Habe ich Anspruch auf eine Not-Betreuung meines Kindes?
Es haben nicht alle Eltern Anspruch darauf, in die Not-Betreuung angenommen zu werden. Nur wenn mindestens ein Elternteil in einer der Berufsgruppen tätig ist, wird Ihr Kind aufgenommen. Zu den relevanten Berufsgruppen zählen: PFLEGE, GESUNDHEIT, MEDIZIN; POLIZEI, JUSTIZ, RETTUNGSDIENST, FEUERWEHR und KATASTROPHENSCHUTZ; WASSER- und ENERGIEVERSORGUNG, ÖFFENTLICHER NAHVERKEHR.