Aufgaben und Ziele des Religionsunterrichts

Das Fach Religion (RU) ist nach GG Art.7 Abs.3 „ordentliches Lehrfach“ und leistet einen eigenständigen Beitrag im Rahmen des Erziehungs- und Bildungsauftrages der Schule. 
Aufgabe des RU ist es, den christlichen Glauben sowohl von seiner geschichtlichen Herkunft und Bedeutung für die Entwicklung der europäischen Kultur- und Geistesgeschichte verständlich zu machen als auch im Bereich der Symboldeutung als Sprachangebot und Deutungsmuster für die eigene Selbst- und Weltinterpretation kennen zu lernen und weiter auch sein Mitwirken bei aktuellen Themen und Problemen (Friedensdiskussionen, Bioethik u.a.) aufzuzeigen. Außerdem leistet der RU auch im Bereich der interreligiösen Lernens einen wichtigen Beitrag.
Nach den neuen Rahmenrichtlinien (2003) ist dieses Themenspektrum in vier Lernfelder gegliedert, und dabei in einer Zusammenschau (Synopse) des katholischen und des evangelischen RU miteinander verbunden: Welt- und Selbstverständnis in christlich-theologischer Perspektive; der Mensch als „Ebenbild Gottes“; christliche Kriterien ethischen Handelns; Dialog mit Religionen und Weltanschauungen. Der damit angesprochene Lernprozess sollte in drei didaktischen Dimensionen strukturiert werden: Wahrnehmen und Beschreiben, Verstehen und Deuten, Gestalten und Handeln.
Wir sind als Fachschaft dabei, mit diesen Vorgaben zu arbeiten, und haben in einigen Bereichen dank der Aktivität der Schüler schon einiges umsetzen können, z. B. beim Gleichnis von den anvertrauten Pfunden, wo die Schüler mit ihrem „anvertrauten“ Geld ganz konkret etwas bewirkten, oder beim Thema „Nächstenliebe“, wo der Bogen vom biblischen Gebot bis zu „MaDonna“ in Lüneburg gespannt wird – bei anderen Themen sind wir noch auf dem Weg.