NOTBETREUUNG

Liebe Eltern,

die tägliche Notbetreuung in der Zeit von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr wird im Land Niedersachsen nun auch in den Ferien angeboten. Berücksichtigt werden Kinder von Eltern, die in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich

Der neueste Erlass sieht vor, dass ab sofort auch Kinder notbetreut werden können, von denen nur ein Elternteil in den genannten Berufsgruppen arbeitet.

Dennoch soll es sich weiterhin ausschließlich um eine Notbetreuung handeln, was bedeutet, dass keine andere Möglichkeit zur Betreuung wahrgenommen werden kann. Die Betreuung in der Schule soll in Kleinstgruppen unter Berücksichtigung aller vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen stattfinden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nur Kinder ohne Erkältungssymptome betreuen können.

Für die Planung der Notbetreuung benötigen wir frühzeitig eine Rückmeldung über Ihren Bedarf. Zudem brauchen wir eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers und Ihren Dienstplan.

Bitte melden Sie sich bis Samstag (21.03.2020), an welchen Tagen Sie in der Zeit vom 23.03.2020 bis 17.04.2020 eine Notbetreuung benötigen. Folgende Email-Adresse ist für Anfragen bezüglich der Notbetreuung freigeschaltet (hier erhalten Sie auch das Formular für die Anmeldung):

k.schroeder@grundschule-wremen.de

 

Viele Grüße!