Nachprüfungen

Die im Volksmund „Nachprüfung“ genannten Prüfungen sind in Amtssprache „zusätzliche mündliche Prüfungen“ in den schriftlichen Abiturfächern. Sie sind in § 13 der AVO-GOBAK geregelt.

Gesetzte Prüfungen

Grundsätzlich beschließt die Prüfungskommission aufgrund der Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen, welche Prüflinge in welchen Fächern der schriftlichen Prüfung auch mündlich geprüft werden. Diese Prüfungen sind dann für die Schüler*innen verpflichtend. Dies wird ihnen zusammen mit der Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse mitgeteilt. Es kann sein, dass es sinnvoll ist, sich darüber hinaus zu weiteren mündlichen Prüfungen anzumelden, hier ist eine Rücksprache mit der Oberstufenkoordinatorin und dem / der Tutor*in notwendig.

Ihr dürft euch offiziell in allen schriftlichen Fächern nachprüfen lassen, das ergibt jedoch nur wirklich selten Sinn. Zudem gilt die Regel, dass wenn die Abiturprüfung nicht mehr bestanden werden kann, die Prüfung für diesen Prüfling abgebrochen wird.

Bei gesetzten Prüfungen ist ein Rücktritt möglich, dann wird das Schuljahr gegebenenfalls wiederholt (unabhängig von vorhergehender Wiederholung möglich). Bitte sprecht hierfür sowohl eure aktuelle Koordinatorin an als auch den Koordinator, der für das Folgejahr zuständig ist an.

Freiwillige Prüfungen

Zudem könnt ihr euch aber auch selbst für eine Nachprüfung melden. Das kann sich lohnen, wenn ihr nur noch wenige Punkte von dem nächstbesseren Abischnitt entfernt seid oder ihr aus einem anderen Grund eure Note in einem Fach verbessern wollt. Wichtig zu wissen ist, dass beim Abiturzeugnis auf jeden Fall beide Noten erscheinen werden und, dass ich euch auch verschlechtern könnt. Überlegt euch also bitte sehr genau, ob ihr euch wirklich anmelden wollte.

In der Regel erfolgt die Mitteilung der schriftlichen Abiturergebnisse an einem Donnerstag, bis zum darauffolgenden Dienstag (bitte achtet hier auch auf die genaue Uhrzeit) bleibt Zeit, eine mündliche Nachprüfung schriftlich zu beantragen. Diese findet dann in der darauffolgenden Woche Montag bis Mittwoch statt (Freitag werden dann die Zeugnisse ausgegeben).

Wann lohnt sich eine Prüfung?

Die Abiturnoten werden in bestimmten Schritten gerechnet, welche Punktzahl für welche Note erreicht werden muss, erfahrt ihr durch § 14 Abs. 2 Satz 1. Auf dem Formular für die schriftlichen Prüfungsergebnisse steht auch, wie viele Punkte benötigt werden, um die nächstbessere Note zu erreichen.

Wie ihr diese zusätzlichen Punkte erreichen könnt, steht wiederum auf der nächsten Tabelle. Die x-Achse zeigt das Ergebnis der schriftlichen Prüfung, die y-Achse das zu erreichende Ergebnis der mündlichen Prüfung. Die grau unterlegte Zahl zeigt den Ist-Zustand, die Differenz zwischen der grau unterlegten Zahl und dem, was ihr erreichen wollt/könnt/müsst, lest ihr also auf der y-Achse in der Spalte euers schriftlichen Ergebnisses ab.

Falls ihr zu viele Unterkurse (mehr als zwei) habt und deswegen in die Prüfung müsst, müsst ihr als Ergebnis auf 5 Punkte kommen, also 20 Punkte erreichen. (Wenn ihr also von 04 auf 05 Punkte kommen müsst, braucht ihr mindestens 07 Punkte in der Nachprüfung, bei 03 Punkten braucht ihr 09 Punkte und so weiter). Auch hier beraten Oberstufenkoordinatorin und Tutor*in gerne – ansonsten hilft auch die App.