Mitarbeit

Elternmitarbeit

Wenn unsere Kinder eingeschult werden, beginnt ein neuer Lebensabschnitt, eine neue Welt, die uns Eltern, anders als der Kindergarten, oft fremd und undurchsichtig erscheint.

Als Eltern gibt man noch ein Stück mehr ab von seinem Kind- und ist oft von dem Bericht des Kindes über den Schultag abhängig.

Wir Eltern können aber durch freiwillige Mitarbeit in den verschiedenen Gremien die Schule unserer Kinder beratend oder auch aktiv mitbestimmend gestalten.

Elternvertreter*innen:

Aus jeder Klasse werden am 1. Elternabend ein Elternvertreter/In und ein Stellvertreter/In für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Aufgabe der Elternvertreter ist es unter anderem zu den 2-3 Mal jährlich stattfindenden Elternabenden einzuladen, diese in Absprache mit der Klassenleitung vorzubereiten und zu moderieren. Sie sind das Bindeglied zwischen dem Lehrerkollegium, dem Schulelternrat und den Eltern. Außerdem wählt jede Klasse 3 Vertreter für die Klassen – und Zeugniskonferenz. Einer dieser 3 Vertreter sollte der 1. oder 2. Elternvertreter der Klasse sein.

 

Schulelternrat (SER):

Alle Elternvertreter bilden den Schulelternrat. Er vertritt die Interessen der Eltern gegenüber der Schule. Aus ihrer Mitte wählen die Elternvertreter einen Vorsitzenden und bis zu 4 Beisitzer. An der Friedrich-Ebert-Schule gibt es zurzeit ein Vorstandsteam (bestehend aus 5 Mitgliedern). Im SER werden außerdem noch 6 Vertreter und 6 Stellvertreter für die Gesamtkonferenz gewählt, sowie 1- 3 Vertreter für die jeweiligen Fachkonferenzen der einzelnen Fächer.

Aufgaben des SER können alle schulischen Fragen sein, z. B.:

– Schulordnung
– Schulprogramm/Leitbild
– Probleme der Pausenaufsicht
– Unterrichtsversorgung/Unterrichtsausfall
– Räumliche und sächliche Ausstattung der Schule
– Gestaltung des Schulhofes
– Planen und Durchführen von Festen und Feiern
– Vorbereitung von Gesamtkonferenzen, Fachkonferenzen

Jeweils ein Vertreter wird als Delegierter in den Stadtelternrat / Regionselternrat entsandt.

3-4 Mal im Schuljahr finden die Schulelternratssitzungen statt.

Seit 2007 hat die Schule außerdem einen Schulvorstand, bestehend aus der Schulleitung und 3 Lehrern und jeweils 4 Elternvertreter und der Stellvertreter.

Für die Fachkonferenzen und den Schulvorstand muss man kein gewählter Elternvertreter sein. Bei Interesse wendet man sich einfach an die den Vorstand des SER.

Man wird dann zu der konstituierenden Sitzung eingeladen und wird offiziell gewählt.

Der SER wählt:

Einen Vorstand von mehreren Personen

(nach §94 NSchG kann ein Kollegialorgan gewählt werden, bei dem alle Mitglieder gleiche Rechte und Pflichten haben. Die Geschäftsordnung regelt die Aufteilung der Arbeit.)

oder:

1 Vorsitzenden – 1 Stellvertreter – mehrere Beisitzer

Der SER entsendet jeweils 2 Vertreter in die Fachkonferenzen und 6 in die Gesamtkonferenz, unter denen auf jeden Fall der Vorstand ist.

Der Vorstand:

– beruft die Sitzungen ein und leitet sie (Vorbereitungstreffen)
– führt Beschlüsse des SER aus

– führt Gespräche mit der Schulleitung über Angelegenheiten der Schule
– informiert Eltern über wichtige Vorhaben der Schule und des Unterrichts
– vertritt die Elternschaft nach innen und außen.

 

Der SER wählt 4 Vertreter/Stellvertreter für den Schulvorstand. Die Protokollführung in den Schulelternratssitzungen übernimmt jeweils der nächste Anwesende auf der Klassenliste. Die Informationen des SER werden per E -mail versandt. Es wäre gut, wenn Sie eine E-mail Adresse hätten, ansonsten bekommen sie natürlich die Information in Papierform. Die SER Sitzungen sind nicht öffentlich. Gäste können auf Antrag geladen werden.

 

Der Schulvorstand:

Das Ziel des Schulvorstandes ist. u. a. die Qualitätsentwicklung der Schule.

Aufgaben § 38a:

(1)       Im Schulvorstand wirken der Schulleiter mit Vertretern der Lehrkräfte, der      Erziehungsberechtigten sowie der Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.

(2) Der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 3.

(3) Der Schulvorstand entscheidet über

1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumtenEntscheidungsspielräume.

2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleitung,

3. Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation (§23),

4. die Ausgestaltung der Stundentafel,

5. Schulpartnerschaften,

6. die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden

    Mitwirkungsentscheidungen (§107),

7. Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen (§221) sowie

8. Grundsätze für

a) die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiter an Grundschulen,

b) die Durchführung von Projektwochen,

c) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und

d) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach §32 Abs. 3.

 

(4) Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung. Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.

 

Die Gesamtkonferenz:

Sie setzt sich aus dem Lehrerkollegium der Schule, den pädagogischen Mitarbeiter, den Schulverwaltungsangestellten (Sekretärin, Schulassistentin, Hausmeister), sowie den 6 gewählten Elternvertretern zusammen und wird von der Rektorin geleitet. Diese Konferenz findet einmal pro Halbjahr statt. Hier geht es ausschließlich um pädagogische Themen.

 

Die Fachkonferenzen:

Die Fachkonferenzen finden in der Regel einmal pro Halbjahr statt. Hierzu lädt die Leitung der Konferenz des jeweiligen Faches ein. Alle das Fach unterrichtenden Lehrer und alle hierfür gewählten Elternvertreter nehmen daran teil. Die Konferenz befasst sich ausschließlich mit fachspezifischen Themen. Sie entscheidet z.B. über die Festlegung des Lehrplans, macht Vorschläge zur Lehrmittelauswahl, bespricht Anschaffungen neuer Lehrbücher und Arbeitsmaterialien u.v.a.

 

Die Klassen-/Zeugniskonferenz:

Hier treffen sich alle Lehrer der Klasse(eventuell auch die Schulleitung) mit den gewählten Elternvertretern. Die Klassenkonferenz befasst sich mit Belangen der Klasse, z.B. disziplinarische Maßnahmen gegen einzelne Schüler. In den Zeugniskonferenzen haben Eltern kein Stimmrecht, sondern sind nur Berater.

 

Links:                                   
StadtelternratNiedersächsischer Bildungsserver (nibis.de) – Landeselternrat Niedersachsen