittagszeit werden offen angeboten, Betreuungskräfte initiieren und begleiten das Angebot. Eine Ferienbetreuung wird bei Bedarf eingerichtet.
Im Abschnitt II haben wir bereits die Gründe genannt, die uns bei der Einrichtung einer offenen Ganztagsschule wichtig sind. Viele der dort genannten Ziele entsprechen dem GTSErlass 1.2 und 1.3 (vgl. RdErl. d.MK v. 16.03.2004 – „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“, SVBL 05/2004, S. 219, Abschnitte 1.2 und 1.3). Durch die individuelle Förderung unserer Schüler/-innen leisten wir unseren Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der Kinder, befähigen sie, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten und Sozialkompetenz zu entwickeln bzw. auszubauen. Wir versuchen ein Umfeld zu schaffen, in dem Kinder unterschiedlicher sozialer Herkunft und Nationalität einen wertschätzenden Umgang pflegen und sich als Gemeinschaft verstehen. Der Integrationsgedanke wird also nicht nur verbalisiert sondern auch gelebt.
V. Organisation des Ganztagsangebotes
Wie bereits als „Schule im Stadtteil“ möchten wir auch bei der Umstellung auf einen Ganztagsschulbetrieb die Gestaltung des Vormittages und des Nachmittages so miteinander verknüpfen, dass der Ablauf für unsere Schüler/-innen pädagogisch sinnvoll und organisatorisch machbar ist.
1. Zeitstruktur
Frühdienst (bei Bedarf) – 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr
Offene Eingangsphase – 8.00 Uhr bis 8.15 Uhr
Pflichtunterricht und Verlässliche Grundschule
8.15 Uhr bis 13.00 Uhr bzw. 13.50 Uhr
Mittagessen/beaufsichtigte Pause – ab 13.00 Uhr bis 14.15 Uhr
Hausaufgaben/offene Angebote
13.30 Uhr bis 14.30 Uhr bzw. 15.00 Uhr
Nachmittagsangebote – 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr bzw. 16.30 Uhr
Spätdienst (bei Bedarf) – 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr
2. Pädagogische Gestaltung des Tagesablaufs
Klare Strukturen sind vor allem für die benachteiligten Kinder unter unseren Schüler/-innen wichtig, damit sie zu innerer Ruhe finden und ihre Begabungen optimal entfalten können.
2.1. Vormittag
● In der offenen Eingangsphase und in den Betreuungszeiten für unsere Erst- und Zweiklässler versuchen wir eine entspannte, vertrauensvolle Atmosphäre zu schaffen. Kinder, Lehrerinnen und pädagogische Mitarbeiter besprechen schöne und weniger schöne Erlebnisse, helfen einander in Problemsituationen und entwickeln im Umgang miteinander Akzeptanz und Respekt. Durch die selbständige Beschäftigung mit dem vorhandenen Spiel- und Lernmaterial in den Klassen- und Betreuungsräumen schulen die Kinder ihre Konzentrations- und Teamfähigkeit.
● Das gemeinsame Frühstück und das gemeinsame Mittagessen unterstreichen das familienähnliche Miteinander und schaffen ein Bewusstsein für die Notwendigkeit einer ausgewogenen, möglichst gesunden Ernährung.
● Der Pflichtunterricht orientiert sich an dem Erlass „Die Arbeit in der Grundschule“ und wird so ausgestaltet, dass den individuellen Bedürfnissen und Begabungen der Kinder Rechnung getragen wird. Das spiegelt sich u.a. wieder in einer Aufhebung des 45-Minutentaktes bei projektbezogenen Vorhaben, in der Arbeit in flexiblen Lerngruppen auch außerhalb des Klassenraumes und in eingeschobenen Bewegungs- und Ruhepausen.
2.2. Mittagspause
Die Hausaufgabenhilfe und das warme Mittagessen sind für uns unverzichtbare Bestandteile eines Ganztagsschulbetriebes, weil sie den Familienalltag von der Notwendigkeit befreien,
schulische Dinge nachzuarbeiten oder warme Mahlzeiten zuzubereiten. In unserer Mensa können die Kinder im Anschluss an den Unterricht eine warme Mahlzeit einnehmen.
Mitgebrachte Mahlzeiten werden gemeinsam eingenommen. Im Anschluss an das 30-minütige Mittagessen können die Kinder unter Aufsicht ihre Hausaufgaben machenund/oder offene Angebote wahrnehmen.
● Für Bewegung- und Spielpausen steht der Pausenhof zur Verfügung. Eine Spielzeugausleihe ist möglich.
● Der Betreuungsraum ist für Kinder geöffnet, die sich gern mit Gesellschaftsspielen die Zeit vertreiben.
● Eine Entspannungsoase (Ruheraum) ist in Planung.
2.3. Nachmittagsangebote
Die Nachmittagsangebote sollen wie bisher den Bedürfnissen unserer Schüler/-innen nach Erholung und körperlicher Betätigung entsprechen sowie die Möglichkeit zum sozialen Miteinander und zum Erproben von unterschiedlichen Formen der Freizeitgestaltung bieten. Eine besondere Bedeutung messen wir dabei den Angeboten aus dem Bereich „Sport und Spiel“ bei. Sie werden zum einen von den Kindern stark nachgefragt und bieten zum anderen die Chance, in einer sozial verträglichen Art Kräfte zu erproben, Teamgeist zu entwickeln und Fairplay zu verinnerlichen. Vor der Erweiterung des Ganztagesangebotes werden Wünsche und Bedürfnisse der Eltern und Kinder, durch Befragungen, festgestellt und aktualisiert. Darüber hinaus werden die relevanten Einrichtungen im Stadtteil hierzu eine Einschätzung abgeben. Angebote an 5 Tagen in der Woche sowie Früh- und Spätdienste für berufstätige Eltern sollen bei Bedarf eingerichtet werden. Folgende Schwerpunkte können als feste Bestandteile des Nachmittags-Angebotes angesehen werden:
– diverse Sportangebote in Kooperation mit dem Turnverein (TV) Badenstedt und der Handballspielgemeinschft (HSG) Badenstedt und anderen Einrichtungen
– Leseförderung (durch Stadt-/Schulbibliothek Badenstedt)
– musische und handwerkliche Angebote
– gemeinsames Kochen (gesunde Ernährung)
– Begegnungen in und mit der Natur in Zusammenarbeit mit dem KJW der AWO
– muttersprachlicher Unterricht in den Herkunftssprachen Türkisch und Russisch
Langfristig ist zu überlegen, ob nicht ein Teil des Förderunterrichts bzw. Forderunterrichts in den Nachmittag gelegt werden könnte.
2.3. Kooperationen
Mit dem KJW der AWO bestehen bereits vertraglich festgelegte Kooperationen, die sehr erfolgreich laufen und weiter fortgesetzt werden sollen. Außerdem arbeiten wir als „Schule im Stadtteil“ mit folgenden Einrichtungen und Personen zusammen:
– Der TV Badenstedt und die HSG Badenstedt betreuen zwei Sportangebote.
– Für das Angebot Zirkus zeichnet eine Zirkuspädagogin von CircO verantwortlich.
– Das Streetdance / Showdance-Angebot wird von der Tanzschule AMARO durchgeführt.
– Ein Musikangebot wird von der Musikschule Hannover betreut.
– Es besteht eine langjährige, erfolgreiche Kooperation mit dem Kulturtreff Plantage, der Kreativangebote bereithält.
– Zwei freie Mitarbeiter bieten attraktive Kreativangebote an.
Langfristig gesehen hoffen wir außerdem, Freiwillige oder Eltern zur Mitarbeit am Nachmittagsangebot bewegen zu können. Denkbar wären zum Beispiel Angebote wie “Fahrradwerkstatt“, „Gesellschaftsspiele“. Weiter ist auch an Förderangebote wie Ergotherapie oder Sprachförderung gedacht, die an unserer Schule nachmittags stattfinden könnten.
VI. Ausblick
Im Abschnitt II haben wir bereits die Gründe aufgezählt, die uns zur Antragstellung bewogen haben. Die Heranführung an eine sinnvolle Freizeitgestaltung, eine kompensatorische Erziehung für Kinder aus benachteiligten Familien und die Vorbereitung auf ein Leben inunserer hoch industrialisierten Arbeitswelt und demokratischen Gesellschaft können nur gelingen, wenn sich schulische und außerschulische Aktivitäten sinnvoll ergänzen. Das ist nicht zum Nulltarif zu haben, sondern setzt eine ausreichende personelle und räumliche Ausstattung voraus. Angedacht ist beispielsweise die Einrichtung eines Ruheraumes. Außerdem erscheint uns eine Aufstockung der Lehrerstunden notwendig, um die Qualität des Ganztagsangebotes zu gewährleisten. Darüber hinaus gilt es eine weitere Herausforderung zu bewältigen – den Umgang mit „besonderen“ Kindern, die unseren schulischen Alltag zunehmend prägen. Das können sein:
Schüler und Schülerinnen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung, Jungen und Mädchen mit gravierenden Verhaltensauffälligkeiten und/oder hoher Gewaltbereitschaft. Um dieser Klientel gerecht werden zu können, sind der Ausbau von bereits bestehenden oder noch zu knüpfenden Kooperationen mit anderen Einrichtungen wie z.B. dem Mobilen Dienst von Förderschulen, niedergelassenen Therapeuten und dem Kommunalen Sozialdienst oder der Polizei dringend geboten.
VII. Schlussbemerkung
Ein großer Anteil unserer Elternschaft ist berufstätig und auf ausgeweitete Betreuungszeiten angewiesen. Andere Eltern sind aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage, ihre Kinder so zu fördern, dass sie ihre Begabungen optimal entfalten können. Deshalb möchten wir die Familien zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler so gut wie möglich unterstützen und stärken. Die Einrichtung eines Ganztagsschulbetriebes ist für uns aus diesem Grunde unerlässlich.
Literatur:
Das Niedersächsische Schulgesetz
RdErl. d. MK v. 16.03.2004 – „Die Arbeit in der öffentlichen Ganztagsschule“, SVBL 05/2004, S. 219, Abschnitte 1.2 und 1.3